Hallo Kathi,
Hallo, auch wenn ich nicht Kathi bin,
Danke für Deine Antwort,
was diese Begleitleistungen für 400 Euro sein sollen weiss Ich
nicht.
Sollte aber mit aufgeführt sein im Anhang des Kostenvoranschlages.
Aber die 800 Euro für die 2 Kronen wundern mich eben auch, das
erscheint mit sehr hoch.
800 Euro sind die Laborpreise haben also nichts mit dem Zahnarzt direkt zu tun. Es sei den er hat sein eigenes.
Wie gesagt, Die sind ja hinten, aber hier steht auch nichts
von Material. Ich hab zur Zeit nicht soviel Geld deshalb zielt
meine Frage darauf ab, ob das nun der Mercedes unter der
Kronen ist, oder ob das preisliche eben immer so in diesem
Rahmen liegt.
Laborpreise werden Meist geschätzt, da es bei dir im hinterem Seitenzahnbereich ist und so wie ich den Preis dafür sehe, handelt es sich wirklich um so etwas, 1. kann es daran liegen das es Goldkronen sind (Der Goldpreis ist hoch) 2. kann es aber auch sein das es Gold ist mit einer zahnfarbenen Verblendung.
Für mich würde es eben der kleine Golf auch tun
)
Wenn es der kleine Golf auch tun würde und es dich nicht stört das es da hinten Silberfarben rausblitzt dann kannst du deinem Zahnarzt sagen du möchtest bitte die Kronen haben die in der Regelversorgung sind. Das wären dann welche aus NEM ( Nichtedelmetall).
Was die zusätzlichen Begleitleistungen GOZ sollen verstehe ich auch nicht, oder handelt es sich bei dir etwa um die Suprakonstukion auf Implantaten?
Schau nochmal den HKP an was dort aufgelistet ist.
Eine Krone aus NEM wie ich sie dir Vorgeschlagen habe kommt auf einen Preis von ca 150 Euronen bei einem normalem Festzuschuss ohne Bonus.
Wenn Begleitleistungen nach 800ff gemacht werden kann es da auch teurer werden, gehen wir mal von dem 2,3 fachen Satz aus dann beträgt hierbei dein Eigenanteil für eine Krone ca 310 Euronen.
Wären also für zwei 620 Euronen, Schwankungen kann es an den Laborkosten geben oder an der Satzsteigerung.
So wie in deinem HKP haben die die Krone verblendet also Zahnfarben, aber hier ist der Knackpunkt, bei einem 4,5 fachen Satz angerechnet.
Alles was über den 2,3 fachen Satz geht bedarf einer Begründung.
Alles was über den 3,5 fachen Satz geht bedarf auch einer Begründung, aber es muss mit dem Patienten privat vereinbart werden.
Bist wohl an einen Abrechnungskünstler geraten.
Danke
Gruß