Guten Tag liebe Experten,
ich hatte ja einen Versicherungsschaden, der mir jetzt bezahlt wurde. Der Kostenvoranschlag betrug ca. 540 €, bekommen habe ich lediglich 350 €. Die Begründung ist: „Kostenvoranschläge bzw. angebote fallen erfahrungsgemäß höher aus als die anschließenden Rechnungen. Die Beträge haben wir daher geringfügig gekürzt.“ Um fast 100 € wenn man die Mehrwertsteuer mit berechnet.
- Ist das ok aus Seiten der Versicherer?! 2. Kann ich nicht die 100 € verlangen? 3. Ich habe den Verrechnungsscheck leider schon einglöst, tut das jetzt was zur Sache?
Mit freundlichen Grüßen
- Ist das ok aus Seiten der Versicherer?!
Dass die MwSt. nicht gezahlt wird, ist in diesem Fall oK.
Die andere Kürzung würde ich mit dieser Begründung nicht akzeptieren. Allerdings gibt es den „Alt-für-Neu“ Abzug, evt. geht die Kürzung auch hierauf zurück.
- Ich habe den Verrechnungsscheck leider schon einglöst, tut das jetzt was zur Sache?
Könnte sein, muß aber nicht. Mal im Rechtsbrett posten.
Hi,…
ok was kann man da sagen damit die den Rest rausrücken?! Das mit der MwSt. ist klar, das wusste ich schon! Doch der Alt-für-Neu Abzug gilt ja nicht bei Hausratversichrung, es wird doch immer direkt neu gegeben, oder nicht?!
Das im Rechtsbrett werde ich mal machen, danke!
MfG
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ok was kann man da sagen damit die den Rest rausrücken?! Das
Keine Ahnung.
Alt-für-Neu Abzug gilt ja nicht bei Hausratversichrung, es
wird doch immer direkt neu gegeben, oder nicht?!
Sorry, war auf KFZ gepolt. Alt-für-Neu Abzug gibts natürlich bei der Hausrat nicht.
Hi nochmal,
also da stand auch was von: „Für die Sachen, deren Wert und Alter Sie uns bisher nicht belegt haben, wurden daher geschätzte Beträge berücksichtigt. Ein Verrechnungsschek ist beigefügt“. Das Dingen ist ich habe keine Rechnung für dieses Laminat, da ich das vom Vormieter übernommen habe!
Ich werde wohl leider wieder zum Anwalt gehen müssen, bzw. schreibe ich dennen erstmal das die den restlichen Betrag abzüglich Mwst. bezahlen sollen, oder?!?!
MfG
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