Hallo zusammen, kann ein Möbellieferant im gesetzlichen 24- monatigen Gewährleistungszeitraum von mir verlangen, dass ich im Vorfeld eine Kostenübernahmebestätigung unterschreibe damit er tätig wird? Der Hintergrund ist: Ein 13 Monate altes Schlafsofa ist so stark durchgelegen, dass man darauf nicht mehr schlafen kann.
Danke für die Hilfe und Tipps vorab.
Hallo,
Hallo zusammen, kann ein Möbellieferant im gesetzlichen 24-
monatigen Gewährleistungszeitraum von mir verlangen, dass ich
im Vorfeld eine Kostenübernahmebestätigung unterschreibe damit
er tätig wird? Der Hintergrund ist: Ein 13 Monate altes
Schlafsofa ist so stark durchgelegen, dass man darauf nicht
mehr schlafen kann.
klar kann er das, denn ein Anspruch auf kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung kann ich nicht erkennen.
Gruß
S.J.
klar kann er das, denn ein Anspruch auf kostenlose Reparatur
im Rahmen der Gewährleistung kann ich nicht erkennen.Gruß
S.J.
Hallo Steve,
warum kannst du innerhalb der Gewährleistung keinen Anspruch auf kostenlose Reparatur erkennen? Das Schlafsofa (also zum schlafen konstruiert und in den Handel gebracht)ist von einem Normalgewichtigen benutzt worden. Es erfüllt nach 13 Monaten Nutzung nicht mehr die Funktion. D.h. für mich, dass es seit Beginn nicht der Verwendung entsprechend konzipirt war. Wofür gibt es sonst eine Gewährleistung? Gruß Ulf
Hallo,
warum kannst du innerhalb der Gewährleistung keinen Anspruch
auf kostenlose Reparatur erkennen? Das Schlafsofa (also zum
Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist stets, dass der Mangel bereist bei Gefahrübergang/Ubergabe vorhanden war.
schlafen konstruiert und in den Handel gebracht)ist von einem
Normalgewichtigen benutzt worden. Es erfüllt nach 13 Monaten
Nutzung nicht mehr die Funktion. D.h. für mich, dass es seit
Eine Regelung, dass eine Sache eine bestimmte Zeit zu „halten“ hat, wirst Du im Gesetz nicht finden. Dies ist auch nicht der Sinn der Gewährleistung.
Beginn nicht der Verwendung entsprechend konzipirt war. Wofür
Es steht dem Käufer natürlich frei, den Beweis anzutreten, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war. Abgesehen davon, dass dies, wenn überhaupt, für gewöhnlich nur mittels Sachverständigengutachten möglich ist, wird die Gegenseite vermutlich argumentieren, dass dies kaum der Fall sein kann, da das Teil ja 13 Monate mangelfrei war. Diese Argumentation ist schwer zu widerlegen.
gibt es sonst eine Gewährleistung? Gruß Ulf
Wie gesagt. Für die Mangelfreiheit bei Übergabe. Was danach passiert ist ein anderes Thema, wofür der Verkäufer grundsätzlich nicht haftet.
Gruß
S.J.