Kostenvoranschlag Anrechnung

Hallo,

mein Problem im Telegrammstil.

Unstrittiger Auffahrunfall.
Schaden an meiner hinteren Stoss-Stange

Reparatur lt. Kostenvoranschlag EUR 393,-- netto.

Arbeitsleistung Kostenvoranschlag incl. Fotos auf CD-ROM, beides
von einer Werkstatt: EUR 103,91 brutto.
Diese Rechnung wurde von mir überwiesen.

Meine Forderung an die Versicherung:
Zusätzlich zu diesen Beträgen: Pauschale EUR 30,-- und 1 Tag
Nutzungsausfall EUR 34,–.
Gesamt EUR 560,91.

Die Versicherung will nur EUR 384,-- zahlen.
Begründungen:
-Die Kosten für den Voranschlag könne ich bei einer Reparatur
verrechnen lassen, somit keine Zahlung.
-Die Kosten für die Fotos wurden willkürlich um ca. EUR 7,–
gekürzt.
-Die Pauschale wurde willkürlich um EUR 5,-- gekürzt.
-Den Nutzungsausfall gibt es nicht, da nicht repariert wird.
-Die Verbringungskosten zum Lackierer gibt es nicht, da nicht
repariert wird.

Meine Meinung:
Die Kosten für den Voranschlag sind klare Fremdspesen.
Ohne Voranschlag kann ich nicht nach Voranschlag abrechnen
lassen. Somit beisst sich die Katze in den Schwanz.

Zum Begutachten hatte ich mein Auto auch einen Tag nicht,
somit ist ein Tag Nutzungsausfall berechtigt.

Die anderen Peanuts sind auch ärgerlich, aber diese beiden
Punkte wurmen mich am meisten.
Wäre der Schaden höher, hätte ich zum Gutachter gehen können.
Die Gutachterrechnung wäre gezahlt worden und dazu die
Nettoreparatur lt. Gutachten.

Was ist da richtig ?
Danke im voraus für Eure Mühe.

Hans

Hallo Hans,

Die Versicherung will nur EUR 384,-- zahlen.
Begründungen:
-Die Kosten für den Voranschlag könne ich bei einer Reparatur
verrechnen lassen, somit keine Zahlung.

Richtig. Ein KVA wird im Normalfall eigentlich auch kostenfrei erstattet. Steht auf der Rechnung sogar der Zusatz (was dann meist ist), dass im Falle der Reparatur der Betrag gutgeschrieben wird, darf abgezogen werden (in meinen Augen).

-Die Kosten für die Fotos wurden willkürlich um ca. EUR 7,–
gekürzt.

Kann ich nicht nachvollziehen, aber vielleicht gibt es Regelhöchstwerte für Bilder.

-Die Pauschale wurde willkürlich um EUR 5,-- gekürzt.

Eine Pauschale ist eine Pauschale. Kannst du keine höheren Kosten nachweisen, gibt es dafür auch nur eine Bandbreite zwischen 15 und 25 Euro.

-Den Nutzungsausfall gibt es nicht, da nicht repariert wird.

Völlig in Ordnung. Neues Schadensersatzrecht.

-Die Verbringungskosten zum Lackierer gibt es nicht, da nicht
repariert wird.

Auch richtig. siehe Vorher.

Die Kosten für den Voranschlag sind klare Fremdspesen.
Ohne Voranschlag kann ich nicht nach Voranschlag abrechnen
lassen. Somit beisst sich die Katze in den Schwanz.

Tja… aber bei Reparatur (was ja eigentlich im Sinne des Versicherers ist) fällt sie ja wieder raus.

Zum Begutachten hatte ich mein Auto auch einen Tag nicht,
somit ist ein Tag Nutzungsausfall berechtigt.

Nutzungsausfall kann nur entstehen, wenn du tatsächlich das Fahrzeug nicht nutzen konntest. Werkstattbesuche für einen KVA können so gelegt werden, dass eben kein Nutzungsausfall stattfindet.

Gruß
MArco