Kostenverteilung nicht verheiratet mit Kind

Hallo,

  • ein
    Problem damit hat, das intern anzusprechen herrscht in der
    Beziehung eine gewisse Schieflage.

Wo liest du das?
Oder oben: dass sie erst zu Fremden geht …
Es ist doch legitim, wenn so eine Veränderung auf einen zukommt, dass man sich einfach mal informiert, wie andere mit diesem Thema umgehen.

Gruß
Elke

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Hallo Dobbs,

Wenn nun die Fragestellerin (das habe ich übrigens bereits in
meinem ersten Satz versucht zum Ausdruck zu bringen - ein
Problem damit hat, das intern anzusprechen herrscht in der
Beziehung eine gewisse Schieflage.

eventuell geht es schlicht und einfach der UP darum, dass sie Schwierigkeiten hat, jetzt (in veränderter Lage) etwas von dem Gehalt des Partners anzunehmen, da sie bisher immer alles allein finanzieren konnte. Und wenn sie zu den sehr „korrekten“ Menschen gehört, ist diese Frage durchaus angebracht, wie andere es handhaben.

Ich finde die Frage daher erst einmal überhaupt nicht ungewöhnlich - geschweige denn, dass man damit eine „Schieflage“ in der Beziehung assoziieren müsste.

In jeder Partnerschaft gibt es verschiedene Sensibilitäten. Geld kann eine davon sein, die nach meinem Dafürhalten sehr pragmatisch angegangen werden sollte.

Ein vorgemachter „Schmusekurs“ kann dann nämlich schnell zu unguten Gefühlen führen.

Viele Grüße von Kathleen,
die (12 Jahre Ehe) nach gemeinsamen Konto etc. mittlerweile getrennte Kosten/Konten eingeführt hat und einen Ehevertrag besitzt - seitdem läuft die Beziehung hervorragend! :smile:

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Hallo,

ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen. Ich finde es zwar auch befremdlich, dass man in einer Partnerschaft sowas zum Thema hat. Bevor ich meine Idee schreibe, wie man die finanzielle Seite auch lösen könnte, vorab: was würdet Ihr machen, wenn Du gar nicht arbeiten würdest?

Mein Mann und ich haben kein Kind. Er arbeitet und ich nicht (wenn man von der Hausarbeit, den Schreibkram und der Gartenarbeit absieht). Er zahlt alles. Noch bin ich nicht verhungert und nackig muss ich auch nicht rumlaufen.

Jetzt zu Eurer „Aufteilung“: Das Kind und auch Du haben Anspruch auf Unterhalt. Diesen Unterhalt nach der DüTa ausrechnen.

Den bekommst Du zum Aufstocken (bei Deinem Unterhalt - nicht dem Kindesunterhalt - wäre es u. U. eh nur ein Art Aufstockungsunterhalt). Damit versorgst Du das Kind, von der Nahrung über Pampers, Kleidung zum Wohnbedarf (also Anteil der Miete, Strom, Wasser usw.) und was es sonst so noch benötigt.

Du hast zu Deinem eigenen Einkommen noch den Betreuungsunterhalt als Aufstockung.

Sollte es das Einkommen Deines Freundes noch hergeben, kann er Dir für die Haushaltsführung auch noch etwas geben. Da Du dafür nicht Ganztags zur Verfügung stehst, nehmen die Gerichte (allerdings bei der Haushaltsführung für Dritte - setzen wir hier halt auch mal an) 200 bis 250 Euro.

Davon trägst Du, wie bisher, die Hälfte der Kosten der Erwachsenen.

Gruß
Ingrid