Hallo, vor zwei Wochen war eine Firma bei uns um sich den Schaden an unserem Terrassendach anzusehen. Der Schaden ist nicht gefährlich. Der Bearbeiter der Firma wollte uns einen Kostenvoranschlag schicken Dieser soll €150,- kosten, wird dann bei Auftrag gegengerechnet. Leider haben wir den Kostenvoranschlag immer noch nicht, die Firma ist weder per Telefon, noch per eMail zu erreichen. Angenommen ich will nicht länger warten und beauftrage eine andere Firma mit der Reparatur des Daches, muss ich trotzdem den Kostenvoranschlag bezahlen, sollte er in der Zwischenzeit kommen? Oder sollte ich noch warten? Einen Kostenvoranschlag per Einschreiben einfordern finde ich zu hoch gegriffen. Ich hoffe jemand hat einen Rat wie ich mich verhalten soll.
Danke im vorraus
Normalerweise kostet ein Kostenvoranschlag nichts. Das ist ein Angebot und dafür musst Du nichts zahlen.
Hallo schutzengel,
ich persönlich würde der Firma einen eingeschriebenen Brief schicken, in dem schlichtweg steht, dass du ihre Dienste - inklusive Kostenvoranschlag - nicht mehr in Anspruch nimmst, da zeitnah kein Kostenvoranschlag eingegangen ist und du daher den Auftrag anderweitig vergeben musstest.
Eine Firma, die sich schon mit dem Kostenvoranschlag, den sie auch noch bezahlt haben möchte, Zeit lässt, ist für mich nicht akzeptabel. Das „Zeitmanagement“ würde sich wohl auch bei Termin und Arbeit fortsetzen…
Wer nicht rechtzeitig antwortet, will den Auftrag wohl gar nicht bekommen!
Das war jedenfalls unsere heurige Erfahrung!
Gruß
dafy
Ein KV ist eine (in manchen Fällen nicht unerheblich aufwendige) Arbeit. Warum sollte die „normalerweise“ kostenlos sein. Und: Ein KV ist kein Angebot.
Hallo!
Du hast doch einen Auftrag erteilt, Kostenvoranschlag Terrassendachreparatur,als Kosten für den Voranschalg waren 150 € vereinbart.
Punkt.
Willst du davon abweichen oder nicht länger warten, dann musst Du schreiben.
Man muss aber z.B. mit Betriebsferien rechnen, wenn Firma nicht erreichbar ist.
Kurze Nachfrist setzen und gleich ankündigen, sollte der KV nicht bis zum gesetzten Termin eintreffen entziehst Du der Firma den Auftrag.
kein KV, keine Kostenübernahme.
Jetzt neue Firma suchen, die vielleicht sogar nichts berechnet für die Besichtigung und Kalkulation der Reparatur.
MfG
duck313
so einfach ist das aber nicht. es wurde schließlich bereits ein auftrag erteilt, warum genau sollte dieser vertrag einfach so nicht mehr gelten?
Hallo dwarswart,
ein Auftrag gehört (von beiden Seiten, also Auftraggeber UND Auftragnehmer) bestätigt, oder ist das in Deutschland anders als in Österreich?
Kommt einer der beiden dem nicht nach
hat er - der Auftragnehmer - wohl sein Wort nicht gehalten. Auch auf Nachfrage
nicht zu reagieren bedeutet, dass die Firma wohl Geld wollte, ihren Teil aber eben nicht eingehalten hat.
Für mich - als Auftraggeber - ein nicht akzeptables Verhalten.
Einen Kostenvoranschlag kann man durchaus in 14 Tagen erwarten - eventuelle Urlaubssperren kann man heutzutage sowohl mail-, als auch telefonmäßig bekanntgeben.
Zumindest machen das seriöse Firmen so.
Gruß
dafy
nein. es reicht völlig, wenn sich beide einig sind.
du wirfst den auftrag mit der ausführung in einen topf, so wird das [nach deutschem Recht] nichts.
[Beitrag editiert - www Team]