angenommen jemand bricht die Sitzungen bei einem Psychotherapeuten nach etwa 5 bis 10 Sitzungen (Anzahl wurde nur geschätzt, nicht notiert) ab. Die „Chemie“ hat nicht gestimmt.
Der Patient möchte nach etwa einem Jahr einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen, da sich die Problematik zwar verändert hat, aber immer noch akut ist.
Werden die Kosten von der gesetzl. Krankenkasse erneut übernommen?
Hallo Tato
Um zu schauen, ob „die Chemie stimmt“, hat man halt die bis zu 5 Probe-Sitzungen. Danach schreibt der Therapeut den Antrag auf die jeweilige Threapie und bekommt entweder eine Ablehnung oder die Bewilligung zu einer (antragspflichtigen) Psychotherapie.
Erst nachdem wiederum 2 Jahre nach der letzten offiziellen Sitzung vergangen sind, kann ein (anderer oder derselbe) Therapeut wieder so eine antragspflichtige Therapie mit Dir beginnen.
Es gibt Ausnahmen; möglicherweise, wenn ein anderer Theapeut in seinem Antrag begründen kann, dass Du jetzt eine Therapie brauchst. Diese Begründung muss halt Hand und Fuß haben, weshgalb das nicht jeder macht.
Gruß,
Branden
die 3 Therapierichtungen, die von den Kassen bezahlt werden, sind:
tiefenpsychologisch
verhaltenstherapeutisch
analytisch
Wenn du von einem Verfahren zum anderen wechseln willst, ist das meist unproblematisch und wird auch ohne die 2 Jahresregelung genehmigt.
Wenn du allerdings bei dem selben Verfahren bleiben willst, muss der nächste Therapeut, wie Branden schon sagte, gute Gründe angeben warum diese Regelung wegfallen soll und akuter Behandlungsbedarf besteht.