Hallo zusammen,
man stelle sich folgende Situation vor:
eine Mietwohnung soll mit Einverständnis des Vermieters mittels eines Durchbruchs in den Keller und dem Einbau einer Treppe um 2 Räume erweitert werden. Ein KVA wird eingeholt, Messungen und Test-Bohrungen werden durchgeführt. Da es für die geplante Durchführung der Arbeit noch keinen konkreten Termin gibt, wird mit dem Hersteller der Treppe vereinbart, dass man ca. 1 Monat vor Beendigung der restlichen Arbeiten ihn informiert, „um loslegen zu können.“
Der Mieter erhält nun eine schriftliche Auftragsbestätigung. Einen Monat später offeriert der Vermieter dem Mieter eine andere Wohnung. Dieses Angebot nimmt der Mieter an und meldet dem Auftragnehmer, dass die Herstellung der Treppe nicht mehr notwendig sei.
Der Auftragnehmer stellt 25% der ursprünglichen Gesamtkosten in Rechnung.
Zu Recht?
Herzliche Grüße, R.