Beim einparken hat jemand eine Beule in mein Auto gerammt.
Nun habe ich die Reparaturkosten schätzen lassen, und der Versicherung gemeldet.
Die Versicherung erklärte mir, dass ich zwei Möglichkeiten der Schadensregulierung hätte:
Nach Kostenvoranschlag; die Kosten des Kostenvoranschlags werden aber nicht erstattet. (Weil diese ohnehin mit der Werkstatt bei Reparatur verrechnet werden).
Laut Werkstatt wird es nicht verrechnet.
Um nicht unnötig auf 150 DM sitzen zu bleiben, riet mir der Versicherungsagent nun, dass auch ein Sachverständiger der Versicherung schätzen kann.
Dieses Gutachten wäre widerrum kostenfrei.
Die Reparaturkosten laut Werkstatt betrag 1.100 DM, wenn das Gutachten durch die Versicherung erstellt wird, laufe ich dann Gefahr, dass die Regulierung geringer ausfällt und ich die Differenz selber zahlen muß?
welcher Versicherung hast du den Schaden gemeldet?
Der gegnerischen Versicherung oder deiner Kasko-Versicherung?
Wenn du deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht hast, dann hast du das Recht, einen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen, den Schaden zu bewerten. Du kannst dann mit der Versicherung auf Gutachten-Basis abrechnen. Die Kosten für den Sachverständigen werden übernommen.
Bei der Kasko-Versicherung mußt du das Fahrzeug von dem Sachverständigen deiner Versicherungsgesellschaft besichtigen lassen. Also keine Gutachterkosten-Erstattung, wenn du einen eigenen Sachverständigen beauftragst.
Im ersten Fall halte ich die Beauftragung eines freien Sachverständigen für die beste Lösung.
Wenn du von der gegnerischen Versicherung Nutzungsentschädigung für den Ausfall deines Fahrzeuges haben willst, reicht es, wenn du nach der Reparatur das Fahrzeug nochmals von dem Sachverständigen besichtigen läßt. Er stellt dir dann eine sog. Fertigstellungsbescheinigung aus. Die Reparaturrechnung brauchst du dann nicht der Versicherung vorzulegen.
die dritte Möglichkeit ist, den Schaden beheben zu lassen und die Rechnung einzureichen.
Bei den Gutachterkosten reagieren die Haftpflichtversicherer nicht unbedingt begeistert, wenn es außerhalb des wirtschaftlichen Rahmen liegt. Bei ca. 1200,-- Schaden dürfte das mal locker der Fall sein. Also laß Dir von der Schadenabteilung das OK geben, wenn Du einen freien Sachverständigen beauftragen willst.
Wäre interessant zu wissen, welcher Versicherungsvertreter Dir zu dieser Lösung geraten hat. Ist es der von der gegnerischen Versicherung, dann wunderbar. Würde ich als Erlaubnis für das Gutachten werten (wobei ich wetten würde, der Agent darf das nicht machen…)
Ist es Dein eigener sollte er Dich besser beraten, was diese Geschichte mit der Wirtschaftlichkeit angeht.
Gruß
Andreas
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welcher Versicherung hast du den Schaden gemeldet?
Der gegnerischen Versicherung oder deiner Kasko-Versicherung?
Natürlich der gegnerischen Versicherung.
Wenn du deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung
geltend gemacht hast, dann hast du das Recht, einen
Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen, den Schaden zu
bewerten. Du kannst dann mit der Versicherung auf
Gutachten-Basis abrechnen. Die Kosten für den Sachverständigen
werden übernommen.
Warum werden die Kosten des Sachveständigen übernommen, nicht aber die des Kostenvoranschlags der Werkstatt???
Nutzungsausfall möchte ich nicht geltend machen, der Wagen fährt ja noch und für den Tag der Reparatur wäre das wohl ein wenig überheblich, oder?
Mir geht es eigentlich nur darum, ob ich einen Nachteil daduch habe, wenn die gegnerische Versicherung durch einen Sachverständigen das Gutachten erstellen läßt?
Denn somit spare ich das Geld des Kostenvoranschlags, da mir diese anzufallenden Kosten nicht erstattet werden.
also die Versicherung wird bei dieser Höhe, wie Andreas es schon sagte, den Sachverständigen eher nicht zahlen.
Dieser wird etwa 600-1500 DM für seine Tätigkeit verlangen und ich denke, das steht in keinem Verhältnis zum Schaden.
Womit die Versicherung recht hat, ist die Tatsache, dass der Kostenvoranschlag normalerweise bei Reparatur in der gleichen Werkstatt wiedererstattet oder gegengerechnet wird.
Steht für gewöhnlich auch auf dem Angebot drauf. Macht die Werkstatt es nicht, so würde ich eine neue wählen.
Die sicherste Methode für dich wäre, dass du den Schaden durch die Werkstatt beheben lässt und der sagst, dass sie direkt mit dem Versicherer abrechnen sollen. Macht für gewöhnlich keine Probleme und erfreut den Versicherer, da er keine Steuern zahlen muss.
Dürfte dich auch freuen, weil du keine Auslagen hast
Ansonsten kannst du auch bei einem Tag einen Nutzungsausfall geltend machen.
in Versicherungsfragen wage ich es selten, dir zu widersprechen.
Aber hier sind meine einschlägigen Erfahrungen anders.
Im Rahmen der Schadenminderungspflicht sollte ein Anspruchsberechtigter keinen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn die Schadenhöhe unter DM 1.000,- liegt. Das ist so etwa der aus der Erfahrung der Gerichtsprozesse gewonnene Grenzwert.
Bei einer Schadenhöhe bis zu etwa DM 1.500,- dürfen die Gutachterkosten nicht über DM 400,- liegen, zumindest nicht erheblich. Und diese Kosten muß die gegnerische Versicherung bezahlen.
Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass der Schaden doch unter DM 1.000,- liegt, kann der Sachverständige ein sog. Kurzgutachten erstellen, das wesentlich preiswerter ist und damit auch die Erfordernisse der Schadenminderungspflicht berücksichtigt. Auch dann muß die Versicherung die Kosten übernehmen.
Ein selbst beauftragter und freier Sachverständiger geniesst bei mir als Geschädigtem ein höheres Vertrauen als der Gutachter einer Versicherungsgesellschaft, deren Interessen er ja nunmal von der Sache her vertreten muß.
in Versicherungsfragen wage ich es selten, dir zu
widersprechen.
Ich fühle mich geehrt
Aber hier sind meine einschlägigen Erfahrungen anders.
Ich denke, hier gibt es wirklich viele Diskrepanzen zwischen den Versicherern.
Im Rahmen der Schadenminderungspflicht sollte ein
Anspruchsberechtigter keinen eigenen Sachverständigen
beauftragen, wenn die Schadenhöhe unter DM 1.000,- liegt. Das
ist so etwa der aus der Erfahrung der Gerichtsprozesse
gewonnene Grenzwert.
Da stimme ich dir zu. Leider ist es aber so, dass habe ich die letzten 2 Wochen mehrmals gesehen, dass die Gutachter Geld verdienen wollen. Es waren Gutachter, die hat der Versicherer für den Kunden als Vollkaskobegutachter eingestellt und der hat für Schäden um die 2000 DM immer etwa 900 DM kassiert…
Glaubst gar nicht, was die so versuchen zunächst durchzudrücken…
Bei einer Schadenhöhe bis zu etwa DM 1.500,- dürfen die
Gutachterkosten nicht über DM 400,- liegen, zumindest nicht
erheblich.
Dürfen oder dürften?
Und diese Kosten muß die gegnerische Versicherung
bezahlen.
Unumstritten… nur wenn diese unverhältnismäßig hoch sind, kann der Versicherer rumzicken… und deswegen die Rechtschutz in Anspruch nehmen, einen SB von x DM eingerechnet… und den ganzen Ärger, wobei am Ende sich vielleicht gerade der SB wieder einspielt…
Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass der
Schaden doch unter DM 1.000,- liegt, kann der Sachverständige
ein sog. Kurzgutachten erstellen, das wesentlich preiswerter
ist und damit auch die Erfordernisse der
Schadenminderungspflicht berücksichtigt. Auch dann muß die
Versicherung die Kosten übernehmen.
Er kann… aber meist versucht er seine hohen Kosten durchzudrücken… leider aber wahr…
Ein selbst beauftragter und freier Sachverständiger geniesst
bei mir als Geschädigtem ein höheres Vertrauen als der
Gutachter einer Versicherungsgesellschaft, deren Interessen er
ja nunmal von der Sache her vertreten muß.
Nicht nur bei dir
Aber wie Andreas sagte… hierbei würde ich mich wirklich absichern und mir das von einem Sachbearbeiter schriftlich geben lassen… macht dann später die Regulierung um einiges einfacher… und vor allem… der Versicherer kann sich nicht rausdrehen…
Prinzipiell hast du das Recht einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der den Schaden beziffert, doch hast du auch die Pflicht den Schaden möglichst gering zu halten! Bei der von Dir genannten Schadenshöhe wäre ein Sachverständiger imho übertrieben und vorallem unnötig…
Daher kann ich nur den Rat geben, den Wagen reparieren zu lassen und der Versicherung in Rechnung zu stellen! Hier steht dir auch ein Leihwagen zu, sofern du beruflich darauf angewiesen bist mit dem Auto zur Arbeit zu kommen.
Bei größeren Werkstätten wird im Regelfall auch der Service angeboten, daß du deine Rechte an die Werkstatt abtrittst und diese direkt mit der Versicherung abrechnen!
Sollte dies nicht möglich sein schicke die Rechnung halt direkt an die Versicherung - aber komplett mit Kostenvoranschlag und allen drum und dran - und mache denen klar, daß du bei Nichtbezahlung innerhalb einer Frist von 14 Tagen anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst!
Das Dir entgegengebrachte Verhalten ist ein unseriöser Versuch dich übers Ohr zu hauen indem die Versicherung nur einen Teil des Schadens bezahlt! Solange die das Gefühl haben du würdest dich nicht „wehren“ bleiben sie bei der Masche doch sobald du mit Anwalt drohst dürfte sich das legen!
Ggf. nimmst du dann halt einen Anwalt, denn den darf die Versicherung dann auch noch zahlen ;o)))
Du kannst aber davon ausgehen, daß dies nicht nötig sein wird, denn Versicherungen sind zwar vielfach Betrüger, aber nicht dumm und die wissen genau, das deren Aussagen nicht haltbar sind vor Gericht!
Kurzform: Die Versicherung ist verpflichtet dir den kompletten entstandenen Schaden zu bezahlen, sofern du nicht gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, was nur bei Hinzunahme eines Sachverständigen der Fall sein könnte!