Angenommen ein Zahnarzt stellt seinem Patienten eine Rechnung. Dabei stellt er eine Teilbehandlung in Rechnung die nicht vorgenommen wurde.
Im Kostenvoranschlag ist diese Teilbehandlung ebenfalls enthalten. Der Patient hatte das zum Zeitpunkt der Ausstellung des Kostenvoranschlages jedoch uebersehen. Der Kostenvoranschlag wurde vom Patienten unterschrieben.
Muss der Patient zahlen?
Ich gehe davon aus, dass fuer eine Behandlung die nicht vorgenommen wurde, auch nicht bezahlt werden muss, ungeachtet ob sie im Kostenvoranschlag aufgefuehrt ist, oder nicht. Ist das richtig?