Hallo, Andreas
So weit, wie ich die Sache beurteilen kann, ist Dein Vermieter verpflichtet, das gibt die Gesetzgebung als auch die Rechtsprechung vor, die Förderungsmittel von dem Gesamtaufwand der Modernisierung abzuziehen, bevor die 11-prozentige Umlage vorgenommen wird.
Was den Austausch der Wärmeenergie von Elektrizität auf Fernwärme umzustellen anbetrifft, hat der Mieterln kein Einspruchrecht. Aber Du siehst es richtig, wenn Du davon ausgehst, dass der Aus-tausch der Nachtspeicheröfen gegen eine Warmwasserheizung keine reine Energieeinsparmaß-nahme ist. Den nach 25 oder gar 30 Jahren Einsatz der Nachtspeicheröfen, zu mal durch die Asbest-isolierung Gesundheitsschäden für den Mieter eintreten können, ist der Wechsel zu einer anderen Energieart keine reine Modernisierung, sondern zum größten Teil eine Instandhaltung/Setzung der Heizform. Das heißt, der VermieterIn kann nicht die gesamten Kosten der Umstellung der Heiz-energie als auch die Modernisierung der Heizform auf die Mieter abwälzen. Siehe auch § 535 BGB (kannst Du im www.dejure.org im Internet nachsehen.)
Was die Frage der Energieeinsparung vom VermieterIn ins Feld geführt wird, hat er den Nachweis zu erbringen. Das solltest Du von ihm fordern. Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, die Miete in den Monaten zu mindern, in dem der zustand der Fenster einen erhöhten Heizaufwand erfordern. Den dies stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für das Dach. Dies insbesondere im Winter, als auch im Sommer, wenn dies zu einer zu hohen Temperatur in der Mietsache führt.
Nun die Aufforderung des Vermieters Du sollst oder könntest ja von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen solltest Du auf das Entschiedenste zurückweisen. In diesem Zusammenhang solltest Du ihn auf § 535 BGB verweisen, in dem er verpflichtet, isst dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Auch wenn er die Außenwände mit einer Isolierung versehen hat, so war dies sicher auch dadurch bedingt, dass die Fassade Schäden aufwies und erneuert werden musste. Auch konnten nicht die gesamten Kosten umgelegt werden, da der Anteil der Instandhaltung, der über die Miete dem Unternehmen zur Verfügung stehen abgegolten ist.
Dies wäre das, was ich Dir zu Deinen Fragen sagen könnte. Solltest Du weitere Hilfe benötigen, würde ich Dir empfehlen, wende Dich an die Verbraucherzentrale, diese hat für solche Fälle ausgezeichnete Fachleute. Dies ist in der Regel auch preiswert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Willi