Y hat von seinem Orthopäden einen Antrag auf ambulante Reha bekommen, er ist Erwerbsminderungsrentner. Der behandelnede Orthopäde versicherte, die Maßnahme würde von der gesetzlichen Krankenkasse (KKH-Allianz)getragen. Nun hat die Krankenkasse den Rehaantrag an den Rentenversicherungsträger als Rehabilitationsträger einfach weitergeleitet, es ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, von der Y auch die Erwerbsminderungsrente bezieht. Nun hat Y Angst, dass diese eigenständige Vorgehensweise der Krankenkasse nun problematisch auf den Verlauf der Erwerbsminderungsrente bzw. dass der Rentenversicherungsträger sagt, Reha oder Rente, so jemand braucht keine Reha mehr!? Oder!? Was kann man tun!? Wie soll Y sich verhalten!?
Bitte um Mithilfe; Y sagt Danke!!!