Hi,
das Kautionskonto eines Mieters weist 2000 Euro auf. Bei
Auszug kann er wegen Krankheit nicht selbst streichen,
überlässt das dem Vermieter und vereinbart mit ihm, dieses von
der Kaution abzuziehen.
Warum hat der fiktive Mieter das nicht selber an einen Maler vergeben?
Dann hätte er wenigstens echte Angebote.
Es geht ein „Kostenvoranschlag“ ein, weit überhöht. Der
Malerbetrieb, ein „Spezi“ des Vermieters sendet dem Mieter nur
eine Kopie: Ein Kostenvoranschlag, weit überhöht, nur sein
Stempel oben und die einzelnen Positionen, Mehrwertsteuer ist
ausgewiesen.
Da könnte man ja noch 2 weitere Angebote fordern. Darf aber nicht entäuscht sein wenn die noch teurer sind. Was ist denn an den Einzelpositionen falsch? Oder wieso ist der Kostenvoranschlag überhöht? Woher kommt die Erkenntnis?
Fragen:
-
Was muß ein Kostenvoranschlag aufweisen: Auch Steuernummer,
Auftragsnummer?
-
Steht dem Mieter, der diese Summe zahlt, eine
Original-Rechnung zu (die er in dem Fall bei der
Steuererklärung geltend machen will)?
Wenn der Mieter das selber organisiert schon, aber so ist der Vermieter der Auftraggeber mit allen Rechten.
Nur mal interessehalber, wo kann man als Mieter die Kosten für Renovierungsarbeiten, die man nicht ausgeführt hat, in der Steuererklärung ansetzen?
Akzeptiert das Finanzamt eine derartig stümperhafte
Kostenvoranschlagskopie?
kA normalerweise wollen die die Originalrechnung (Kostenvoranschlag nie)ob die stümperhaft ist kann hier nicht beurteilt werden.
- Kann nach diesem „Kostenvoranschlag“ noch eine
nachträgliche Erhöhung dessen kommen?
Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat und die tatsächliche Rechnung höher ausfällt, natürlich.
Ich danke im voraus.
Bitte.
Ich frage mich nur, warum gibt man was aus der Hand was man selber regeln kann.
GvC