Guten Morgen an alle.
Kann/könnte es Probleme mit einem Handwerker bzw. mit seiner kommenden Rechnung geben? Nun geht es um die Unterzeichnung des Leistungsverzeichnisses und was passieren könnte oder ob irgendwas auf das Leistungsverzeichnis geschrieben werden kann um dem etwas vorzubeugen.
Kurze Erläuterung zum Sachverhalt.
Es geht um die Instandsetzung eines Lichtschachtes. Dieser ist in den 70er betoniert worden und die letzten 60 cm wurde mit Kalksandsteinen gemauert. Nun sind die Steine zerbröselt und alles musste abgerissen werden. Es wurden Kostenvoranschläge eingeholt und auf einen Handwerker geeinigt.
Im Angebot sind folgendes aufgeführt Originaltext.
Alte, kaputte Aufmauerung auf BetonIichtschacht abbrechen und Schutt in Mulde laden, Aushub herstellen und seitl. lagern zum Einschalen des Lichtschachtes.Lichtschacht einschalen. Anschlußbewehrung mit Hilti·HiT-Verdübelungsanker herstellen. Lichtschacht aufbetonieren. Nach dem Ausschalen Bitumendickbeschichtung auf die Betonaussenseite als Feuchtigkeitsisolierung aufbringen. Delta-Noppenschutzbahn kaschiert mit Gleitfolie und Filtervlies zum Schutz der Feuchtigkeitsisolierung einbauen. Aushub wieder verfüllen.
Dafür wurden je 30 Stunden für einen Vorarbeiter und Spezialbaufacherbeiter angegeben. Auch die Entsorgung des Bauschutts in einer Mulde und Material wie Eisen und Beton sind aufgeführt.
Nach Rücksprache mit dem Handwerker wurde sich geeinigt vorab Eigenleistung zu erbringen um die Kosten zu senken. Den kompletten Aushub und Abriss mit Entsorgung des Bauschutts wurde erbracht.
Nun ist der Handwerker beim streichen des Lichtschachtes und hat schon 68 Stunden gebraucht.Die Vermutung ist nun das er für weniger geleistete Arbeiten und Kosten viel mehr berechnen wird. Kann/muss nun auf dem Leistungsverzeichnis entsprechend eine Bemerkung gemacht werden beim Unterschreiben damit er nachher nicht sagen kann " ja sie haben ja die Leistungsverzeichnisse unterschrieben und das ist bindend."