angenommen, ein Freiberufler stellt für einen potenziellen Kunde einen mit „Unverbindlicher Kostenvoranschlag“ beschriebenen Kostenvoranschlag aus.
Der gewerblich tätige Kunde schreibt nun in seiner Mail: Der Kostenvoranschlag ist akzeptiert.
Allerdings bringt der Kunde die weitgehend mündlich besprochenen Vorleistungen nicht, da der Kunde offensichtlich etwas anderes verstanden hat als der Freiberufler gemeint hat. Die gesamte Kommunikation hat sich schon als schwierig erwiesen, so dass der Freiberufler inzwischen kein Interesse mehr an dem Auftrag hat.
Ist mit der Akzeptanz des KVA durch den Kunden ein Vertrag geschlossen, so dass der Freiberufler zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist?
damit etwas derartiges nicht passiert, machen Freiberufler in der IT idR einen Dienstvertrag mit Stunden- und/oder Tagessaetzen. Werkvertraege gehen, so auch die einhellige Meinung meiner anderen Kollegen, in der Regel fuer den Freiberufler nach hinten los (im wesentlichen aufgrund mangelnder bzw. nicht vorhandener schriftlicher Spezifikation) und sind auch vollkommen unueblich. Auch handelt der Freiberufler sich dort noch einige weitere nette Punkte ein (Themen Gewährleistung, Haftung, …)
angenommen, ein Freiberufler stellt für einen potenziellen
Kunde einen mit „Unverbindlicher Kostenvoranschlag“
beschriebenen Kostenvoranschlag aus.
Der gewerblich tätige Kunde schreibt nun in seiner Mail: Der
Kostenvoranschlag ist akzeptiert.
Naechster Punkt hier: Ich hoffe zu Gunsten des Freiberuflers, dass er beim Voranschlag auch seine AGB angeheftet hat…
Allerdings bringt der Kunde die weitgehend mündlich
besprochenen Vorleistungen nicht, da der Kunde offensichtlich
etwas anderes verstanden hat als der Freiberufler gemeint hat.
Die Kompetenz des Auftraggebers ist in der IT oftmals unueblich und liegt haeufig daran, dass die relevanten (Manager) Positionen nicht von Fachleuten besetzt werden.
Ist mit der Akzeptanz des KVA durch den Kunden ein Vertrag
geschlossen, so dass der Freiberufler zur Erbringung der
Leistung verpflichtet ist?
Das müssen andere hier beantworten. Fuer mich hoert sich das so an, als ob durch die Antwort „Ich akzeptiere“ bereits ein Vertrag geschlossen wurde. Der Freiberufler haette aber trotzdem immer auf einer schriftlichen Fixierung bestehen sollen.
um welche mündlich besprochenen Vorleistungen geht es denn genauer?
I.d.R. kommt ein Vertrag durch Kostenvoranschlag und Annahme des K. zu stande, allerdings ist hier die Frage zu klären, was da mündlich besprochen/vereinbart wurde und nicht im Schriftlichen steht.