Am 1.April ist das Eigentum unserer neuen Wohunung auf uns übergegangen. Die Eigentümergemeinschaft hat sich Anfang 2010 zur Bestellung eines Winterdienstes entschieden. Das Wirtschaftsjahr geht vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011. Für unseren Abrechnungszeitraum vom 01.April bis 31.August sind insgesamt 90,- EUR Winterdienst ausgewiesen. Sind dies tatsächlich Kosten gleichbleibend auf das ganze Jahr verteilt werden müssen/können?
Hallo,
in der Eigentumsverwaltung kenne ich mich nicht ganz so 100%-ig aus, jedoch die angefallenen Betriebskosten dürften hier keinen Unterschied zum normalen Mietrecht in der Abrechung darstellen. Das bedeutet, dass die Umlage des Winterdienstes zwar allgemein auf das gesamte Jahr umgelegt wird, bei Ihnen jedoch prozentual, da Sie ab 01.04. selbst Eigentümer sind (wenn ich das so richtig erlesen habe).
Das jedoch würde alle anderen umlagefähigen Kosten genauso betreffen.
Ihnen einen angenehmen 4.Advent wünscht
Maximilian123
Grundsätzlich ist gem. § 28 Abs. 1 WEG das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Abweichungen hiervon müßten in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung geregelt sein. Änderungen durch Beschluß der Eigentümerversammlung wären nach Maßgabe der BGH-Entscheidung vom 20.09.2000 (abgedruckt in NJW 2000, 3500) nichtig.
Wer nicht während des gesamten Wirtschaftsjahres Eigentümer ist, hat die Kosten lediglich zeitanteilig zu tragen. Da dem Verwalter nicht immer bekannt ist, ab wann nach dem Notarvertrag Nutzen und Lasten vom Verkäufer auf den Käufer übergehen, wird die Jahresabrechnung vielfach demjenigen erteilt, der am letzten Tag der Jahresabrechnung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Erwerber kann dann vom Verkäufer entsprechend der notariellen Vereinbarung zeitanteilig Zahlungsausgleich verlangen.
Im übrigen ist der Verwalter verpflichtet, bei Unklarheiten hinsichtlich der Rechnungen, insbesondere auf welchen Zeitraum sie sich erstrecken, Auskunft zu erteilen und Einsicht in sämtliche Belege zu gewähren, erforderlichenfalls auch Kopien zu fertigen (maximal 0,50 € pro Seite + Porto).