Kostenvoranschlag Zahnarzt

Angenommen ein Zahnarzt stellt seinem Patienten eine Rechnung. Dabei stellt er eine Teilbehandlung in Rechnung die nicht vorgenommen wurde.
Im Kostenvoranschlag ist diese Teilbehandlung ebenfalls enthalten. Der Patient hatte das zum Zeitpunkt der Ausstellung des Kostenvoranschlages jedoch uebersehen. Der Kostenvoranschlag wurde vom Patienten unterschrieben.

Muss der Patient zahlen?

Ich gehe davon aus, dass fuer eine Behandlung die nicht vorgenommen wurde, auch nicht bezahlt werden muss, ungeachtet ob sie im Kostenvoranschlag aufgefuehrt ist, oder nicht. Ist das richtig?

hallo,
gesetzt der Fall die Leistung ist nicht erfolgt, sollte auch keine Zahlung nötig sein . Man sollte den Zahnarzt drauf ansprechen, vielleicht ist bei der Rechnungstellung was falschgelaufen.
Wie gesagt wenn es so eine Situation geben sollte.
Gruß günter

Guten Morgen,

was genau wurde den rein theoretisch in Rechnung gestellt?
Und woher wüsste der Patient den ob es wirklich gemacht wurde oder nicht?

Grüße