Kostenübernahme Zahnersatz bei Unfall

Hallo!

Ich hatte einen Schulunfall vor 12 Jahren und damals ist ein Schneidezahn komplett abgebrochen und bei dem anderen Schneidezahn ist eine kleine Ecke abgebrochen. Dann hatte ich auf dem komplett abgebrochenen Schneidezahn einen Stiftzahn bekommen. Die Ecke wurde bei dem anderen Schneidezahn künstlich „angeklebt“.

Nun hat sich die Wurzel des Stiftzahns entzündet. Der Zahnartzt meint, dass der Zahn raus muss. (Diese Meinung habe ich auch.)

Ich habe die Unfallkasse angerufen und die haben gesagt der Zahnarzt soll einen Kosten- und Heilplan erstellen und dann genehmigt den die Unfallkasse.

Der Zahnarzt schlägt allerdings nur vor eine Zahnbrücke zu machen. Ich möchte aber ein Implantat, da der benachbarte Schneidezahn eventuell auch irgendwann mal raus muss.

Soll ich zu einem anderen Zahnarzt gehen, welcher mir ein Implantat vorschlägt? Wie kann ich die Unfallversicherung davon überzeugen, dass ein Implantat besser ist? Die Kosten für alle Behandlungen an diesen beiden Schneidezähnen werden sie sowieso übernehmen (wurde mir auch schon zugesichert). Noch habe ich der Unfallversicherung nichts konkretes zugesandt.

Mfg,

danke für eure Hilfe

hallo, ein implantat ist in diesem fall sicherlich eine adäquate lösung. frag am besten deinen zahnarzt, ob er einen guten mkg-chirurgen oder oralchirurgen zur hand hat, an den er dich überweisen kann. die krone kann dann dein hauszahnarzt selbst anfertigen lassen und vornehmen. mfg

Hallo

ehrlich gesagt fällt das nicht in unseren Beratungsumfang.

Ich persönlich würde tatsächlich einen anderen Zahnarzt befragen, zumal wenn schon eine Leistungszusage besteht.
( wirklich auf alle Behandlungsmethoden ?) Bei Implantaten ist aber immer zu prüfen, ob dies med. sinnvoll ist - z.B. kann davon abgeraten werden, wenn der Kieferknochen brüchig ist oder " Fremdkörper " nicht vertragen werden. Das muss aber ein Fachmann beurteilen.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

das ist zunächst ein medizinisches Problem. Sofern es einen schlüssigen Grund gibt, ein Implantat einzusetzen, wird die Unfallkasse dies auch übernehmen. Die bloße Möglichkeit, daß irgendwann auch der Brückenpfeiler raus muss, ist in der Regel kein ausreichender Grund.

Ich schlage vor, zunächst mit Deinem Zahnarzt zu reden, warum er denn kein Implantat befürwortet. Abhängig von dessen Antwort kannst Du dann ja immer noch eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einholen.

Gruß

Wolfgang

Hallo,
ob die Brücke die vernünftigere Lösung ist, oder wirklich ein Implantat in Betracht kommt, kann ich nicht beurteilen.
Entscheidungsgründe sind z.B.: Kann man in den entzündeten Knochen ein Implantat hineinschrauben, wie ist der Zustand der Nachbarzähne, müssten die sowieso mal überkront werden oder sind die auf Dauer erhaltbar?

Man muss davon ausgehen, dass die Unfallversicherung sich auch solche Gedanken machen wird.
Grüße,
Wepster

Hallo,

einen zweiten Zahnarzt zu befragen ist sicherlich nie verkehrt.

Ob ein Implantat möglich ist oder nicht hängt von deinem Kiefer ab und das kann dir nur ein Zahnarzt sagen; jedenfalls weiß ich soviel, das nicht jeder Fall für ein Zahnimplantat geeignet ist.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen keine Luxus Versorgung umfassen zu denen auch ein Implantat gehört, wird wahrscheinlich auch die Unfallkasse diesen nicht bezahlen sondern nur einen Zuschuss dazu, da sie Teil der Sozialversicherung ist; nachfragen kostet nichts.

Bevor Du zu einem anderen Zahnarzt gehst würde ich erstmal bei der Unfallkasse nachfragen ob sie überhaupt die Kosten für ein Implantat übernehmen.

Gruß

Jürgen

Guten Tag,

die Unfallversicherung muß alle MEDIZINISCH NOTWENDIGEN „Reperaturen“
zahlen. Ein Implantat ist nach heutiger Auffassung keine medizinisch
Notwendige Maßnahme. Ihr Zahnarzt hat das Implantat nicht im Heil- und
Kostenplan aufgeführt, da es auch nicht bezahlt wird. Sollten Sie ein
Implantat wünschen, so müssen Sie die Differenzbeträge selbst aufbringen.
Sollte - und ich glaube nicht, dass es hierfür einen Grund geben kann - ein
anderer Arzt (Gutachter) die medizinische Notwenigkeit bestätigen, müsste
die Unfallversicherung hierfür aufkommen.

Grüße

Karsten Esser

hallo,

auf jeden fall ist ein implantat die bessere alternative. erkundigen sie sich am besten bei einem oralchirurgen nach dieser therapiemöglichkeit.

mfg dr. seidel

http://www.zahn-implantate-berlin.de

Hi,

was hältst Du davon die Alternative Implantat mal mit Deinem ZA zu besprechen?
Falls er keine Implantologie betreibt, verweist er Dich sicher gern an einem Spezialisten, der sich darum kümmert.

Gruß,

MM

Hallo,
erstmal würde ich in Erfahrung bringen, warum der Zahnarzt eine Brückenversorgung einer Versorgung mit einem Implantat vorzieht. Gibt es eine medizinische Begründung die bei dir gegen die Implantatversorgung spricht (evtl. schlechte Knochenverhältnisse im betroffenen Kieferbereich oder der Zustand der Nachbarzähne etc.) oder liegt es nur daran, dass dein Zahnarzt selbst eine Implantatversorgung nicht durchführen kann und dann lieber die Kohle für die Brückenversorgung einsacken möchte? Sollte das Zweite zutreffen, wäre ein Arztwechsel wohl schwer anzuraten.
Wenn jedoch keine medizinischen Bedenken gegen eine Implantatversorgung sprechen, sollte eine solche vom Zahnarzt mit Heil-und Kostenplan und zusätzlicher Begründung bei der Unfallkasse beantragt werden. Ein guter Zahnarzt sollte hier auch dem Wunsch des Patienten nachkommen. Sofern die Unfallkasse ein Implantat ablehnt, kann man ja immer noch über die Brücke nachdenken.
Die Unfallkasse wird folgendes prüfen: 1. Steht die jetzt erforderliche Extraktion des Schneidezahnes in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit dem Unfall vor 12 Jahren oder sind hier auch andere Faktoren maßgebend; 2. Ist die beantragte Versorgung ausreichend, nachvollziehbar und wirtschaftlich.
Entgegen den Leistungen der Krankenkassen werden bei den Unfallkassen Implantate schon viel öfter genehmigt. Argumentieren kann man ggü. der Unfallkasse dahingehend gut, dass im Allgemeinen sehr gute Erfahrungen mit Implantaten gemacht werden und langfristig Kosten ja dahingehend eingespart werden können, da hier ja nur die Kosten für einen Zahn getragen werden müssten. Sollte eine Brückenversorgung erfolgen, müssten 2 Zähne als Brückenhalter herabgeschliffen werden und würden somit zukünftig auch in die Leistungspflicht der Unfallkasse fallen.
Viel Erfolg !
PS: Mich würde interessieren, welchen Lauf diese Sache genommen hat.

Mit Unfallkassen kenne ich mich leider nicht so aus,dennoch gilt bei jeder ! Kasse,erst ein schriftlich genehmigter Heil und Kostenplan ist verbindlich. Ich würde auch zu Implantaten Raten.Suchen sie sich einen Zahnarzt der Ihre Vorstellungen umsetzt!

Diese Fragen kann ich nicht beantworten. Es geht weniger ums Unfallversicherungsrecht, sondern mehr um die Frage der zweckmäßigen Zahnbehandlung.
Die Unfallversicherung müsste die Ablehung eines Implantates begründen. Je nach Begründung könnte man über das weitere Vorgehen entscheiden.

hallo,
der artzt soll dir oder der kasse bestätigen das es medizinisch notwendig ist

grüße

Sehr geehrter Interessent,
am besten Sie suchen einen Oralchirurgen oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen auf, welcher Ihnen sagen kann, ob ein Implantet möglich bzw. medizinisch
sinnvoll ist oder nicht.
Mit frendlichen Grüßen Dr. Grewe.