Hallo ich habe meinen defekten TFT Bildschirm an eine Firma geschickt und gebeten mir einen Kostenvoranschlag zu schicken. So nun haben die mir einen Brief geschrieben das ich eine Pauschale von 218 Euro zahlen soll. Danach wird dann geguckt ob ich meinen reparierten zurück bekomme oder einen neuen. ich erfahre allerdings nicht was kaputt war. Das Geld wird per Nachnahme einkassiert. Das heisst ich sehe erst später oder neu oder repariert. Erfahren was kaputt war werde ich jedoch nicht. Ist sowas Rechtens? Muss in einem Kotenvoranschlag nicht stehen was kaputt ist? Und was es tatsächlich kostet.
Hallo,
Ist sowas Rechtens? Muss in einem Kotenvoranschlag
nicht stehen was kaputt ist? Und was es tatsächlich kostet.
ne, was Du willst ist ne Rechnung. Der Kostenvoranschlag ist ne Schätzung. Die genauen Kosten und der Defekt sind noch nicht bekannt. Bevor das Gerät untersucht wird, wollen die erst mal wissen, ob sie das sollen, denn die Fehlersuche kann der teuerste Teil dabei werden. Isr der fehler nicht leicht erkennbar, wird das Gerät ausgetauscht, weil da dann die wirtschaftlichere Methode ist.
Was hast Du davon, wenn du genau erfährst, was kaputt war, wenn das Gerät nicht zu reparieren ist. Dann zahlst Du u.U. die fehlersuche plus ein neues Gerät.
Weil der Preis den Kostenvoranschlag aber nur um einige Prozent … (Waren es 30%? Weiß ich nicht genau, da kann ich mich nicht festlegen.) übersteigen darf, liegt der recht hoch.
cu Rainer
Ja sicher aber ich zahle jetzt 218 Euro und die reparien nachher vielleicht ein Teil für 10 Euro. Mein Geld ist aber weg. Wenn ich in eine Werkstatt fahre sagen die doch auch zb. 4 Reifen, Bremsen, Ölwechsel kostet…
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Hallo,
heutzutage wird bei vielen Raparaturen ein Pauschalpreis verlangt. Kann evt. auch bei Dir vorliegen. Das bedeutet, egal was kaputt ist (auch, wenn nur eine Schraube fehlt) - es kostet immer dasselbe. Es wird eben ein Durchschnittspreis festgelegt, um nicht jede Reparaturminue erfassen zu müssen (und auch, damit der Kunde nicht meckert, wenn die Fehlersuche mit 200Euro, die Reparatur aber nur mit 2Euro auf der Rechnung steht). Dementsprechend muß auf dem Kostenvoranschlag natürlich auch nicht stehe, was kaputt ist. Auch nicht auf der Rechnung. Es gibt sogar Geräte, die werden nicht mal angeschaut, sondern als ‚Reparatur‘ einfach ein neues geliefert. Weil die Reparatur eben nicht lohnt.
Btw., unter Umständen kostet schon der Kostenvoranschlag Geld. Überleg’ Dir das, bevor Du einen verlangst bzw. laß Dir einen Kostenvoranschlag für den Kostenvoranschlag machen…
Axel
Hi!
Ja sicher aber ich zahle jetzt 218 Euro und die reparien
nachher vielleicht ein Teil für 10 Euro. Mein Geld ist aber
weg. Wenn ich in eine Werkstatt fahre sagen die doch auch zb.
4 Reifen, Bremsen, Ölwechsel kostet…
Es wurde ja bereits das Thema Fehlersuche erwähnt.
Eine Meisterstunde kostet heute sowieso schon zwischen 40 und 70 Euro.
Da sind doch 218 Euro pauschal nicht schlecht, denn 2-3 Stunden basteln ist schon möglich.
Gibt es die Dinger nicht sowieso schon für 200 Eur…?
Grüße,
Mathias
Hallo,
zu
:Hallo ich habe meinen defekten TFT Bildschirm an eine Firma geschickt …
muß ich sagen: Dumm gelaufen! Andernfalls hätte ich Dir jetzt nämlich geraten, mal wo anders nachzufragen. So hast Du nun schon den Transport gezahlt und der Kostenvoranschlag kostet sicher auch schon Geld. Da ist jetzt schwer zu raten, was Du richtig machen sollst.
Hätte, wäre, wenn hilft Dir nicht weiter. Den Kostenvoranschlag hast Du ‚bestellt‘. Rechtlich ist der Firma sicher nichts vorzuwerfen. Du mußt Dich entscheiden, ob Du die ‚Reparatur‘ willst, oder nicht.
Frag doch mal, was es kostet, wenn Du ‚nein‘ sagst und dann zu ner anderen Werkstatt gehst. Mit etwas Pech wird das dann noch teurer.
Allerdings 219 Euro … Für 223 Euro habe ich neulich (als Firmenkunde) einen neuen TFT-Monitor (17") gekauft. Da hat man dann wieder Garantie. …
Einen guten Rat habe ich nicht, leider! ;-(
cu Rainer
Ja echt wahrscheinlich lasse ich es sein und gucke mal ob ich einen neuen bekomme. Fidne das mit dem Pauschalkostenvoranschlag aber auch nicht gerade Verbraucher freundlich. Einer zieht bestimmt den kürzeren.
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Hallo Stefanie,
vielleicht hilft Dir das hier weiter …
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…
gruss
moritzbock
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