Hallo Wissende
Mir steht eine Zahnsanierung bevor (sechs Zähne müssen überkront) werden).Aufgrund einer Schluckstörung und einem linksseitig geschwächten Zungenmuskel werde ich diese Prozedur nicht ohne Vollnarkose schaffen.Der HNO hat mir dafür auch eine ärztliche Bescheinigung gegeben.
Damit war ich bei meiner KV und die Sachbearbeiterin hat die Kostenübernahme für die Narkose sofort mündlich abgelehnt.Meine Frage:
Kann eine einzelne Sachbearbeiterin so eine Entscheidung sofort und ohne weitere Prüfung ablehnen?
Würde sich ein Einspruch meinerseits lohnen?Und wo müßte ich den geltend machen? Ich habe ja noch nicht mal eine schriftliche Ablehnung
Gruss
Michaela
Damit war ich bei meiner KV
GKV ? PKV ?
Kann eine einzelne Sachbearbeiterin so eine Entscheidung
sofort und ohne weitere Prüfung ablehnen?
Grundsätzlich ja. Sie wird ihre Arbeitsanweisungen für diesen Fall haben.
Würde sich ein Einspruch meinerseits lohnen?
Grundsätzlich ja.
Und wo müßte ich den geltend machen?
Bei Deiner Versicherung, welche war das noch mal ?
Ich habe ja noch nicht mal eine schriftliche Ablehnung
Hast Du den einen schriftlichen Antrag gestellt ?
Hallo
GKV…sorry.Ich dachte, ich hätte das geschrieben.Ich bin gestern gleich mit der HNO Bescheinigung zur Krankenkasse gegangen.Die Sachbearbeiterin schaute auf meine Bescheinigung, dann kurz in ihren PC und lehnte dann die Kostenübernahme ab.Das ganze dauerte vielleicht 10 Minuten.
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Hallo Wissende
Mir steht eine Zahnsanierung bevor (sechs Zähne müssen
überkront) werden).Aufgrund einer Schluckstörung und einem
linksseitig geschwächten Zungenmuskel werde ich diese Prozedur
nicht ohne Vollnarkose schaffen.Der HNO hat mir dafür auch
eine ärztliche Bescheinigung gegeben.
Damit war ich bei meiner KV und die Sachbearbeiterin hat die
Kostenübernahme für die Narkose sofort mündlich
abgelehnt.Meine Frage:
Kann eine einzelne Sachbearbeiterin so eine Entscheidung
sofort und ohne weitere Prüfung ablehnen?
Hei Micha!
Kann sie aber du musst es dir nicht gefallen lassen…
Würde sich ein Einspruch meinerseits lohnen?Und wo müßte ich
den geltend machen? Ich habe ja noch nicht mal eine
schriftliche Ablehnung
Zum Glück ist es nichts supereiliges! Erst mal schriftlich unter Beigabe der Kopie des Attestes beantragen. Wohin das gehen muss, erfragst du am besten direkt bei deiner Kasse. Da du keine schriftliche Ablehnung hast, verweist du auf die Aussage der Sachbearbeiterin. Am Besten gehst du noch mal hin und fragst nach ihrem Namen (auch, wenn du den weisst) und sagst, was du vorhast. Habe bei solchen Sachen schon öfter erlebt, dass die Leute dann Muffesaussen kriegen und dann auf einmal doch zustimmen…
Wenn nicht, weisst du, wo du es hingeben musst. Bring es am besten selbst vorbei, ist in der Regel besser…
Grüße von Allu, zur Zeit nicht gut auf Krankenkassen zu sprechen…
Gruss
Michaela
Hallo,
also, dann will ich mal aus Sicht der Kasse dazu etwas sagen,
zumal ich mit solchen Entscheidungen persönlich zu tun habe.
Grundsätzlich handelt sich bei der Vollnarkose in solchen Fällen um
eine „Wunschleistung“ und solche Leistungen gehören nun mal nicht num
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Insofern hatte die
Sachbearbeiterin mit der Ablehnung auch recht.
Aber wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg - wenn der behandelnde Zahnarzt oder Kieferchirurg der Kasse bestätigt, das für den Erfolg
dieser schwierigen Behandlung es medizinisch gesehen schon notwendig ist
das Ganze unter Vollnarkose ablaufen zu lassen, ja er sich sogar vorstellen können den Patienten deshalb auch stationär einzuweisen, dann
wird auch die Kasse die Kostenübernahme zusichern, denk ich mal, weil
ich es dann bestimmt tun würde. allerdings bin ich nicht die betreffende Kasse.
Gruss
Czauderna
Nachfrage
Auch Hallo
Naja…Wunschleistung würde ich es nicht nennen.Ich habe bis vor zwei Jahren wegen solcher Lappalien keine Vollnarkose über mich ergehen lassen müssen.Durch eine OP am Kopf sind bei mir halt einige Dinge anders jetzt.
Mein Zahnarzt sagt, dass er mir die Schluckstörungen und Zungenlähmung nicht bescheinigen kann oder darf? und ich darum zu einem HNO oder Neurologen muß.
Heute war ein Schreiben meiner KK im Briefkasten, wegen dem Zuschuss zum Zahnersatz:
Ich soll einen Termin mit einem bestimmten Gutachter der kassenzahnärztlichen Vereinigung machen.Das war bei meiner letzten Behandlung wegen Zahnersatz vor 10 Jahren noch nicht nötig.Ist das jetzt eine neue Regelung?Ich hab die Faxen für heute echt dicke.
Gruss
Michaela
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Hallo,
aus der Schilderung zur Vollnarkose sehe ich bereits den Ansatz
einer medizinisch begründeten Notwendigkeit.
Was den Gutachter beim Zahnersatz angeht, so kann man dazu
nur wirklich konkret etwas sagen wenn man den Heil- und Kosten-Plan
kennt. Grundsätzlich nur soviel - die Kassen überlegen schon, ob sie
ein Gutachten zu einem Heil-und Kostenplan anfordern. Ein solches
Gutachten kostet die Kassen eine schöne Stange Geld.
Bei uns schlägt eine Software die Begutachtung
nach Eingabe der Angaben des Heil- und Kostenplanes vor.
Gruss
Czauderna
Moin
Danke 
Ich hab inzwischen bei der Hauptgeschäftsstelle meiner KK angerufen und die haben eine ähnliche Aussage gemacht.
Ich sollte ruhiger werden und nicht gleich das „schlimmste“ befürchten.Aber warum kommen solche Briefe auch immer außerhalb der Bürozeiten?? 
Gruss
Michaela
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