Kostenvoranschlag

angenommen man hat nach einen autounfall einen kostenvoranschlag für den schaden von zwei verschiedenen kfz werkstädten ( die eine versicherungsgebunden ) die andere frei gewählt und beide haben einen erhablichen unterschied im schadenswert - welcher zählt dann nach welchen darf abgerechnet werden
danke fritz d9e

Hallo Fritz!

Wie in meinem Profil angegeben, gehört die Schadenregulierung nicht zu meinem Fachgebiet.

Ich kann Dir deshalb leider nicht weiterhelfen.

Schönen Gruß

angenommen man hat nach einen autounfall einen
kostenvoranschlag für den schaden von zwei verschiedenen kfz
werkstädten ( die eine versicherungsgebunden ) die andere frei
gewählt und beide haben einen erhablichen unterschied im
schadenswert - welcher zählt dann nach welchen darf
abgerechnet werden

Hallo erstmal!

Sofern es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, wird die Sache kompliziert. Hier sollte man sich für den konkreten Einzelfall Hilfe (z.B. beim Rechtsanwalt) suchen.

Bei Kaskoschäden kommt es darauf an, ob Werkstattbindung besteht. Wenn ja, dann gilt grundsätzlich erstmal die Schätzung der entsprechenden Werkstatt, sofern keine eklatanten Fehler in der Schätzung zu erkennen sind. Andernfalls wird es wieder kompliziert. Hier stellt sich dann die Frage wie diese Unterschiede zustande kommen? Auch hier hilft professionelle Hilfe.

Gruß Knipser

Jeder vereidigte Sachverständige kann eine Schadensbeurteilung vornehmen,die die Versicherung akzeptieren muss. Die Versicherung hat auch nicht das Recht im Nachhinein einen eigenen Gutachter zu stellen.
Der Geschädigte kann sich den Gutachter selbst auswählen. Außnahme: KFZ- Tarife mit Werkstattbindung.

LG 944

Das kommt darauf an…

Wenn es ein Haftpflichtschaden ist, haben Sie grundsätzlich die Wahl der Werkstatt.
Beim Kaskoschaden hängt es vom Tarif ab, ob eine Werkstattbindung vereinbart wurde oder nicht.

Bei einem Kaskoschaden und

  • Tarif mit Werkstattbindung gilt der aus jender Werkst., die der Versicherer bestimmt hat
  • freier Werstattwahl auch der andere KVA (wenn die Vers. was dagegen halten möchte, wird sie das eh tun)

Bei einem Haftpflichtschaden geht man immer in einer Marken-Werkstatt.

VG Jens

Sicherlich sollte immer die günstigere gewählt werden. Aber da sollten Sie am besten noch einmal bei Ihrer Gesellschaft nachfragen.