Kostenvoranschlag

Hallo, wie ist das eigentlich mit einem Kostenvoranschlag (Hier: Badsanierung)? In welchem Rahmen muss sich der Handwerker-Betrieb an die errechneten Kosten halten? Gibt es Formulierungen von Seiten des Betriebes, mit denen Sie gewisse Verbindlichkeiten umgehen können (ohne das der Kunde dies sofort merkt)? Worauf muss ich achten? etc.
Danke! Marc

Hallo!

Normaler Weise ist es so, daß ein Kostenvoranschlag einen gewissen Spielraum läßt, welcher nach oben und unten schwanken kann. Es gibt allerdings (meiner Kenntnis nach) eine Prozentgrenze, welche nur unter Absprache mit dem Kunden erfolgen darf. Beim Auto z.B. da sieht man noch da und jenes etc. und schon sind mal eben 150Euro mehr. In der Regel erfolgt Rücksprache, ob das „NEUE“ Angebot angenommen wird oder nicht.
Wenn allerdings die Arbeiten am laufen sind, oder schon fast ausgeführt, dann gibt es da kaum eine Möglichkeit einfach zu sagen, „nu geben sie uns mal 300Euro mehr als auf dem Kostenvoranschlag“. Wichtig wäre, das der jenige der den Kostenvoranschlag macht, genau über die zuerbringenden Arbeiten Bescheid weiß! Also dein Bad oder so gesehen hat und weiß was zu tun ist. Eigentlich sind die Firmen daran gebunden, auch wenn sie Miese machen würden.

Ich bitte aber um Korrektur wenn ich etwas falsch dargelegt habe!

Gruß
Frank

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Hallo!

Normaler Weise ist es so, daß ein Kostenvoranschlag einen
gewissen Spielraum läßt, welcher nach oben und unten schwanken
kann. Es gibt allerdings (meiner Kenntnis nach) eine
Prozentgrenze, welche nur unter Absprache mit dem Kunden
erfolgen darf. Beim Auto z.B. da sieht man noch da und jenes
etc. und schon sind mal eben 150Euro mehr. In der Regel
erfolgt Rücksprache, ob das „NEUE“ Angebot angenommen wird
oder nicht.
Wenn allerdings die Arbeiten am laufen sind, oder schon fast
ausgeführt, dann gibt es da kaum eine Möglichkeit einfach zu
sagen, „nu geben sie uns mal 300Euro mehr als auf dem
Kostenvoranschlag“. Wichtig wäre, das der jenige der den
Kostenvoranschlag macht, genau über die zuerbringenden
Arbeiten Bescheid weiß! Also dein Bad oder so gesehen hat und
weiß was zu tun ist. Eigentlich sind die Firmen daran
gebunden, auch wenn sie Miese machen würden.

Ich bitte aber um Korrektur wenn ich etwas falsch dargelegt
habe!

Gruß
Frank

Im Grundsatz hast Du Recht. Die Abweichung ist natürlich vom Projekt abhängig; meist sind maximal 10% erlaubt. Genaueres erfährst Du von der zuständigen Handwerkskammer (Fliesenleger?). Selbst, wenn dann nachträglich eine Abweichung von zB 50% nach oben herauskommen, dann brauchst Du die Differenz zu zB 10% nicht zu bezahlen - schalte aber rechtzeitig einen Anwalt ein!

Hallo, wie ist das eigentlich mit einem Kostenvoranschlag
(Hier: Badsanierung)? In welchem Rahmen muss sich der
Handwerker-Betrieb an die errechneten Kosten halten? Gibt es
Formulierungen von Seiten des Betriebes, mit denen Sie gewisse
Verbindlichkeiten umgehen können (ohne das der Kunde dies
sofort merkt)? Worauf muss ich achten? etc.
Danke! Marc