Y hat von seinem Orthopäden einen Antrag auf ambulante Reha bekommen, er ist Erwerbsminderungsrentner. Der behandelnede Orthopäde versicherte, die Maßnahme würde von der gesetzlichen Krankenkasse (KKH-Allianz)getragen. Nun hat die Krankenkasse den Rehaantrag an den Rentenversicherungsträger als Rehabilitationsträger einfach weitergeleitet, es ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, von der Y auch die Erwerbsminderungsrente bezieht. Nun hat Y Angst, dass diese eigenständige Vorgehensweise der Krankenkasse nun problematisch auf den Verlauf der Erwerbsminderungsrente bzw. dass der Rentenversicherungsträger sagt, Reha oder Rente, so jemand braucht keine Reha mehr!? Oder!? Was kann man tun!? Wie soll Y sich verhalten!?
Hallo,
die Kasse hat richtig gehandelt, denn grundsätzlich zuständig für Erwerbsminderungsrentenbezieher ist die Rentenversicherung.
Ein Antrag auf eine solche Reha-Massnahme hat insofern einen Einfluss auf die Rente selbst, wenn durch die Reha die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden würde und das liegt doch wohl auch im Interesse des Versicherten.
Gruss
Czauderna
im Übrigen darf die Rentenversicherung den Antrag nach dem SGB IX nicht wieder an die Krankenkasse zurückschicken. Wenn die Rebntenversicherung bereits vor der Reha sicher ist, dass die Erwerbsminderung unverändert fortbestehen wird, wird die Rentenversicherung die Kosten der Reha nachher mit der Krankenkasse abrechnen.
Daneben hat die Rentenversicherung bei einer evtl. Verlängerung der Rente durch den Rehabericht sehr genaue Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand.