Kostenübernahme wenn ich nicht einziehen kann

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, der Mietvertrag lautet auf den 01.05.2010 jetzt wird die Wohnung aber erst 14 Tage später fertig. da der Termin 01.05 aber nicht eingehalten wird, muss jetzt auf Grund von beruflicher abwesenheit ein Umzugsunternehmen beauftragt werden.
Muss der Vermieter die Kosten übernehmen ???

Danke
Gruß holule

Hallo holule,

Sofern der Vermieter dir nicht zum im Mietvertrag vereinbarten Termin die mietsache übergeben konnte, weil die Wohnung zum vereinbarten Termin zum Gebrauch nicht tauglich war,ist der Vermieter für den Schaden der dir dadurch entsteht meines Erachtens schadenersatzpflichtig. Teile deinem Vermieter schriftlich mit, dass du aus beruflichen oder anderen Gründen den Umzug nicht selbst durhführen kannst und aus diesem Grunde ein Umzugsunternehmen beauftragen musst. Der Schaden der dir dadurch entsteht,würdest du dich gezwungen sehen,ihn als Vermieter schadenersatzpflichtig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen, Willi

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, der Mietvertrag lautet auf den 01.05.2010 jetzt wird
die Wohnung aber erst 14 Tage später fertig. da der Termin
01.05 aber nicht eingehalten wird, muss jetzt auf Grund von
beruflicher abwesenheit ein Umzugsunternehmen beauftragt
werden.
Muss der Vermieter die Kosten übernehmen ???

Danke
Gruß holule

Grundsätzlich müsste der Vermieter den Ihnen entstehenden „Schaden“ übernehmen. Problematisch ist allerdings, ob Ihnen tatsächlich ein Schaden im engeren Sinn entsteht. Das Argument gegen eine Erstattung ist, dass Sie in beiden Fällen umziehen müssen und Ihnen in beiden Fällen Kosten entstehen. Zudem könnte sich der Vermieter darauf berufen, dass Sie auch nach Ihrer Rückkehr umziehen können oder aber zur Not bereits vorab Ihre Möbel in der Wohnung lagern könnten.

Sprechen Sie den Vermieter auf Ihr Problem an und suchen Sie gemeinsam mit ihm nach einer Lösung. Möglicherweise stellt er Ihnen vorab einen Lagerraum zur Verfügung.

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich hat Ihr Vermieter dafür zu sorgen dass Ihnen die im Mietvertrag genannte Wohnung / Haus ab dem 01.05.2010 um 00:00 Uhr für Ihren Einzug zur Verfügung steht.
Ist dies nicht gewährt, dann ist der Vermieter bei nachweislichem Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet.

Berücksichtigen Sie jedoch, dass hier nicht nur die Umzugskosten zu veranschlagen sind, auch Doppelbelastungen für das altes und neues Mietverhältnis, eventuelle Hotelkosten, wenn Sie in Ihrer alten Wohnung nicht mehr bleiben können, Einlagerungsgebühren für Möbel usw. zählen dann zu den Positionen für den Schadensersatz.

Wir können Ihnen nur hier raten sich schriftlich von Ihrem Vermieter die Zusage für die Wohnungsübergabe und Nutzung ab dem 01.05.2010 zu holen.

Sollte Ihnen Ihr Vermieter schriftlich erklären, aus welchen Grund die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt erst fertig wird, dann widersprechen Sie diesen und legen Sie die Vorgaben des abgeschlossenen Mietvertrages zu Grunde. Weisen Sie in dem Widerspruch Ihrer Vermieter auf die folgenden finanziellen Umstände des Verzuges hin und räumen Sie sich das Recht auf einen Schadensersatzanspruchnahme Ihres Vermieters ein.

In wie weit Sie dann von Ihrem Recht auf Schadensersatzanspruch gegenüber Ihren Vermieter gebrauch machen, diese Entscheidung treffen Sie dann allein.

Sollte Ihnen Ihr Vermieter mit Zusagen der Mietzahlungsaussetzung oder anderweitig entgegenkommen, so halten Sie diese Absprachen schriftlich fest und vor allen Dingen sollten Sie scharf kalkulieren, in wie weit dieses Entgegenkommen die tatsächlichen Kosten der Verzögerung wirklich deckt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

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Siehe private E-Mail vom 12.4.2010 !
MfG USKO

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Vermieter muß Schadenersatz leisten. Den Schaden müssen Sie aber beweisen.

Hallo,
wenn bereits ein Mietvertrag zum 1.5. besteht,ist der Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet. Jedoch muss man damit rechnen, dass der Vermieter es nicht einsieht und ggf. verklagt werden müsste. Ich gehe mal davon aus, dass keine Klauseln im Mietvertrag stehen, die eine Haftung ausschließen. In diesem Fall müssten Sie nachweisen, warum Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen müssen. Ob ein Richter dann akzeptiert, dass dies durch berufliche Abwesenheit begründet ist, ist dann mit Sicherheit seiner persönlichen Auffassung geschuldet. LG Chris

Hallo,

warum wird die Wohnung erst 14 Tage später fertig? Kann der Vormieter nicht eher ausziehen, ist die Renovierung noch nicht abgeschlossen oder kann der Vermieter vorher keine Übergabe machen? Ohne konkretere Beschreibung ist es recht schwierig einen korrekten Rat zu erteilen.

Eine Übernahmepflicht gibt es nicht und man sollte das neue Mietverhältnis auch nicht gleich mit einem Streit beginnen. Vielleicht gibt es eine Einigungsmöglichkeit oder man zieht ein wenig später um.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo holule,
wenn im Mietvertrag als Beginn ein festes Datum ohne „voraussichtlich“, „ca.“ oder ähnliche Worte festgeschrieben ist, ist der Vermieter zur Übergabe der Wohnung an diesem Tag verpflichtet. Übergibt er die Wohnung nicht, kommt er aufgrund des nach dem Kalender bestimmten Termins am Folgetag in Verzug und muss alle sich aus diesem Verzug ergebenden Schäden ersetzen. Für das Entstehen der Schäden und der Ursächlichkeit des Verzuges des Vermieters ist der Mieter beweispflichtig.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Holule,

grundsätzlich besteht in einem solchen Fall ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Mieters:
(1) eine halbe Monatsmiete samt Nebenkosten und
(2) Mehrkosten (auch wenn man selbst umzieht entstehen Kosten!) für den verspäteten Umzug.

Wenn du dich mit mit der halben Monatsmiete samt Nebenkosten zufrieden gibst, sollte der Fall einfach zu regeln sein. Die Mehrkosten für den verspäteten Umzug dürfte zum Streitfall führen - lohnt sich das? Wenn die Wohnung attraktiv ist, würde ich eine gütlichen Einigung anstreben.

Mit freundlichen Grüßen
walser

Danke für die Antwort.
Aber es ist ja wohl ein Unterschied ob ich für 200 € einen Mietwagen nehme und mir meine Kumpels helfen. Oder ob ich ein Umzugunternehmen nehmen muss da ich ab 03.Mai für 6 Monate mit meinen Kumpels auf See bin und meine Freundin alleine zu Hause ist. Oder sehe ich das grundlegend falsch???

Gruß holule

Hallo holule,

rein juristisch hast Du Recht, doch finde ich es problematisch, schon beim Einzug mit dem Vermieter einen Rechtsstreit anzudrohen oder zu beginnen. Vermutlich wird das Verhältnis mit dem Vermieter dadurch stark belastet werden und er könnte auf den nächsten Anlass warten, den Mietvertrag zu kündigen.

Ich persönlich würde daher dem Vermieter mit Nachdruck erklären, warum und welche Mehrkosten mir wegen des verzögerten Einzugs entstehen und dass er eigentlich zum Schadenersatz verpflichtet wäre. Da Du wohl aufgrund der Umstände wohl kaum vom Mietvertrag zurücktreten kannst oder möchtest, würde ich einen Vergleich anstreben (1/3 : 2/3, 50:50, oder den 1. Monat ganz mietfrei etc.).

Grüße,
walser

Hallo,
wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Termin übergeben wird, liegt eine Vertragsverletzung vor, die zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Hier empfehle ich, sich mit dem Vermieter zu einigen bei einer Kostenregelung. Sollten Sie aber klagen müssen, um Ihren Anspruch durchzusetzen, ist das Mietverhältnis extrem belastet; also erst einmal vernünftig miteinander reden!
Gruß suver

Danke für die nützlichen Hinweise. Ich hab mich mit dem Vermieter geeinigt und ich glaube alle sind zufrieden.
Nochmals Danke und eine schöne Zeit
Gruß holule

Danke für die nützlichen Hinweise. Ich hab mich mit dem Vermieter geeinigt und ich glaube alle sind zufrieden.
Nochmals Danke und eine schöne Zeit
Gruß holule