Kostenvoranschlag f. Handyreparatur - zahlen?

Hallo,

mal angenommen, jemand kauft ein Handy beim T-Com-Vertragshändler. Nach 1,5 Jahren fällt das Handy hin, Display im Eimer. Lt. Internet-Reparatur-Services kostet die Rep. 135,00 €. Da man aber denkt, über den Vertragshändler ist es auf jeden Fall seriös, berichtet man ihm das Problem. Der taxiert die Rep. so über den Daumen auf 100,00 €, will das Gerät aber einschicken, dann bekäme der Kunde einen Kostenvoranschlag.

14 Tage passiert nix, also ruft der Kunde beim Händler an. Der hat den Kostenvoranschlag schon, die Rep. soll 168,00 € kosten.

Der Händler erwähnt den Namen des Rep.-Services, der Kunde ruft dort an und fragt, was denn wohl so eine Repartur kostet. Könnte man so nicht sagen, das Gerät müsse eingeschickt werden. Dann bekäme man einen Kostenvoranschlag, danach könne man dann entscheiden, ob repariert werden soll oder nicht.

Was, wenn nicht? Dann muss man 40,- € zahlen und bekommt das Gerät zurück. Oder man kreuzt an, dass das Gerät entsorgt werden soll, dann muss man nichts bezahlen.

So, dass der Kostenvoranschlag was kostet, falls es zu keiner Reparatur kommt, wurde dem Kunden vom T-Com-Händler nicht mitgeteilt.

Was jetzt, muss der Kostenvoranschlag bezahlt werden???

Danke für Eure Antworten!

Gruß

Micha

Hallo !

Nach meiner Auffassung muss es ausdrücklich vereinbart werden,wenn ein Kostenvoranschlag etwas kosten soll.

Dass ein KV bei technischen Geräten,die z.B. erst geöffnet,optisch und meßtechnisch überprüft werden müssen,nicht kostenlos sein kann,dürfte auch Laien klar sein. Aber wenn man nicht die Höhe des KV kennt kann man sich ja auch nicht wirklich für oder gegen ihn entscheiden.

Das muss klar sein,also muss man die Höhe dieser Kosten vorher bekanntgeben. Womöglich steht so etwas auf einem Abgabeschein drauf !

MfG
duck313

Hallo,

Was jetzt, muss der Kostenvoranschlag bezahlt werden???

kommt, wie immer, darauf an, was im einzelnen vertraglich vereinbart wurde.

Ansonsten:

http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html

Gruß

S.J.