Ahoy zusammen,
folgender theoretischer Sachverhalt: Man zieht privat um, und informiert sich vorher bei einer Transport-Firma
(ich nenne sie hier mal Firma (A)) telefonisch nach dem Preis. Die Dame am Telefon notiert sich Daten, alle Details über Entfernung, Menge der zu transportierenden Kisten, etc.
Sie schickt per Email einen Kostenvoranschlag, der auch als „Kostenvoranschlag“ deklariert ist, schon fertig mit Datum und Uhrzeit.
Der Preis darauf ist allerdings mehr als doppelt so hoch wie bei einer günstigeren Firma(B), und man meldet sich nicht mehr bei Firma(A).
Unten auf dem Kostenvoranschlag steht „Ich / wir erteilen den Auftrag, den Umzug den Bedingungen dieses Vertrages durchzuführen , Absender:…“ Es machte den Anschein das nichts weiter passiert, solange man nichts ausfüllt und abschickt, aber weit gefehlt.
Am Tag des Umzugs klingelt die Firma(A) überraschend auf dem Handy an, war angereist und will loslegen, allerdings ist man natürlich gerade mit der günstigeren Firma(B) unterwegs.
Der nun nicht mehr so freundlich Dame erklärt man, das man ihr keinen Auftrag erteilt habe, weil ihr Kostenvoranschlag viel zu hoch war. Sie erklärt einem dann das man die Anfahrtskosten zu übernehmen hat, und sich die Rechtsabteilung damit befassen wird.
Nochmal in Kürze: Es wurde nie ein Auftrag gegeben, weder mündlich noch schriftlich, aber auf der Internetseite der Firma steht in den AGBs der Satz:
„Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande.“
Jetzt zur praktischen abstrakten Frage:
Kann ein Kostenvoranschlag automatisch zum Auftrag werden wenn man nicht widerspricht?
Wie soll man reagieren wenn irgendwelche Briefe vom Anwalt ins Haus flattern?
Vielen lieben Dank!