Hallo,
also es geht um folgenden hypothetischen Fall:
In einem Mietshaus herrscht reger Mieterwechsel, d.h. es ziehen immer wieder Leute ein und aus. Oftmals bleiben dann kaputte Möbel, Elektrogeräte etc. zurück, die einfach neben die Mülltonnen gestellt werden. Wer diese da hingestellt hat, ist nicht eindeutig nachvollziehbar. Da diese Gegenstände aber natürlich stören, geht der Vermieter grundsätzlich folgendermaßen vor:
Er hängt einen Zettel auf, mit dem er den unbekannten Verursacher bis zu einer bestimmten Frist auffordert, den „Sperrmüll“ zu entfernen; sollte dieser Unbekannte der Forderung bis zum Ablauf dieser Frist nicht nachkommen, dann würde der Vermieter eine Firma zur Entsorgung beauftragen und die Kosten dafür auf die Betriebskosten aller Mieter umlegen (schlägt sich dann in der Jahresabtrechnung nieder).
Meine Frage: Ist dies rechtens? Darf der Vermieter einfach die Kosten auf andere umlegen, wenn er den Schudigen nicht findet?
Danke für die Antwort im voraus!
Bernd