Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mein Motorrad in eine Motorradwerkstatt gegeben mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag. Auf wiederholtes nachfragen in der Werkstatt wurde mir gesagt, dass die Reparatur ca.380€ kosten solle, darauf sagte ich, ich hole mein Motorrad wieder ab, weil ich das Geld zu zeit nicht zur Verfügung habe…Dann wurde mir gesagt, dass ich doch sowieso schon für den Kostenvoranschlag zahlen müsse und es doof wäre das auseinandergebaute Motorrad wieder unrepariert zusammen zu bauen. Der Kostenvoranschlag soll ca. 87,–€ kosten. Das wurde mir vorher nicht gesagt! Kann das sein??? So viel??? Ich habe immer gedacht ein KOSTENVORANSCHLAG währe kostenlos???
Ich bitte um schnelle Antwort.
L.G. Diana
Hallo,
da vorher nichts vereinbart wurde, die Werkstatt hat - davon gehe ich aus - weder einen Vertrag noch irgend welche Zeugen, die beweisen können, dass vorher die Forderung besprochen wurde.
Gemäß § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten. Die Werkstatt kann deshalb ein Entgelt grundsätzlich nur verlangen, wenn, wie gesagt, eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Mfg
PB