Mal angenommen, ein Zahnarzt erstellt einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 2000 €. Die Krankenkasse übernimmt 800 € davon, alles ist unter Dach und Fach. Und nach der Behandlung erhält der Patient eine Rechnung, in der sein Eigenanteil doppelt so hoch ist, wie vom Zahnarzt veranschlagt. Der Patient wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Kosten sich im Lauf der Behandlung verdoppeln. Muss der Patient dies hinnehmen und zahlen?
Guten Morgen,
der Patient, bekommt einen Kostenvoranschlag, den er liest und auch unterschreibt.
Auf diesen Kostenvoranschlag sollte auch stehen:
-Ihr voraussichtlicher Eigenanteil
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Kosten für allgemeine und konservierende chirurgische Leistungen nach der GOZ sind in den Beträgen nicht enthalten. Unvorhersehbare Leistungen, die sich im Rahmen der Behandlung ergeben, werden gesondert berechnet. Unvorhersehbare Veränderungen der Schwierigkeit sowie des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen, der Umstände bei der Ausführung oder Methode können zu Kostenänderungen führen.
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Material und- Laborkosten (geschätzt)
So in der Regel können Schwankungen bis zu 30% normal sein, alles weitere sollte mit dem Patienten besprochen werden.
Einfach mal bei deiner Krankenkasse anfragen für ein Gutachten der Rechnung.
Gruß