Kostenübernahme von Osteopathie

Hallo zusammen,

übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Osteopathie, wenn diese nachweislich hilft und man aufgrund der Behandlung keine weiteren Therapien, die u. a. z. B. der Krankenkasse Geld kosten würde, benötigt, oder kann man die Kosten irgendwo anders, evtl. in der Steuererklärung angeben, absetzen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

im Prinzip nein.

Man kann es mit vorheriger Anfrage versuchen. Ich sehe aber nur Chancen, wenn man vorher schon allerhand mitgemacht hat.

Gruss

Barmer

Hallo,
grundsätzlich gilt „nein“ - keine Kassenleistung - allerdings gibt es eine Kasse z.Zt. in Deutschland, die die Kostenerstattung für eine solche Leistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen hat.
Aleerdings isnd die Voraussetzungen für die Kostenübernahme u.a., dass eine (vertrags)ärztliche Bestätigung vorliegen muss, die die Osteopathie als Methode empfielt bzw. für notwendig hält.
In meinen Augen vergleichbar, dass ein Schulmediziner seinem Patienten empfiehlt einen Heilpraktiker aufzusuchen - aber egal,
die Antwort lautet - grundsätzlich „nein“, bis auf bisher eine Ausnahme.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Du kannst die Kosten als außerordentliche Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen, allderings musst Du dann insgesamt viele Arztrechnungen haben, da man einen gewissen Anteil (ich glaube es waren 3 % vom Einkommen) selbst tragen muss.
Sammel also alle Arzt- und medizinische Kosten (auch Fahrtkosten mit dem eigenen Auto zum Arzt, zur Apotheke usw., auch Parkbelege!) und reiche diesen Aufstellung dann mit der Steuererklärung ein.

Du kannst die Kosten als außerordentliche Aufwendungen in der
Steuererklärung geltend machen, allderings musst Du dann
insgesamt viele Arztrechnungen haben, da man einen gewissen
Anteil (ich glaube es waren 3 % vom Einkommen) selbst tragen
muss.

Dazu findest du Erklärung und Tabelle bei Wikipedia

Viele Grüße
oscar.

Osteopathie in der PKV
Hallo zusammen,

dazu noch eine Ergänzung für privat Versicherte:

Osteopathen können Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten sein. In der Abrechnung macht das einen großen Unterschied.

  • Ärzte schreiben eine Rechnung nach GOÄ, das ist i.d.R. kein Problem.

  • Heilpraktiker schreiben eine Rechnung nach GebüH. Die Versicherung leistet im Rahmen der Heilpraktikerleistung, sofern im Tarif eingeschlossen.

  • Bei Physiotherapeuten ist die Osteopathie medizinrechtlich eine sog. Manuelle Therapie (MT) im Bereich der Heilmittel. Da viele Versicherer ein Preis-/Leistungsverzeichnis für Heilmittel haben, kann die Erstattung dabei für „Erstaunen“ sorgen.

Privat Versicherte sollten sich in ihrem Tarif auskennen und ggf. den Behandler auch nach dem medizinrechtlichen Status auswählen. Bei häufiger Inanspruchnahme macht das einen großen Unterschied !

GKV-Versicherte könnten sich MT rezeptieren lassen. Ob das funktioniert, könnten unsere GKV-Experten im Forum mal beantworten :o)

Viele Grüße
oscar.