Kostenvoranschlag nach Auszug

Wenn ein Vermieter seinem ehemaligen Mieter einen Kostenvoranschlag für neue Türzargen schicken würde, und der ehemalige Mieter würde einen günstigeren Kostenvoranschlag einer anderen Firma vorlegen, muss der Vermieter bei der teureren Firma oder bei der günstigeren Firma den Auftrag vergeben?
Hätte der Vermieter schon die Arbeiten von der teureren Firma machen gelasst, müsste dann der Firma diese Kosten übernehmen oder müsste er nur die Kosten der günstigeren Firma tragen?

Hallo,

hier kommt es auf die Vereinbarung an. Haben Mieter und VM vereinbart, dass beide einen Kostenvoranschlag einholen, dann muss der güngstigste Kostenvoranschlag genommen werden. Aber Achtung: Güngstigste heisst nicht immer Billigste. Wurde nichts vereinbart und der VM legt nun die Abrechnung vor, erhebt sich die Frage, ob die Leistung tatsächlich erfolgt ist und ob alle auf der Rechnung enthaltenen Kosten auch tatsächlich den Schaden betreffen. Oder sind ungewöhnlich viele Stunden enthalten. Oder hat der Maler des VM nicht nur einen höheren Stundenlohn abgerechnet und mehr Stunden als das andere Angebot, sondern ist auch - wenn aufgeführt - die qm-Leistung erheblich höher. In der Praxis erlebt man immer mehr, dass Malergeschäfte in den Kosten für Quadratmeter Personalkosten eingerechnet haben und dann erneut, aber getrennt,. dann Personalkosten aufführen.

Grüsse Günter

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