Hallo Ray!
Mit welcher Begründung schreibt jemand eine Rechnung, wenn er ein Angebot abgeben darf?
Anscheinend sind in einigen Branchen gegenüber Endverbrauchern seltsame Sitten eingerissen. Wenn jemand für ein Angebot Geld haben will, muß er das vorher mitteilen, andernfalls beißt er auf Granit.
Es gibt besonders gelagerte Fälle, in denen ein kostenpflichtiges Angebot gerechtfertigt ist. Wenn z. B. der Fehler in einem elektrischen Gerät gesucht und behoben werden soll, kann die Arbeit im wesentlichen in der Fehlersuche bestehen und erst, nachdem diese Arbeit vollbracht ist, läßt sich sagen, was die Instandsetzung kosten wird. In solchem Fall beinhaltet das Angebot schon die hauptsächliche Arbeit und das macht natürlich keiner gerne für Gotteslohn. Der Kunde weiß um die Zusammenhänge i. a. nicht und so muß ihm bei der Bitte um Kostenvoranschlag gesagt werden, daß damit zu erstattende Kosten verbunden sind.
Abgesehen von begründeten Sonderfällen werden die gleichen Handwerker/Dienstleister, die von ihren Privatkunden Geld für ein Angebot verlangen, solche Allüren niemals gegenüber Gewerbetreibenden, Industrieunternehmen oder Behörden an den Tag legen.
Gruß
Wolfgang