Man stelle sich folgende Situation vor:
Es gab einen Auffahrunfall: Lieferwagen fährt an eine Kreuzug, stellt fest, sich verfahren zu haben und setzt zurück - direkt auf einen dahinter stehenden Golf - Stoßstange schwer beschädigt.
Die Polizei wird hinzugezogen, der Fahrer des Lieferwagen gesteht seine Schuld ein, dies hat der Golffahrer schriftlich.
Der Kostenvoranschlag und das „Schuldeingeständnis“ wird dem Arbeitgeber des Auslieferfahrers zugesandt.
Dieser meldet sich nicht, telefonische Nachfragen verlaufen immer ergebnislos. Nach vier Wochen heisst es dann: „Senden Sie mir die Rechnung zu, den Kostenvoranschlag zahle ich nicht.“
Besonderheit: Der Lieferwagen war ein Leihwagen, den die Auslieferfirma an dem Tag genommen hatte.
Gibt es irgendeine Grundlage, auf die der Arbeitgeber der Auslieferfirma sich beziehen kann, um nicht zahlen zu müssen?
Gibt es irgendeine Grundlage, auf die der Arbeitgeber der
Auslieferfirma sich beziehen kann, um nicht zahlen zu müssen?
Hallo Cypher,
Wieso sollte der Fahrer bzw dessen Chef den Schaden bezahlen, wenn es in Deutschland sowas wie Haftpflichtversicherungen gibt, die für die Regulierung solcher Schäden zuständig sind.
Wenn du noch das Kennzeichen des Lieferwagens hast, kannst du über den Zentralruf der Versicherungen mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.
Bedenke aber bitte, daß bei Abrechnung auf Kostenvoranschlag nur der Betrag OHNE MWST bezahlt wird.
Gibt es irgendeine Grundlage, auf die der Arbeitgeber der
Auslieferfirma sich beziehen kann, um nicht zahlen zu müssen?
Ja, das Gesetz. Geschädigte haben Ansprüche gegen
den Fahrer,
den Halter und
dessen Haftpflichtversicherer.
Übrigens kann man bei unverschuldetem Unfall die Sache ganz bequem einem Anwalt übergeben, hat keine Scherereien damit, macht keinen Fehler und wird von der Gegenseite nicht über den Tisch gezogen: Kosten: EUR 0,-
Wieso sollte der Fahrer bzw dessen Chef den Schaden bezahlen,
wenn es in Deutschland sowas wie Haftpflichtversicherungen
gibt, die für die Regulierung solcher Schäden zuständig sind.
Ach ja, der Fahrer selbst sprach davon, dass erst Schäden ab 1000,- Euro von der Versicherung getragen würden…
Ach ja, der Fahrer selbst sprach davon, dass erst Schäden ab
1000,- Euro von der Versicherung getragen würden…
Welche ein Blödsinn… die Versicherung zahlt auch 1-Euro-Schäden. Macht bloß für den Versicherten dann Sinn, den Betrag selber zu zahlen um die Rückstufung zu vermeiden.
Ach ja, der Fahrer selbst sprach davon, dass erst Schäden ab
1000,- Euro von der Versicherung getragen würden…
da meinte er wohl, dass eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro vereinbart wurde. D.h. die Versicherung zahlt den Schaden und kassiert bis zu 1000 Euro vom Versicherungsnehmer. Damit hat der Geschädigte aber nichts zu tun.
Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Die Firma will
den Schaden begleichen, allerdings erst nach erfolgter
Reparatur.
meines Wissens ist der Geschädigte aber nicht verpflichtet das Auto reparieren zu lassen. Er kann die Reparaturkosten auch als Ersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs nehmen.