Osteopathie in der PKV
Hallo zusammen,
dazu noch eine Ergänzung für privat Versicherte:
Osteopathen können Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten sein. In der Abrechnung macht das einen großen Unterschied.
-
Ärzte schreiben eine Rechnung nach GOÄ, das ist i.d.R. kein Problem.
-
Heilpraktiker schreiben eine Rechnung nach GebüH. Die Versicherung leistet im Rahmen der Heilpraktikerleistung, sofern im Tarif eingeschlossen.
-
Bei Physiotherapeuten ist die Osteopathie medizinrechtlich eine sog. Manuelle Therapie (MT) im Bereich der Heilmittel. Da viele Versicherer ein Preis-/Leistungsverzeichnis für Heilmittel haben, kann die Erstattung dabei für „Erstaunen“ sorgen.
Privat Versicherte sollten sich in ihrem Tarif auskennen und ggf. den Behandler auch nach dem medizinrechtlichen Status auswählen. Bei häufiger Inanspruchnahme macht das einen großen Unterschied !
GKV-Versicherte könnten sich MT rezeptieren lassen. Ob das funktioniert, könnten unsere GKV-Experten im Forum mal beantworten :o)
Viele Grüße
oscar.