In wie weit darf eigentlich eine Versicherung bei der Regulierung eines KFZ Schadens von einem Kostenvoranschlag welcher von einem Vertragshändler erstellt wurde abweichen
In wie weit darf eigentlich eine Versicherung bei der
Regulierung eines KFZ Schadens von einem Kostenvoranschlag
welcher von einem Vertragshändler erstellt wurde abweichen
Vollständig. Sie kann einen eigenen Gutachter beauftragen und reguliert nach seinem Gutachten, wenn sie dem Kostenvoranschlag der Werkstatt mißtraut.
Vollständig. Sie kann einen eigenen Gutachter beauftragen und
reguliert nach seinem Gutachten, wenn sie dem
Kostenvoranschlag der Werkstatt mißtraut.
Das stimmt. Deswegen am Besten immer mit der Versicherung klären ob diese bei dir in der Nähe nicht eine Werkstatt oder einen Gutachter haben, der für sie arbeitet. Dann kann auch nichts schief gehen und Du bleibst nciht auf evtl. Kosten sitzen, die die Versicherung nicht zahlt.