Wer weiß was über die Übernahme der Kosten für die Kindermöbel, Kindersachen, Kinderwagen etc. durch das Job-Center? Gibt es auch „angemessene“ Preise und Größen?
Auch ein nettes Hallo,
wenn beeits ALG-2 bezogen wird, könnte u.U. vom Jobcenter ein Darlehen gewährt werden, wobei dies allerdings zwischenzeitlich sehr schwierig geworden ist, da diese Anschaffungen im Warenkorb bereits berücksichtigt sind.
Sollte erst ALG-2 beantragt werden, besteht hier die Möglichkeit, dass dies als einmalige Anschaffung zusätzlich übernommen wird; auch hier sind allerdings dem Jobcenter Grenzen gesetzt.
Schönen Tag noch.
Wer weiß was über die Übernahme der Kosten für die
Kindermöbel, Kindersachen, Kinderwagen etc. durch das
Job-Center? Gibt es auch „angemessene“ Preise und Größen?
Hallo,
Wer weiß was über die Übernahme der Kosten für die
Kindermöbel, Kindersachen, Kinderwagen etc. durch das
Job-Center? Gibt es auch „angemessene“ Preise und Größen?
wäre die Frage etwas vollständiger, wäre auch eine Antwort präziser als „Das Jopbcenter“ möglich.
Aber villeicht geht es auch gar nicht um ALG II und das Kind ist schon 17 Jahre. Oder gar nicht das eigene…
Sollte es um den eigenen zu erwartenden Nachwuchs gehen und ALG II bezogen werden, so besteht ein Anspruch auf Erstausstattung. Genauere Auskunft dazu kann nur das zuständige Jobcenter geben da sich die Werte von JC zu JC unterscheiden.
Gruß
osmodius
Hallo
schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
darin zu Erstaustattung auch die pdf-Datei (ab Broschürenseite 47 b).
Es liegt im Ermessen des Jobcenters, ob sie Bargeld oder Sachleistungen gewähren (z.B. Gutscheine für’s Sozialkaufhaus). Bei Matratzen besteht Anspruch auf Neuware. - Es dürfen zwar Pauschalen für Erstausstattungen gezahlt werden, aber der tatsächliche Bedarf muss damit gedeckt sein. Alle benötigten Artikel einzeln aufgelistet und nachweislich schriftlich und im Voraus beantragen. Der Bescheid vom JC muss nachvollziehbar sein und klar erkennbar beinhalten, welcher €- Betrag für welchen konkreten Artikel vorgesehen und bewilligt wurde bzw. welche beantragten Artikel nicht bewilligt wurden. Geht das aus dem Bescheid nicht hervor, kann man nachweislich schriftlich Widerspruch dagegen einlegen und sowohl eine schriftliche Aufschlüsselung der einzelnen bewilligten Posten fordern als auch ggf. die Nachzahlung für noch fehlende notwendige Artikel verlangen.
Ansonsten vielleicht auch mal hier reinschauen: http://alles-und-umsonst.de/ ; auch in den lokalen Zeitungen und Inseratsanzeigern wird häufig Brauchbares verschenkt.
LG