Kostenübernahme Reha durch gesetzl. Krankenkasse

Y hat von seinem Orthopäden einen Antrag auf ambulante Reha bekommen, er ist Erwerbsminderungsrentner. Der behandelnede Orthopäde versicherte, die Maßnahme würde von der gesetzlichen Krankenkasse (KKH-Allianz)getragen. Nun hat die Krankenkasse den Rehaantrag an den Rentenversicherungsträger als Rehabilitationsträger einfach weitergeleitet, es ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, von der Y auch die Erwerbsminderungsrente bezieht. Nun hat Y Angst, dass diese eigenständige Vorgehensweise der Krankenkasse nun problematisch auf den Verlauf der Erwerbsminderungsrente bzw. dass der Rentenversicherungsträger sagt, Reha oder Rente, so jemand braucht keine Reha mehr!? Oder!? Was kann man tun!? Wie soll Y sich verhalten!?

Bitte um Mithilfe; Y sagt Danke!!!

Hallo,
die Kasse hat richtig gehandelt, denn grundsätzlich zuständig für Erwerbsminderungsrentenbezieher ist die Rentenversicherung.
Ein Antrag auf eine solche Reha-Massnahme hat insofern einen Einfluss auf die Rente selbst, wenn durch die Reha die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden würde und das liegt doch wohl auch im Interesse des Versicherten.
Gruss
Czauderna

Hallo,

im Übrigen darf die Rentenversicherung den Antrag nach dem SGB IX nicht wieder an die Krankenkasse zurückschicken. Wenn die Rebntenversicherung bereits vor der Reha sicher ist, dass die Erwerbsminderung unverändert fortbestehen wird, wird die Rentenversicherung die Kosten der Reha nachher mit der Krankenkasse abrechnen.
Daneben hat die Rentenversicherung bei einer evtl. Verlängerung der Rente durch den Rehabericht sehr genaue Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand.

Gruß
RHW

Hallo RHW,
na, wir ergänzen uns doch grossartig, und dies nicht nur bei diesem Forum, findest Du nicht auch ??
Gruss
Czauderna

Hallo czauderna,
da hast du völlig recht! Und wenn du schon mit einer Antwort vorgelegt hast, ist es ja auch (fast)immer einfach.

Schönes Wochenende
RHW

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