Hallo!
Frau Mustermann hat leider Pech mit dem Küchenbauer gehabt und versucht nun den Schaden auf dem Rechtsweg zu beheben.
Um die Kosten für die Beseitigung einschätzen zu können, hat sie unter anderem beim Fliesenleger (welcher selbst die betroffenen Fliesen vor 1,5 Jahren verlegt hat) angefragt, ob dieser Ihr einen Kostenvoranschlag für die Reinigung der mit Silikon verunreinigten Fliesen erstellen kann. Dies wurde bejaht.
Heute wurde Frau Mustermann von eben diesem Fliesenleger angerufen, dass das Angebot gerade per E-Mail verschickt wurde. Da ja jemand anders den Schaden übernehmen würde, könne er Frau Mustermann ja nun eine Rechnung für die Erstellung des Kostenvoranschlags stellen, dies sei bei Versicherungen so üblich.
Frau Mustermann ist perplex, denn Sie wurde im Vorfeld nicht auf entstehende Kosten hingewiesen (die anderen Gewerke haben auch keine Kosten in Rechnung gestellt) und weiß ja auch noch gar nicht, ob der Verursacher für die Kosten geradesteht.
Frage: Muss Frau Mustermann die Rechnung akzeptieren und bezahlen, obwohl sie erst NACH der Zusendung über Kosten informiert wurde?
Viele Grüße
Whitby