Kostenvoranschläge

Vor etwa 3 Wochen habe ich mir bei zwei KFZ - Werkstätten kostenvoranschläge machen lssen , die sich beide um die 330€ befanden . Nachdem die Reparaturen getätigt waren, erhielt ich eine Rechnung über 590€ .Auf meine Frage warum das so wäre , erklärte man mir , das der Arbeitslohn extra berechnet würde . Daraufhin rief ich bei der anderen Firma an , und erkundigte mich ,ob die 330€ bei Ihnen die Endumme gewesen wäre , das wurde dort bejat. Meine Frage dazu , hat man irgndeine Chance dagegen etwas zu unternehmen ? Hat jemand schon einmal Erfahrung mit so etwas gemacht ?
LG PepsiCola

Hallo,

bei einem KV muß der Endpreis genannt werden, inkl. aller Kosten. So wie geschildert ist unzulässig.

Ebenso muß einem privaten Endkunden stets der Preis inkl. MwSt genannt werden !!

Einfach nur den kleinen Betrag bezahlen,und frech sagen: Den Rest kann er einklagen, er ist Beweispflichtig, sofern Du den KV schriftlich hast und demnach Gegenbeweis antreten kannst.

MfG

Danke dennis , werde ich so machen . Habe zwar nichts schriftlich , aber schaun wa mal .
MfG