Kostenübernahme Lehrgang zum Berufsbetreuer

Hallo!
Ich will Berufsbetreuer werden und weiß, dass dazu keine spezielle Ausbildung oder Studium nötig ist. Aber mir wurde von mehrerern (auch offiziellen) Stellen gesagt, dass zumindest ein Lehrgang absolviert werden muss. Ich habe hier einen hoffentlich guten Anbieter gefunden:

http://www.beruf-betreuer.de/informationen-zum-beruf…

Meine Frage jetzt: Ich bin im Moment arbeitslos (ALGII). Besteht die Möglichkeit, dass das Amt die Kosten des Lehrgangs übernimmt?

Das Arbeitsamt übernimmt dies nur in bestimmten Fällen.

Beispiel wäre, wenn man einen handwerklichen Beruf erlent hat, arbeitlos geworden ist und der Amtsarzt feststellt, dass körperliche Arbeit aufgrund der Gefährdung deiner Gesundheit nicht mehr ausgefüht werden darf und du somit gezwungen bist eine Umschulung zu machen.

In diesem Fall würde das Arbeitsamt die Kosten dieser Umschulungsmaßnahme übernehmen.

Ein anderer Fall:

Du kannst nachweisen, dass du nach erfolgreicher Umschulung, eine neue Arbeitsstelle antritts und nach der Umschulung somit nicht mehr arbeitslos wärst. Diesen Nachweis muss dir dein zukünftiger Arbeitgeber ausstellen.
Allerdings ist es sehr schwierig einen Arbeitgeber zu finden, der sagt, dass er dich nach der Umschulung auf jeden Fall einstellt.

Andere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

Frage aber am besten bei deinem Arbeitsamt nach.

Die muss dir das doch sagen können. Ein Anruf sollte genügen.

Hallo,

Frage aber am besten bei deinem Arbeitsamt nach.

das ist die hilfreichste Antwort:

Ein Anruf sollte genügen.

Nein. Um die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und um eine Entscheidung über eine Förderung zu treffen ist immer eine persönliches Gespräch erforderlich. Telefonisch kann man ja auch keine Belege vorlegen.

Gruß
Otto

Frage aber am besten bei deinem Arbeitsamt nach.

das ist die hilfreichste Antwort:

Ich habe bereits eine hilfreiche Antwort gegeben und dies als Zusatz geschrieben, da er sich so oder so mit denen in Verbindung setzen muss.

Ein Anruf sollte genügen.

Nein. Um die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und um eine
Entscheidung über eine Förderung zu treffen ist immer eine
persönliches Gespräch erforderlich. Telefonisch kann man ja
auch keine Belege vorlegen.

Komisch, ich kenne einen Bekannten sehr gut und ist genau in dieser Situation gewesen und konnte sich telefonisch Informationen abholen, ob es diese Möglichkeit gibt.
Zur letztendlichen Entscheidung muss natürlich ein persönliches Gespräch her und vorgewiesen werden, dass er danach eine Stelle bekommt und nicht einfach sagen kann: Ja ich hab danach eine Stelle, aber das hab ich doch schon geschrieben, dass man es „nachweisen“ muss. Das so ein Nachweis nicht telefonisch geht, ist doch wohl logisch und muss nicht sagen: „Aber nicht telefonisch nachweisen, das geht ja nicht, du musst schon dahin gehen.“

Abgesehen davon müsste man auch wissen, dass Arbeitsamt heutzutage für fast alles ein persönliches Gespräch wollen, zumal die Person seit längerem arbeitslos ist und somit auch genügend Erfahrung mit Arbeitsamt hat und sich auch etwas auskennen sollte.