Kostenvoranschlag

Hallo, ich bin neu hier, und weis nicht ob ich hier überhaupt richtig bin. Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für Eure Bemühungen.

Mein Problem:

Es geht um eine Schneefräse ( Benziner), die ich am 17.02.2011 gekauft habe. Sie hat die übliche Garantiezeit von 2 Jahren.
Jetzt haben wir fest gestellt, dass sich die ganze Farbe löst, wo der Motorblock darauf befestigt ist.
Da wir ja noch Garantie haben, wurde eine Abholung diese Maschine zur Vertragswerkstatt veranlasst.
Am 16.01.2013 erhielt ich den Kostenvoranschlag in Höhe von 280,70€
Da sind 25,00€ für den KVA und 80,00€ für Abholung und Anlieferung dabei.
Ich konnte es nicht verstehen, dass ich die Rechnung bezahlen soll. Die Werkstatt schrieb, dass dieser Schaden nicht auf einen Herstellerfehler zurück zu führen sei und ich daher die Kosten übernehmen soll. Außer, ich lasse sie reparieren, da würde der VKA wegfallen.
Übrigens, der Schaden soll durch einfüllen von Benzin entstanden sein. Wir haben noch eine Motorhacke und einen Rasenmäher die baugleich(selber Hersteller) sind. Doch da ist bis jetzt kein
Schaden sichtbar. Da wir die Reparatur nicht durchführen lassen möchten, sollen wir die Kosten von insgesamt 105.00€ tragen. Gut die Abholung sowie die Ablieferungskosten werden wir wohl erst einmal tragen müssen, aber was ist mit dem KVA.
Bei der Antragstellung auf Abholung, wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass bei einem Wegfall der Garantieleistung, wir für die Kosten von 25,00€ aufkommen müssen.

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt sondern Techniker, aber ich sehe die Sache so:
Bei dem Gerät muß natürlich Benzin nach gefüllt und es wird immer wieder vorkommen, daß etwas Benzin daneben geschüttet wird. Das ist der normale Gebrauch!
Viele verarbeitete Lacke halten dies ohne Probleme aus und ich meine dies ist der heutige technische Stand.
-Darauf würde ich ausdrücklich hinweisen-

Wenn jedoch in der Gebrauchsanweisung des Gerätes ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß kein Benzin auf die Lackierung kommen darf, ist die Sache auch klar.
Ich hoffe meine Meinung hilft weiter und ich würde hartnäckig dem Händler vorhalten, daß ein normaler Gebrauch (Benzineinfüllung) nicht ohne Spritzer auf den Lack durchzuführen ist, also liegt eine mangelhafte Lackierung vor, die noch auf Garantie/Gewährleistung zu nehmen ist.

Gruß
Hubs2

Da kann ich nicht helfen, ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden.
LaJoGo

Um welchen Hersteller handelt es sich den?
Wäre Hilfreich zu wissen…

MfG