Kostenunterstützung bei rechtl. Angelegenheiten

Hallo,
angenommen, man hat Strafanzeige erstattet wegen Wirtschaftsstraftaten(Betrug, Unterschlagung etc.), durch die man geschädigt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und kann die Straftaten nachweisen.

Man möchte auf zivilrechtlicher Ebene nun bspw. Schadenersatz(die eigenen Ansprüche allgemein) geltend machen, hat aber nur ein sehr kleines Budget.
a) kann man eine Unterstützung für die Gerichtskosten bekommen oder sogar eine Art vollständigen Kostenersatz ?
b) man braucht, da die Schadenersatzhöhe bspw. fünfstellig, auch einen Anwalt zur Geltendmachung vor Gericht.
Was tun, wenn man sich aus dem eigenen Budget den Anwalt nicht leisten kann? gibt es dafür einen staatlichen Zuschuss, eine Rechtschutzversicherung(nachträglich wahrscheinlich nicht möglich)?
c) Gibt es irgendwelche denkbaren Vereinbarungen mit Anwälten(bspw. Abtretung von eventuellen Forderungen aus dem Fall, falls Zahlung der unterlegenen Partei, dann auf Ra-Anderkonto o.ä.), so daß man keine Anwaltskosten bzw. auch keine Vorschüsse leisten muss?

Vielen Dank, falls jemand Tipps hat.

a) kann man eine Unterstützung für die Gerichtskosten bekommen
oder sogar eine Art vollständigen Kostenersatz ?

Ja, man kann Prozesskostenhilfe beantragen.

b) man braucht, da die Schadenersatzhöhe bspw. fünfstellig,
auch einen Anwalt zur Geltendmachung vor Gericht.
Was tun, wenn man sich aus dem eigenen Budget den Anwalt nicht
leisten kann? gibt es dafür einen staatlichen Zuschuss, eine
Rechtschutzversicherung(nachträglich wahrscheinlich nicht
möglich)?

Mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe kann auch die Beiordnung eines bestimmten Anwalts beantragt werden. Der Staat zahlt den Anwalt. Aber Vorsicht: Wenn sich die Gegenseite einen Anwalt nimmt und man den Prozess verliert, muss man den gegnerischen Anwalt bezahlen. Das ist von der PKH nicht gedeckt.

c) Gibt es irgendwelche denkbaren Vereinbarungen mit
Anwälten(bspw. Abtretung von eventuellen Forderungen aus dem
Fall, falls Zahlung der unterlegenen Partei, dann auf
Ra-Anderkonto o.ä.), so daß man keine Anwaltskosten bzw. auch
keine Vorschüsse leisten muss?

Natürlich kann der Anwalt die Forderung auch abkaufen und dann selbst geltend machen. Für das Risiko wird er aber einen gehörigen Abschlag haben wollen, nehme ich doch mal an.

Hallo !

Mann kann z.B. eine Prozesskostenhilfe beantragen. Aber frag doch mal deinen Anwalt.