Hallo Zusammen,
ich habe vor ca. 2 Jahren eine Eigentumswohnung (EG) in einem 3 Familienhaus gekauft.
Etwa zum gleichen Zeitpunkt wurden die beiden anderen Wohnungen auch verkauft.
Nun verlangt der Eigentümer der die Wohnug in der 1 Etage gekauft hat, von mir und dem Eigentümer der 3 Wohnung (OG), dass wir uns an den Kosten seines neuen Balkongeländers welches er kürzlich hat anbringen lassen, beteiligen. Das alte Geländer hatte er bereits kurz nach Kauf der Wohnung abreissen lassen.
Kann er eine Beteiligung an den Kosten von uns verlangen, obwohl er das neue Geländer in völliger Eigenregie geplant und hat anbringen lassen ohne uns auch nur im geringsten über dieses Vorhaben informiert zu haben?
Außerdem hat er die Erneuerung in keiner unserer Eigentümerversammlungen angesprochen
(in keinem Protokoll ist davon etwas zu finden).
Hallo
Nun verlangt der Eigentümer der die Wohnug in der 1 Etage gekauft hat, von mir und dem Eigentümer der 3 Wohnung (OG), dass wir uns an den Kosten seines neuen Balkongeländers welches er kürzlich hat anbringen lassen, beteiligen. Das alte Geländer hatte er bereits kurz nach Kauf der Wohnung abreissen lassen.
Hat er denn Balkongeländer auch in den Wohnungen im Parterre und im OG anbringen lassen, oder wie kommt er darauf, dass ihr euch beteiligen sollt? Oder gibt es einen Gemeinschaftsbalkon?
Viele Grüße
Hat er denn Balkongeländer auch in den Wohnungen im Parterre
und im OG anbringen lassen, oder wie kommt er darauf, dass ihr
euch beteiligen sollt? Oder gibt es einen Gemeinschaftsbalkon?
Er wird sich darauf berufen, dass das Geländer, weil Außensicht/Fassade, zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört. Dazu gibt es auch Urteile (BayObLG 25.09.1996, Az.: 2Z BR79/96, WE 1997, 156).
Das heißt aber auch: Eine bauliche Veränderung daran bedarf einer Zustimmung der anderen Eigentümer. Nach § 23 Abs. 4 WEG war der Eigentümer nicht befugt, das Geländer a) abzureißen und b) zu erneuern.
lg
Richard
Hallo Zusammen,
schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Es handelt sich nicht um einen Gemeinschaftsbalkon! Er hat nur das Balkongeländer seines Balkons (1 Etage) erneuert ohne wie bereits erwähnt einen der anderen Eigentümer im Vorfeld davon in Kenntnis zu setzen und verlangt jetzt von uns, dass wir uns an den Kosten beteiligen.
Wie es aussieht durfte er das so nicht. Wie wäre jetzt die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit?
Gruß
Manfred
Hallo,
Wie es aussieht durfte er das so nicht.
So sieht es aus. Gibt es eigentlich keinen Verwalter?
Wie wäre jetzt die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit?
Heikel. Er durfte ja noch nicht einmal das alte Geänder abreißen, da es ihm nicht (alleine) gehört. Im Grunde hat er aber das Eigentum der Gemeinschaft beschädigt/zerstört und muss (gehen wir einmal davon aus, dass keine Gefahr in Verzug war und das Geländer nicht drohte, in die Tiefe zu stürzen) dieses wieder ersetzen. Andererseits wird das neue nun der Gemeinschaft gehören.
Ich fürchte, ohne anwaltlichen Beistand wird da keine Einigung erzielt werden. Ich würde mich dem anderen Eigentümer absprechen und zunächst einmal die Zahlung ablehnen.