… Heimeinweisung
Hallo,
es gibt einen Mieter, der einen gesetzlichen Betreuer hat.
Der Mieter ist aus gesundheitlichen Problemen in eine Klinik eingewiesen und wird wohl nicht wieder in seine bisherige Wohnung zurück kehren. Es sind wohl nur noch geringe eigene Mittel vorhanden, bald greift die Sozialhilfe.
Mit dem Betreuer hat der Vermieter nach Beschwerden anderer Mieter wegen Geruchsbelästigung einen Vor-Ort-Termin in der Wohnung vereinbart und die Wohnung in Augenschein genommen.
Die Wohnung ist ziemlich verwahrlost. Es sind in einem ersten Schritt verderbliche Waren sowie verschmutzte Wäsche vorhanden, von denen gesundheitliche Risiken (Schimmel) und das Risiko des Befalls mit Ungeziefer ausgehen.
Wer ist in der Verantwortung, diese Dinge zu entfernen bzw. in Ordnung zu bringen? Betreuer als Handlungsbevollmächtigter des Mieters oder der Vermieter?
Der Betreuer hat folgende Aussage gemacht: Die Wohnung solle sofort fristlos gekündigt werden. Bei Einweisung des Mieters wird keine Miete gezahlt, wenn die eigenen Mittel nicht dazu ausreichen.
Der Vermieter habe dann auch die Kosten für die Auflösung der Wohnung zu tragen. Der Mieter wohnt seit über 30 Jahren im Haus, es wurden nie Kaution gezahlt. Pfandrecht an Dingen macht auch keinen Sinn, da ist nichts verwertbares vorhanden.
Kann man den Betreuer, der ja für den Mieter handelt, auffordern, die Missstände abzustellen, für eine Beseitigung der Gefahren (Essenreste/Kühlschrankinhalt/Müll/Schmutzwäsche) zu sorgen?
Wer ist für das Beenden des Mietvertrages und die ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Einweisung in eine Pflegeeinrichtung verantwortlich und trägt die Kosten?
Was passiert hinsichtlich Wohnungsauflösung, wenn der Mieter verstirbt? Dass der Vertrag dann mit Sonderkündigungsrecht aufgelöst werden kann ist bekannt.