Kostenvoranschlag für 'End-Streichen'

Hallo,

das Kautionskonto eines Mieters weist 2000 Euro auf. Bei Auszug kann er wegen Krankheit nicht selbst streichen, überlässt das dem Vermieter und vereinbart mit ihm, dieses von der Kaution abzuziehen.

Es geht ein „Kostenvoranschlag“ ein, weit überhöht. Der Malerbetrieb, ein „Spezi“ des Vermieters sendet dem Mieter nur eine Kopie: Ein Kostenvoranschlag, weit überhöht, nur sein Stempel oben und die einzelnen Positionen, Mehrwertsteuer ist ausgewiesen.

Fragen:

  1. Was muß ein Kostenvoranschlag aufweisen: Auch Steuernummer, Auftragsnummer?

  2. Steht dem Mieter, der diese Summe zahlt, eine Original-Rechnung zu (die er in dem Fall bei der Steuererklärung geltend machen will)?
    Akzeptiert das Finanzamt eine derartig stümperhafte Kostenvoranschlagskopie?

  3. Kann nach diesem „Kostenvoranschlag“ noch eine nachträgliche Erhöhung dessen kommen?

Ich danke im voraus.

Karin

Es geht ein „Kostenvoranschlag“ ein, weit überhöht.

ist der mieter der zu krank war zum streichen selbst maler
oder woher weiss der so gut bescheid???

Fragen:

  1. Was muß ein Kostenvoranschlag aufweisen: Auch Steuernummer,
    Auftragsnummer?

nein

  1. Steht dem Mieter, der diese Summe zahlt, eine
    Original-Rechnung zu (die er in dem Fall bei der
    Steuererklärung geltend machen will)?

nein

Akzeptiert das Finanzamt eine derartig stümperhafte
Kostenvoranschlagskopie?

den steuerberater fragen!

  1. Kann nach diesem „Kostenvoranschlag“ noch eine
    nachträgliche Erhöhung dessen kommen?

klar!

gruß
ad

Hallo,

ist der mieter der zu krank war zum streichen selbst maler
oder woher weiss der so gut bescheid.

Klingt sehr höhnisch:
Der Mieter lag 2 Wochen im Krankenhaus

Nein - der Mieter ist nicht selbst Maler, aber 2.456,-- Euro um eine 2-Zimmer-Wohnung mit 70 qm zu streichen (ohne Dübelentfernung, ohne Löcher zu verputzen) ist und bleibt zu viel.

Ich schließe mich anderen an, daß auf sachliche Fragen hier nicht sachlich, sondern zynisch geantwortet wird.

Karin

Hi,

das Kautionskonto eines Mieters weist 2000 Euro auf. Bei
Auszug kann er wegen Krankheit nicht selbst streichen,
überlässt das dem Vermieter und vereinbart mit ihm, dieses von
der Kaution abzuziehen.

Warum hat der fiktive Mieter das nicht selber an einen Maler vergeben?
Dann hätte er wenigstens echte Angebote.

Es geht ein „Kostenvoranschlag“ ein, weit überhöht. Der
Malerbetrieb, ein „Spezi“ des Vermieters sendet dem Mieter nur
eine Kopie: Ein Kostenvoranschlag, weit überhöht, nur sein
Stempel oben und die einzelnen Positionen, Mehrwertsteuer ist
ausgewiesen.

Da könnte man ja noch 2 weitere Angebote fordern. Darf aber nicht entäuscht sein wenn die noch teurer sind. Was ist denn an den Einzelpositionen falsch? Oder wieso ist der Kostenvoranschlag überhöht? Woher kommt die Erkenntnis?

Fragen:

  1. Was muß ein Kostenvoranschlag aufweisen: Auch Steuernummer,
    Auftragsnummer?

  2. Steht dem Mieter, der diese Summe zahlt, eine
    Original-Rechnung zu (die er in dem Fall bei der
    Steuererklärung geltend machen will)?

Wenn der Mieter das selber organisiert schon, aber so ist der Vermieter der Auftraggeber mit allen Rechten.

Nur mal interessehalber, wo kann man als Mieter die Kosten für Renovierungsarbeiten, die man nicht ausgeführt hat, in der Steuererklärung ansetzen?

Akzeptiert das Finanzamt eine derartig stümperhafte
Kostenvoranschlagskopie?

kA normalerweise wollen die die Originalrechnung (Kostenvoranschlag nie)ob die stümperhaft ist kann hier nicht beurteilt werden.

  1. Kann nach diesem „Kostenvoranschlag“ noch eine
    nachträgliche Erhöhung dessen kommen?

Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat und die tatsächliche Rechnung höher ausfällt, natürlich.

Ich danke im voraus.

Bitte.

Ich frage mich nur, warum gibt man was aus der Hand was man selber regeln kann.

GvC

o.T. Steuern
Hallo,

Nur mal interessehalber, wo kann man als Mieter die Kosten für
Renovierungsarbeiten, die man nicht ausgeführt hat, in der
Steuererklärung ansetzen?

Als ‚haushaltsnahe Tätigkeit‘ kann man den Arbeitslohn-Anteil von Handwerkerrechnungen (auch vom Schornsteinfeger!) bis imho 600€ pro Jahr von der Steuer absetzen. Ist ein Hilfsprogramm einer Bundesregierung für das Handwerk. Gibt es schon ein paar Jahre.
Aber wenn es Dich genauer interessiert - dafür gibt es hier das Brett ‚Steuern‘ - ich bin diesbezüglich kein Fachmann.
Gruß
loderunner

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ist der mieter der zu krank war zum streichen selbst maler
oder woher weiss der so gut bescheid.

Klingt sehr höhnisch:
Der Mieter lag 2 Wochen im Krankenhaus

wie was klingt hängt auch oft davon ab wie jemand was hören will!!
cih hab lediglich nachgefragt! sorry hab das fragezeichen vergessen!

Nein - der Mieter ist nicht selbst Maler, aber 2.456,-- Euro
um eine 2-Zimmer-Wohnung mit 70 qm zu streichen (ohne
Dübelentfernung, ohne Löcher zu verputzen) ist und bleibt zu
viel.

wenn er sonst nix gemacht hat, würd ich mir einen kostenvoranschlag
eines anderen malers machen lassen und nur so viel bezahlen in etwa

Ich schließe mich anderen an, daß auf sachliche Fragen hier
nicht sachlich, sondern zynisch geantwortet wird.
Karin

nur einer von uns beiden war nicht sachlich und das war nicht ich!!
gruß
ad

die man NICHT ausgeführt hat, in der
Steuererklärung ansetzen?

Als ‚haushaltsnahe Tätigkeit‘ kann man den Arbeitslohn-Anteil
von Handwerkerrechnungen (auch vom Schornsteinfeger!) bis imho
600€ pro Jahr von der Steuer absetzen.

Hi loderunner,

Danke für die Info.

Mir ging es aber um die NICHT selbst beauftragten Renovierungskosten. Ich denke der Vermieter wird die Kosten, wenn Sie denn überhaupt entstehen, beim FA ansetzen wollen.

Die Frage hier sollte doch sein? Muss der Mieter eine Gegenrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages akzeptieren? Oder mus er (nur) die tatsächlich entstandenen Aufwendungen erstatten?

GvC

Hallo,

Mir ging es aber um die NICHT selbst beauftragten
Renovierungskosten. Ich denke der Vermieter wird die Kosten,
wenn Sie denn überhaupt entstehen, beim FA ansetzen wollen.

Eigentlich geht es nicht darum, wer den Handwerker beauftragt, sondern wer die Kosten letztendlich trägt. Der Vermieter kann doch wohl kaum Kosten von der Steuer absetzen und sie sich zusätzlich vom Mieter ersetzen lassen.
Das ist doch auch genau der Grund, weshalb nicht irgendwelche Kostenvoranschläge, sondern ausschließlich Originalrechnungen vom Finanzamt anerkannt werden. Ersatzweise ein Nachweis über die erfolgte Bezahlung.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob man die Kosten als Mieter absetzen kann, wenn man selber gar nicht mehr Nutznießer der Tätigkeit wird. Es könnte sein, dass es hier keine ‚haushaltsnahe Tätigkeit‘, sondern eher eine Art Schadensersatz ist. Wie gesagt -> Brett ‚Steuern‘.

Die Frage hier sollte doch sein? Muss der Mieter eine
Gegenrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages akzeptieren?

Nein. Kostenvoranschläge sind doch kein Nachweis, dass da wirklich etwas passiert ist. Das geht imho nur bei einer Fahrzeugreparatur so. Weil man dabei die Möglichkeit hat, auch ohne Reparatur das Fahrzeug zu benutzen und damit der tatsächliche finanzielle Schaden zu einer Wertminderung wird. Das trifft bei einer Wohnung aber nicht zu - die wird nicht einfach unrenoviert weiter benutzt.

Oder mus er (nur) die tatsächlich entstandenen Aufwendungen
erstatten?

Genau das.

Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Danke
Hi,

nun hoffen wir mal, das unser Lebenskünstler was damit anfangen kann.

GvC

Hi,

Eigentlich geht es nicht darum, wer den Handwerker beauftragt,
sondern wer die Kosten letztendlich trägt. Der Vermieter kann
doch wohl kaum Kosten von der Steuer absetzen und sie sich
zusätzlich vom Mieter ersetzen lassen.

Genau das macht der fiktive Vermieter aber, wenn der Mieter sich das gefallen lässt. Der kassiert die Kaution steuerfrei und setzt die Originalrechnung beim FA ab. Warum sollte Er sonst mit dem Kostenvoranschlag Kasse machen wollen?

Rosarot ist nicht.

GvC

Genau das macht der fiktive Vermieter aber, wenn der Mieter
sich das gefallen lässt. Der kassiert die Kaution steuerfrei
und setzt die Originalrechnung beim FA ab. Warum sollte Er
sonst mit dem Kostenvoranschlag Kasse machen wollen?

vielleicht deshalb:

vermieter hat sich mit nachmieter geeinigt dass dieser streicht
und im gegenzug darf dieser nachmeiter einige monate mietfrei
wohnen - wie also sonst als über kostenvoranschlag…??

Oder mus er (nur) die tatsächlich entstandenen Aufwendungen
erstatten?

Genau das.

Genau das muss er nicht. Dem VM ist eine Wertminderung entstanden für die der M vertraglich Ersatz verpflichtet werden kann. Ob der VM dies auf Kosten des Wertminderers ausführen lässt oder nicht bleibt ihm überlassen. Werden die Arbeiten nicht ausgeführt, muss die MWSt allerdings nicht gezahlt werden.

Die unversteuerte Vereinnahme der Kaution stellt Steuerhinterziehung dar. Der VM darf durchaus die Rechnung als Aufwendung in Ansatz bringen. Geldwerte Leistungen sind allerdings als Einnahmen zu deklarieren.

Aber: ianal.

Ich auch

Gruß
loderunner

und vnA

Hallo,

Warum hat der fiktive Mieter das nicht selber an einen Maler
vergeben?
Dann hätte er wenigstens echte Angebote.

Der Mieter hat die Fenster innen und die Heizkörper gestrichen. Als letztes wollte er einen günstigen Maler organisieren. Kam zwei Wochen vor der Wohnungsübergabe ins Krankenhaus, war aber dazu auf den Tag genau noch da und mußte deshalb das Streichen dem Vermieter übergeben.

Oder wieso ist der
Kostenvoranschlag überhöht? Woher kommt die Erkenntnis?

Für 70 qm nur Streichen rund 2000 Euro?
8 Std. Arbeitslohn à 40 Euro/Stunde mal 2 Mann = 640 Euro
Farbe, Klebebänder, Folie zum Abdecken ?
Ich hätte mit 1200 Euro gerechnet.

Nur mal interessehalber, wo kann man als Mieter die Kosten für
Renovierungsarbeiten, die man nicht ausgeführt hat, in der
Steuererklärung ansetzen?

Frage: Ich habe die Arbeiten nicht ausgeführt, aber bezahlt. Natürlich will ich das in Abzug bringen.

Akzeptiert das Finanzamt eine derartig stümperhafte
Kostenvoranschlagskopie?

normalerweise wollen die die Originalrechnung
(Kostenvoranschlag nie)

Das war die Frage. Aber - ich habe bezahlt! Der Vermieter setzt diese Rechnung von der Steuer ab, deshalb hat er die Originalrechnung. Ich werde also die Originalrechnung einfordern. Bisher bin ich mit „Grenzgängen“ immer gut gefahren.

Gruß
Karin

Hi Lebenskünstler,

so wie ich das verstanden habe, hat der Vermieter die Malerarbeiten ausführen lassen. Ergo erhält der Vermieter eine Rechnung.

Du kannst natürlich in dem Fall die Originalrechnung verlangen.

Dabei muss der Maler aber die Lohnkosten gesondert ausweisen. Denn nur die kannst Du steuerlich geltend machen. In der Rechnung gegenüber dem Vermieter ist das nicht zwingend erforderlich.

GvC

1 Like

Für 70 qm nur Streichen rund 2000 Euro?

70 m² ist die Wohnungsgröße? Die zu streichenden Wände dürften eine andere Fläche haben. Außerdem ist noch zu beachten, ob viel abgeklebt werden mußte, beispielsweise Türen, Fenster, oder ob andere Erschwernisse vorlagen (z. B. enge Nischen, Schrägen etc.).

8 Std. Arbeitslohn à 40 Euro/Stunde mal 2 Mann = 640 Euro
Farbe, Klebebänder, Folie zum Abdecken ?
Ich hätte mit 1200 Euro gerechnet.

Hier ging es doch um einen Kostenvoranschlag, warum hat man nicht noch ein weiteres Angebot eingeholt?

Ob die Kosten gerechtfertigt sind oder nicht, wird hier kaum jemand beantworten können, da niemand die örtlichen Begebenheiten kennt. Vielleicht sollte man sich bei der HWK erkundigen, ob die Kosten gerechtfertigt sind.

Gruß
Tina