Mal angenommen eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt allstimmig die Sanierung der Terrasse eines Miteigentümers nebst angrenzendem Gemeinschaftseigentum laut Protokoll mit dem Beschlusstext „Es sollen drei Kostenvoranschläge für die Baumaßnahmen eingeholt werden“.
Auf der nächsten Eigentümerversammlung liegen sodann jedoch nicht drei Kostenvoranschläge, sondern drei Angebote zur Abstimmung vor.
Das preiswerteste wird einstimmig von den Anwesenden angenommen.
Ein Eigentümer fehlt bei der Versammlung.
Dieser findet nun heraus:
Das beschlossene Angebot wurde vom Eigentümer eingeholt, dessen Terrasse saniert werden soll. Dieser Eigentümer ist Bekannter des Bauunternehmers.
Damit der mit dem Eigentümer bekannte Unternehmer den Auftrag erhält, wird zuvor von dem Eigentümer das Angebot zwei weiteren Unternehmen übergeben mit der Bitte, höhere Preise als im Ursprungsangebot abzugeben, was dann auch geschieht.
Frage: Wäre der Beschluss der Eigentümer nur anfechtbar oder ist er nichtig ?
Zum einen liegen keine Kostenvoranschläge vor, sondern Angebote.
Zum anderen wären die vorgelegten Angebote keine regulären Angebote, sondern wären, wie soll man es nennen?
Manipuliert? Getürkt? Liegen hier eventuell strafbare Handlungen vor?
Auf der nächsten Eigentümerversammlung liegen sodann jedoch
nicht drei Kostenvoranschläge, sondern drei Angebote zur
Abstimmung vor.
Der Unterschied ist, dass ein Angebot eine höhere Rechtsverbindlichkeit hat, also für die Eigentümer mehr Klarheit bringt. Was sollte daran schlecht sein?
Das preiswerteste wird einstimmig von den Anwesenden
angenommen.
Das ist meistens so.
Ein Eigentümer fehlt bei der Versammlung.
Pech für ihn. Aber die Versammlung war ja wohl beschlussfähig.
Das beschlossene Angebot wurde vom Eigentümer eingeholt,
dessen Terrasse saniert werden soll. Dieser Eigentümer ist
Bekannter des Bauunternehmers.
Da ist nichts Verwerfliches daran.
Damit der mit dem Eigentümer bekannte Unternehmer den
Auftrag erhält, wird zuvor von dem Eigentümer das Angebot zwei
weiteren Unternehmen übergeben mit der Bitte, höhere Preise
als im Ursprungsangebot abzugeben, was dann auch geschieht.
Abgesehen davon, dass Handwerker für sowas eigentlich keine Zeit haben, also ein Angebot abgeben, bei dem sie wissen, dass sie den Auftrag nicht bekommen …
Woher weißt Du das bzw. hast Du dafür Beweise?
Frage: Wäre der Beschluss der Eigentümer nur anfechtbar oder
ist er nichtig ?
Sieht schlecht dafür aus.
Zum einen liegen keine Kostenvoranschläge vor, sondern
Angebote.
siehe oben
Zum anderen wären die vorgelegten Angebote keine regulären
Angebote, sondern wären, wie soll man es nennen?
Manipuliert? Getürkt? Liegen hier eventuell strafbare
Handlungen vor?
Wenn das beauftragte Angebot überteuert wäre, dann sollte sich die Eigentümergemeinschaft an den Einholer der Angebote wenden, um von ihm die Preisdifferenz zu verlangen.
Die Behauptungen des zur Abstimmung nicht anwesenden Eigentümers sollten dann aber belastbar sein.
Worin läge der Nutzen für die Eigentümer, wenn jetzt versucht würde, den gefassten Beschluss anzufechten?