Kostenübernahme stationärer Krankenhausaufenthalt

Folgende Situation:
Ein Patient hat von seinem Arzt eine Krankenhauseinweisung erhalten. Das Krankenhaus schreibt vor, dass vor Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung vorliegen muss. Versichert ist der Patient sowohl bei einer gesetzlichen Krankenkasse als auch bei einer privaten Krankenversicherung mit einer stationären Zusatzversicherung.

Die Krankenkasse hat nun die medizinische Notwendigkeit bestätigt und sich zur Kostenübernahme bereit erklärt.

Die private stationäre Zusatzversicherung lehnt allerdings die Kostenübernahme ab mit dem Hinweis, es wäre medizinisch nicht notwendig.

Was kann man da machen? Kann man eine Kostenübernahme mit dem Hinweis darauf erreichen, dass die Krankenkasse es sehr wohl als medizinisch notwendig betrachtet?

Hallo—
entschuldigung kann dir leider nicht weiter helfen.

Hallo, kurz und knapp: Nein, das kann man nicht. Die Kostenübernahme bei der Privaten Krankenversicherung ist unabhängig von der Entscheidung der Gesetzlichen Krankenkasse. Welche Maßstäbe die Private Krankenversicherung bei ihrer Entscheidung anlegt, geht mehr oder weniger verklausuliert aus dem Ablehnungsschreiben hervor.
Du kannst es akzeptieren oder Dir nochmal telefonisch erklären lassen, warum abgelehnt wurde. Falls Du denkst, es liegt ein Verstoß gegen den Versicherungsvertrag vor, kannst Du klagen.

Viele Grüße
Heike

Hallo
So ganz gut kenne ich mich mit den Gegebenheiten der privaten Krankenversicherungen auch nicht aus.Ich denke aber , das man der privaten Krankenversicherung eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Einweisung senden sollte. Das müßte für die Kostenübernahme reichen. Andernfalls würde ichder privaten Krankenkasse androhen, das Sozialgericht einzuschalten. Ich glaube nicht, daß sich eine private Kasse über die Anordnung eines Arztes stellen wird.
Ich hoffe, so weitergeholfen zu haben. Liebe Grüße aus Radevormwald
Michael Schürg
Für weitere Rückfragen:
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Hallo,
ich bin kein Experte für Versicherungsrecht.
Nachdem aber die Gesetzliche die med. Notwendigkeit angeblich bestätigt hat, würde ich so vorgehen, daß ich diese Nachricht an die Private weiterleite bzw. den internen Kontakt herstelle.
Vielleicht hilft dieser Tipp weiter. Viel Erfolg und
beste Grüße

Da ich bis gestern im Urlaub war, kann ich erst heute antworten. Zum aufgeführten Problem kann ich leider nichts sagen, außer dass ich gegen den Bescheid der Zusatzversicherung Widerspruch einlegen würde, geneau mit der Begründung, dass die gesetzliche Krankenkasse mit ihrer Kostenübernahmeerklärung ja schon die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung anerkannt habe.Ich bin aber keni Rechtsexperte auf diesem Gebiet und würde im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Ich hoffe, dieser könnte Ihnen eine konkretere Antwort geben.

Hallo da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruss