Kostenvoranschlag

Liebe/-r Experte/-in,

wie sieht die allgemeine Rechtslage in Punkto Kostenvoranschlag aus?

  1. Wann sind Kostenvoranschläge bindend?
  2. Um wieviel dürfen die tatsächlichen Kosten abweichen?
  3. Entstehen dem Kaufinteressenten Kosten, wenn er
    sich aufgrund des Voranschlages gegen die Inanspruch-
    nahme der Leistung entscheidet?

Vielen Dank für die Mühe

markus

Liebe/-r Experte/-in,

wie sieht die allgemeine Rechtslage in Punkto
Kostenvoranschlag aus?

  1. Wann sind Kostenvoranschläge bindend?

ja es darf nur in absprache wesentlich höhere Kosten veranschlagt werden

  1. Um wieviel dürfen die tatsächlichen Kosten abweichen?

um etwa 10 - 20 & je nach Umfang d. Leistung

  1. Entstehen dem Kaufinteressenten Kosten, wenn er
    sich aufgrund des Voranschlages gegen die Inanspruch-
    nahme der Leistung entscheidet?

in der Regel nicht es sei denn es ist sehr aufwendlig (z.B. Aufmass, Fahrkosten).

Vielen Dank für die Mühe

markus