Hallo,
Wenn jemand mit seiner Ausbildung angefangen hat und und sich nun bald Bücher kaufen muss,die insgesamt etwa 120Euro kosten werden und dessen Eltern arbeitslos sind.Übernimmt dann das Arbeitsamt einen Teil von den Kosten, wenn man einen Antrag stellt?
Hallo,
Wenn jemand mit seiner Ausbildung angefangen hat und und sich
nun bald Bücher kaufen muss,die insgesamt etwa 120Euro kosten
werden und dessen Eltern arbeitslos sind.Übernimmt dann das
Arbeitsamt einen Teil von den Kosten, wenn man einen Antrag
stellt?
bekommt dieser jemand keine Ausbildungsvergütung?
Gruß
S.J.
Hallo,
auch meine Frage: bekommt dieser jemand keine Ausbildungsvergütung?
Eventuell gibt es die Möglichkeit die Bücher z.B. bei Ebay gebraucht zu bekommen.
Gruß
Samira
Moin,
bekommt dieser jemand keine Ausbildungsvergütung?
Das Problem dürfte sein, dass wenn die Eltern HartzIV sind und das Ausbildungsgehalt nicht ausreicht für eine eigene Wohung, also der Jugendliche weiter mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden muss, seine Ausbildungsvergütung auf das Familieneinkommen angerechnet wird.
Oder anders gesagt: Da er in dem Haushalt der einzige ist, der Geld verdient, muss er seine Erzeuger mit durchschleppen. Da bleibt dann für ihn nicht viel übrig von seiner Ausbildungsvergütung.
Gruß
Marion
Hallo,
zunächst mal ist kein Mensch „Hartz4“. Das ganze ist eine Leistung, die zudem Arbeitslosengeld II heißt, und daher kann man diese lediglich beziehen und nicht sein.
Zum anderen ist das, was du geschrieben hast, schlichtweg falsch.
Die Kinder gehören zwar zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch wird deren Ausbildungsvergütung nicht auf den Bedarf der Eltern angerechnet, da Kinder nicht für ihre Eltern aufkommen müssen.
Das Antworten also bitte zukünftigt denen überlassen, die sich auskennen und keine falschen Informationen liefern!!
Gruß
Moin,
zunächst mal ist kein Mensch „Hartz4“. Das ganze ist eine
Leistung, die zudem Arbeitslosengeld II heißt, und daher kann
man diese lediglich beziehen und nicht sein.
Es ist völlig egal, wie du es denn gerne genannt haben möchtest. Tatsache ist, dass Erzeuger, die von HartzIV leben, für Jugendliche, die sich aus dieser HartzIV-Abhängigkeit befreien möchten, eine echte Last sind, zumindest solange sie den Absprung noch nicht geschafft ahben.
Zum anderen ist das, was du geschrieben hast, schlichtweg
falsch.
Die Kinder gehören zwar zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch wird
deren Ausbildungsvergütung nicht auf den Bedarf der Eltern
angerechnet, da Kinder nicht für ihre Eltern aufkommen müssen.
Das macht es aber auch nicht besser, denn der Bedarfsgemeinschaft wird nunmal wegen dem Einkommen des Jugendlichen der Betrag gekürzt. Da kannst du dem Jugendlichen tausendmal erzählen, es sei ja nur „sein“ Bedarf, den er durch sein mageres Ausbilgungsgehalt abdecken muss, er wird dennoch nicht viel mehr als ein Taschengeld übrig behalten und steht im Gegensatz zu Jugendlichen mit Eltern, die ihren Unterhalt aus Erwebstätigkeit beziehen, einfach schlechter da, und zwar so schlecht, dass es für ihn durchaus zum Problem werden kann, trotz Ausbildungsvergütung seine Schulbücher zu bezahlen.
Das Antworten also bitte zukünftigt denen überlassen, die sich
auskennen und keine falschen Informationen liefern!!
Da du dich ja so prima auskennst, verrat uns doch mal, was ein Jugendlicher, der beispielsweise 350,-Euro Ausbildungsvergütung erhält, noch übrig hat, wenn er den Betrag ausgleichen muss, der der Bedarfsgemeinschaft gekürzt wird.
Und dann überleg vielleicht auch mal, warum es für Jugendliche aus HartzIV-Familien so wenig erstrebenswert ist, überhaupt eine Ausbildung zu beginnen. So schafft man HartzIV-Dynastien (früher Sozialhilfedynastien genannt).
Gruß
Marion
Hallo
Und dann überleg vielleicht auch mal, warum es für Jugendliche
aus HartzIV-Familien so wenig erstrebenswert ist, überhaupt
eine Ausbildung zu beginnen. So schafft man HartzIV-Dynastien
(früher Sozialhilfedynastien genannt).
Das führt jetzt vielleicht zu weit, aber genau aus diesem Grund bin ich gegen die zur Zeit diskutierte Erhöhung der Sätze…
Hallo auch,
ich habe die Leistung nicht so benannt. Die Leistung heißt einfach so. Kann man auch gerne mal im SGB II nachschlagen.
Es ist auch nicht nötig, darüber zu diskutieren, inwiefern sich Sozialleistungen auf die Bildung von Dynastien auswirken.
Die Frage war eine andere und diese gilt es zu beantworten.
Zudem muss man nicht von Einzelfällen auf Generelles schließen. Dass solche Dynastien sich überhaupt bilden können, ist das Ergebnis vieler Faktoren, die da zusammenkommen müssen.
Das ist sicher nicht nur davon abhängig, dass Arbeitslosengeld II für einen Jugendlichen in einer betrieblichen Ausbildung nicht mehr gezahlt wird.
Nur mal als kleiner Denkanstoß am Rande: Jugendliche, deren Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und die dennoch nur (unter-) durchschnittlich verdienen, erhalten auch kein Arbeitslosengeld II zusätzlich zur Ausbildungsvergütung und die müssen auch Schulbücher selbst bezahlen, weil die Eltern dies nicht können/wollen.
Schönen Tag noch!
Moin,
ich habe die Leistung nicht so benannt. Die Leistung heißt
einfach so. Kann man auch gerne mal im SGB II nachschlagen.
Ich denke nicht, dass hier eine große Zahl der Leser Schwierigkeiten hatte zu verstehen, was ich meine, nur weil ich es HartzIV genannt habe. Wenn du jetzt jeden, der diese Leistung so nennt, entsprechend korrieren möchtest, viel Spaß.
Es ist auch nicht nötig, darüber zu diskutieren, inwiefern
sich Sozialleistungen auf die Bildung von Dynastien auswirken.
Die Frage war eine andere und diese gilt es zu beantworten.
Um die Frage richtig zu beantworten, muss man das Problem erstmal verstehen. Und das Problem ist bei Auszubildenden aus HartzIV-Familien eben nicht dadurch gelöst, dass sie die Bücher von ja von ihrer Ausbildungsvergütung bezahlen können, so wie andere Azubis.
Das ist sicher nicht nur davon abhängig, dass Arbeitslosengeld
II für einen Jugendlichen in einer betrieblichen Ausbildung
nicht mehr gezahlt wird.
Dann empfehle ich dir mal etwas ehrenamtliche Arbeit mit Jugendlichen aus HartzIV-Familien hinsichtlich der Bemühung, diese in eine Ausbildung zu vermitteln. Es ist eh schon schwer genug, diese Jugendlichen zu motivieren, weil finanziell selbst für sein Leben aufzukommen ein Konzept ist, das vom Elternhaus nicht vermittelt wird. Aber 40 Stunden arbeiten zu gehen, ohne sich wirklich finanziell besser zu stellen als die Erzeuger, die während dessen zu Hause abhängen, ist der Motivationskiller per se.
Jugendliche, deren
Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und die dennoch nur
(unter-) durchschnittlich verdienen, erhalten auch kein
Arbeitslosengeld II zusätzlich zur Ausbildungsvergütung und
die müssen auch Schulbücher selbst bezahlen, weil die Eltern
dies nicht können/wollen.
Ja diese Jugendlichen kenn ich auch. Nur reicht der Verdienst der Eltern eben dafür aus, Dinge wie Miete und Einkäufe zu bezahlen (das hat auch gereicht, als der Jugendliche noch zur Schule ging und keine eigenen Einkünfte hatte). Zwar zahlen die Jugendlichen häufig ein kleines Kostgeld, aber im Wesentlichen gehört das von ihnen erarbeitet Geld auch ihnen, und ja, davon können sie dann auch ihre Schulbücher bezahlen oder auf den Führerschein sparen oder ähnliches.
Ich empfehle dir mal, dir die Lebensealität von Jugendlichen aus HartzVI-Familien anzuschauen, dann wird dir schnell jeder Anflug von Sozialromantik vergehen und du wirst feststellen, dass es nicht deren größtes Problem ist, ob nun jemand „HartzIV“ oder „Arbeitslosengeld II“ sagt.
Gruß
Marion
Diese Einstellung ist unmöglich! Ich musste mir meine Bücher auch von meiner Ausbildungsvergütung kaufen und es gibt immer Freibeträge für Werbungskosten.
Diese Einstellung ist unmöglich! Ich musste mir meine Bücher
auch von meiner Ausbildungsvergütung kaufen und es gibt immer
Freibeträge für Werbungskosten.
Also wenn ich mich sonst auch eher schnell auf die Seite der ‚Leistungsgesellschaft‘ schlage, finde ich Deine Aussage doch etwas fragwürdig. Wer sagt, dass die Ausbildung überhaupt vergütet wird? Das mit Freibeträgen habe ich nicht verstanden? Hier gibt es doch (mal vorausgesetzt unser Azubi verdient überhaupt überdurchschnittlich/soviel Geld, um Lohnsteuer bezahlen zu müssen?!) doch ohnehin steuerliche Pauschalen, die erstmal überschritten werden müssten, damit das Lehrmaterial effektiv von der Steuer abgesetzt werden könnte. Selbst wenn unser Azubi sich noch einen Computer und teure Software hat kaufen müssen (oder noch kaufen muss), und so in den Genuss kommt, den Betrag den er für die Bücher bezahlen muss, nicht versteuern zu müssen, dürfte der Steuersatz hier eher niedrig sein. Und außerdem:
Was hilft es, dass unser Azubi nächstes Jahr vielleicht mal ein paar Euro Steuern wiederbekommt, jetzt fehlt doch Geld für die Bücher!?
Ich kann nach Deinem etwas weltfremden Posting nur vermuten, dass Du in der Ausbildung 750,- EUR/Monat o.ä. hattest, aber das ist sicher nicht übertragbar…
LG, Bommel
Um die Frage richtig zu beantworten, muss man das Problem
erstmal verstehen. Und das Problem ist bei Auszubildenden aus
HartzIV-Familien eben nicht dadurch gelöst, dass sie die
Bücher von ja von ihrer Ausbildungsvergütung bezahlen können,
so wie andere Azubis.
Die Frage lautete: „Wenn jemand mit seiner Ausbildung angefangen hat und und sich nun bald Bücher kaufen muss,die insgesamt etwa 120Euro kosten werden und dessen Eltern arbeitslos sind. Übernimmt dann das Arbeitsamt einen Teil von den Kosten, wenn man einen Antrag stellt?“
Erst einmal steht in der Frage überhaupt nichts davon, dass die Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Das wurde lediglich unterstellt. Man kanns ehr wohl auch arbeitslos sein und hierbei Arbeitslosengeld beziehen. Da gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied.
Zum anderen muss man nicht darüber diskutieren, ob es gerecht ist, dass weniger/kein Arbeitslosengeld II gezahlt wird, wenn man eine Ausbildungsvergütung bekommt, wenn gefragt wird, OB etwas übernommen wird.
Dann empfehle ich dir mal etwas ehrenamtliche Arbeit mit
Jugendlichen aus HartzIV-Familien hinsichtlich der Bemühung,
diese in eine Ausbildung zu vermitteln. Es ist eh schon schwer
genug, diese Jugendlichen zu motivieren, weil finanziell
selbst für sein Leben aufzukommen ein Konzept ist, das vom
Elternhaus nicht vermittelt wird. Aber 40 Stunden arbeiten zu
gehen, ohne sich wirklich finanziell besser zu stellen als die
Erzeuger, die während dessen zu Hause abhängen, ist der
Motivationskiller per se.
Danke, aber ich muss nicht ehrenamtlich mit Arbeitslosengeld II - Empfängern arbeiten. Man bezahlt mich sogar dafür…
Daher weiß ich auch, dass das, was du da beschreibst, auf einen kleinen Teil der Jugendlichen zutrifft - auch wenn das von den Medien gerne mal groß aufgebauscht wird.
Man solls kaum glauben, aber es gibt viele Jugendliche, die arbeiten wollen, um was in ihrem Leben zu erreichen, auch wenn ihre Eltern Arbeitslosengeld II beziehen.
Wie gesagt, nicht immer nur von Randgruppen auf die Allgemeinheit schlussfolgern…
Jugendliche, deren
Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und die dennoch nur
(unter-) durchschnittlich verdienen, erhalten auch kein
Arbeitslosengeld II zusätzlich zur Ausbildungsvergütung und
die müssen auch Schulbücher selbst bezahlen, weil die Eltern
dies nicht können/wollen.Ja diese Jugendlichen kenn ich auch. Nur reicht der Verdienst
der Eltern eben dafür aus, Dinge wie Miete und Einkäufe zu
bezahlen (das hat auch gereicht, als der Jugendliche noch zur
Schule ging und keine eigenen Einkünfte hatte). Zwar zahlen
die Jugendlichen häufig ein kleines Kostgeld, aber im
Wesentlichen gehört das von ihnen erarbeitet Geld auch ihnen,
und ja, davon können sie dann auch ihre Schulbücher bezahlen
oder auf den Führerschein sparen oder ähnliches.
Wenn ein Jugendlicher eine geringe Ausbildungsvergütung (wie in deinem Beispiel 350€) bezieht, werden die Mietkosten auch weiterhin übernommen. Man wird sicher nicht benachteiligt, weil man eine Arbeit aufgenommen hat…
Ich empfehle dir mal, dir die Lebensealität von Jugendlichen
aus HartzVI-Familien anzuschauen
Die sehe ich täglich, danke!
Gruß
Wenn vom ALG2-Bezug ausgegangen wird müsste doch §23 Abs.1 SBG II zutreffen. Die Leistung würde mittels eines Darlehens erfolgen.
Moin,
Zum anderen muss man nicht darüber diskutieren, ob es gerecht
ist, dass weniger/kein Arbeitslosengeld II gezahlt wird, wenn
man eine Ausbildungsvergütung bekommt, wenn gefragt wird, OB
etwas übernommen wird.
Wenn du doch so schlau bist, wie du dich hier gerne präsentieren möchtest, dann verrat doch bitte der Fragestellering, wie ein Jugendlicher aus einer HartzIV-Familie denn nun seine Schulbücher finanzieren soll? Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen, aber offenbar hast du darauf bislang auch keine Antwort.
Danke, aber ich muss nicht ehrenamtlich mit Arbeitslosengeld
II - Empfängern arbeiten. Man bezahlt mich sogar dafür…
Das ist schlimm genug, aber offenbar auch Teil dieser Misere, dass Leute, die für was eigentlich (?) bezahlt werden, offenbar ebenfalls keine Ahnung haben, denn:
Daher weiß ich auch, dass das, was du da beschreibst, auf
einen kleinen Teil der Jugendlichen zutrifft - auch wenn das
von den Medien gerne mal groß aufgebauscht wird.
Genau hier liegst du falsch. Ein paar Zahlen gefälligst? Es gibt in D 1,04 Mio erwerbsfähige HartzIV-Empfänger unter 25 Jahre, davon 1/3 arbeitslos. Jeder Vierte davon, also 26% hat keinen Schulabschluss und 68% davon haben keine Berufsausbildung.
http://www.eundc.de/pdf/44002.pdf
Angesichts solcher Zahlen von „einem kleinen Teil“ oder „Randgruppen“ zu sprechen, ist entweder dreist oder zeugt von absoluter Unkenntnis.
Wenn ein Jugendlicher eine geringe Ausbildungsvergütung (wie
in deinem Beispiel 350€) bezieht, werden die Mietkosten auch
weiterhin übernommen. Man wird sicher nicht benachteiligt,
weil man eine Arbeit aufgenommen hat…
Du verstehst das Problem immer noch nicht, nein? Die Frage war nicht, ob die Mietkosten übernommen werden, sondern die Frage war, wieviel hat ein Jugendlicher tatsächlich von seiner Ausbildungsvergütung noch übrig, wenn er damit den Betrag ausgleichen muss, der der Bedarfsgemeinschaft gekürzt wird? Und reicht dieser Betrag aus, um z.B. Schulbücher davon zu bezahlen?
Ich empfehle dir mal, dir die Lebensealität von Jugendlichen
aus HartzVI-Familien anzuschauenDie sehe ich täglich, danke!
Sorry, aber diese nur zu sehen reicht eben nicht aus, um hier fundierte Antworten zu geben. Aber schön, dass du weißt, dass das Arbeitslosengeld II heißt, das war bislang die einzige wirkliche Informationen in deinen Postngs hier und dafür hast du ja auch fleißig Sternchen gesammelt
gruß
marion
Nochmals zur Frage:
„Hallo,
Wenn jemand mit seiner Ausbildung angefangen hat und und sich nun bald Bücher kaufen muss,die insgesamt etwa 120Euro kosten werden und dessen Eltern arbeitslos sind.Übernimmt dann das Arbeitsamt einen Teil von den Kosten, wenn man einen Antrag stellt?“
Da steht nicht, wie soll man das als Arbeitslosengeld II - Empfänger zahlen. Da steht nicht mal, dass IRGENDJEMAND Arbeitslosengeld II bezieht. Das entspringt einzig und allein DEINER PHANTASIE.
Die Frage wurde von anderen Usern bereits beantwortet. Mehrfachposts sind mE nicht notwendig.
Wenn du doch so schlau bist, wie du dich hier gerne
präsentieren möchtest (…)
auf so einer Ebene unterhalte ich mich nicht weiter mit dir…
Genau hier liegst du falsch. Ein paar Zahlen gefälligst? Es
gibt in D 1,04 Mio erwerbsfähige HartzIV-Empfänger unter 25
Jahre, davon 1/3 arbeitslos. Jeder Vierte davon, also 26% hat
keinen Schulabschluss und 68% davon haben keine
Berufsausbildung.
Wo steht da, dass das die Schuld der „Dynastien“ ist bzw. dass die Eltern auch Arbeitslosengeld II beziehen?
Angesichts solcher Zahlen von „einem kleinen Teil“ oder
„Randgruppen“ zu sprechen, ist entweder dreist oder zeugt von
absoluter Unkenntnis.
So habe ich das nie gesagt, also Posts mal richtig lesen, bevor man andere angreift.
Du verstehst das Problem immer noch nicht, nein? Die Frage war
nicht, ob die Mietkosten übernommen werden, sondern die Frage
war, wieviel hat ein Jugendlicher tatsächlich von seiner
Ausbildungsvergütung noch übrig, wenn er damit den Betrag
ausgleichen muss, der der Bedarfsgemeinschaft gekürzt wird?
Und reicht dieser Betrag aus, um z.B. Schulbücher davon zu
bezahlen?
Die Fragestellung steht oben. Nochmals lesen wäre empfehlenswert…
Die sehe ich täglich, danke!
Sorry, aber diese nur zu sehen reicht eben nicht aus, um hier
fundierte Antworten zu geben. Aber schön, dass du weißt, dass
das Arbeitslosengeld II heißt, das war bislang die einzige
wirkliche Informationen in deinen Postngs hier und dafür hast
du ja auch fleißig Sternchen gesammelt
Meine Sternchen habe ich für fundierte Antworten erhalten. Aber dass Deutschland eine Neidgesellschaft ist, beweist du ja gerade nur zu gut…
Da dein Post ausschließlich aus Kritik an unserem System sowie Angriffen mir gegenüber besteht, erwarte ab sofort keine Antwort mehr. Da sammle ich lieber weiter Sternchen…
Moin,
„Hallo,
Wenn jemand mit seiner Ausbildung angefangen hat und und sich
nun bald Bücher kaufen muss,die insgesamt etwa 120Euro kosten
werden und dessen Eltern arbeitslos sind.Übernimmt dann das
Arbeitsamt einen Teil von den Kosten, wenn man einen Antrag
stellt?“Da steht nicht, wie soll man das als Arbeitslosengeld II -
Empfänger zahlen. Da steht nicht mal, dass IRGENDJEMAND
Arbeitslosengeld II bezieht. Das entspringt einzig und allein
DEINER PHANTASIE.
Gut. Ich halte somit fest, dass du auch keine Ahnung hast, wovon ein Auzubi aus einem HartzIV-Haushalt seine Schulbücher bezahlen soll.
Die Frage wurde von anderen Usern bereits beantwortet.
Mehrfachposts sind mE nicht notwendig.
Falls du nicht verstanden haben solltest, warum die Antwort „von seiner Ausbildungsvergütung“ im Fall von Azubis aus HartzIV-Haushalten untauglich ist, lies einfach den Thread nochmal.
Genau hier liegst du falsch. Ein paar Zahlen gefälligst? Es
gibt in D 1,04 Mio erwerbsfähige HartzIV-Empfänger unter 25
Jahre, davon 1/3 arbeitslos. Jeder Vierte davon, also 26% hat
keinen Schulabschluss und 68% davon haben keine
Berufsausbildung.Wo steht da, dass das die Schuld der „Dynastien“ ist bzw. dass
die Eltern auch Arbeitslosengeld II beziehen?
SGBII betrifft das Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld I ist im SGBIII geregelt.
Angesichts solcher Zahlen von „einem kleinen Teil“ oder
„Randgruppen“ zu sprechen, ist entweder dreist oder zeugt von
absoluter Unkenntnis.So habe ich das nie gesagt, also Posts mal richtig lesen,
bevor man andere angreift.
Doch, so hast du es gesagt. Aber vielleicht hast du es ja nicht so gemeint. Vielleicht hast du auch einfach gar keine Ahnung.
Meine Sternchen habe ich für fundierte Antworten erhalten.
Aber dass Deutschland eine Neidgesellschaft ist, beweist du ja
gerade nur zu gut…
Und wofür sollte ich dich wohl beneiden? Wenn dein Job in irgend einer Weise Kenntnisse der Lebenssituation von Jugendlichen aus HartzIV-Familien beinhaltet, wirst du ihn eh nicht mehr lange haben. Oder sollen wir dich jetzt dafür beneiden, dass du deine Schulbücher immer von Mami und Papi bezahlt bekommen hast und dich nie mit solchen Problemen herumschlagen musstest?
Ja, das ist wiklich sehr schön für dich.
Gruß
Marion