Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht die allgemeine Rechtslage in Punkto Kostenvoranschlag aus?
- Wann sind Kostenvoranschläge bindend?
- Um wieviel dürfen die tatsächlichen Kosten abweichen?
- Entstehen dem Kaufinteressenten Kosten, wenn er
sich aufgrund des Voranschlages gegen die Inanspruch-
nahme der Leistung entscheidet?
Vielen Dank für die Mühe
markus
Liebe/-r Experte/-in,
wie sieht die allgemeine Rechtslage in Punkto
Kostenvoranschlag aus?
- Wann sind Kostenvoranschläge bindend?
ja es darf nur in absprache wesentlich höhere Kosten veranschlagt werden
- Um wieviel dürfen die tatsächlichen Kosten abweichen?
um etwa 10 - 20 & je nach Umfang d. Leistung
- Entstehen dem Kaufinteressenten Kosten, wenn er
sich aufgrund des Voranschlages gegen die Inanspruch-
nahme der Leistung entscheidet?
in der Regel nicht es sei denn es ist sehr aufwendlig (z.B. Aufmass, Fahrkosten).
Vielen Dank für die Mühe
markus