Ich gebe zu, ich kenne mich da nicht so aus, mir kommt aber schon seltsam vor, das der Streithelfer zahlen soll und nicht der Beklagte B.
Aber die Kosten sind hier gut beschrieben:
Die Kostenfolge bei einer Nebenintervention ist in § 101 Abs. 1 ZPO geregelt. Demnach trägt der Gegner der Hauptpartei, soweit er dieser gegenüber zur Kostentragung verpflichtet ist, auch die durch die Nebenintervention verursachten Kosten, vornehmlich also auch die Anwaltskosten des Nebenintervenienten. Soweit der Gegner der Hauptpartei obsiegt, trägt der Nebenintervenient seine Kosten selbst. Nicht vorgesehen ist demnach, dem Nebenintervenienten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Ich gehe davon aus, dass C antelig die Kosten zu übernehmen hat, weil sie an dem Schaden und der deshalb angestrebten Klage Schuld trägt und dies nicht zugeben wollte. B wurde nur verklagt, weil sie für ihre Gehilfin haftet. Im Laufe des Verfahrens stellt sich heraus, dass C gelogen hat, sogar mit Zeugenaussagen, die sich als Lügen entpuppt haben. Sie ist nach der Verkündung dem Streit aus Eigeninteresse beigetreten und hat sich damit ein weiteres Verfahren erspart (den Vorprozess). Sie wäre somit nicht nur Verkündungsempfänger sondern auch Streithelfer inkl. eigener Zeuge.
Logisch ist es nicht, wenn die Streithelferin Schuld ist und diese dann auch noch Kosten auf den Kläger Und! die Beklagte abwälzen will. Sie müsste doch eigentlich froh sein, dass A sich überhaupt auf einen Vergleich eingelassen hat. B als Unschuldiger ist daran gelegen, keine Kosten zu tragen. Das wundert mich nicht.
Verzeihung, ich hätte direkt hier kommentieren sollen und nicht als Antwort auf meine eigene Frage
Danke übrigens für Deine Mithilfe!
Und dem Minusverteiler an dieser Stelle ein kleiner Rat: gib selbst eine sinnvolle Antwort, damit verständlich wird, warum Du ein Minus an duck verteilt hast.