Kostenvoranschlag nicht anerkannt, 35% gekürzt

Guten Tag,
bei einem Minischaden (unter 750€)hat die Versicherung des Schadensverursacher lt. fiktiver Abrechnung die Auszahlung des Gutachterbetrages um mehr als 35% gekürzt Das mit dem Hinweis, die Reparatur des Mercedes könne in gleicher Qualität, nur preisgünstiger bei einer freien Werkstatt oder bei einer Opelwerkstatt ausgeführt werden.

Muß das aktzeptiert werden?

Fragt Jup

Muß das aktzeptiert werden?

Es muß gar nichts akzeptiert werden, hier ist Verhandlungsmöglichkeit. In diesem konkreten Fall würde ich sagen, dass es vom Alter des Fahrzeuges abhängt. Ist es relativ neu, wird man auf einer marken-eigenen Werkstatt bestehen können, ist der Wagen alt, könnte man stärker auf die Reparaturkosten sehen.

Wenn Du mit der Regulierung nicht zufrieden bist, würde ich dagegen vorgehen notfalls mit juristischem Beistand.

BGH-Urteil vom 20.10.2009 (VI ZR 53/09)
Hallo,

zu dieser Thematik gab es am 20.10.2009 ein BGH-Urteil (VI ZR 53/09).

Ist das Fahrzeug maximal 3 Jahre alt, kann es für den Geschädigten - auch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht - unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verweisen zu lassen. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf andere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten

Falls es sich um ein älteres Fahrzeug handeln sollte, ist es für den Geschädigten u. a. dann unzumutbar auf eine freie Werkstatt ausweichen zu müssen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.

Gruß

Ranschke