Kostenvoranschlag zahnkrone

hallo ich habe hier einen kostenvoranschlag für 2 kronen, der mir sehr hoch vorkommt.
ich würde mich freuen wenn jemand dazu etwas aus eigener erfahrung sagen könnte:

  • 2 vollverblendete kronen sind geplant auf zahn 26 und 27
    dafür werden berechnet (habe aufgerundet):
    bema 30,-
    GOZ 660,-
    GOZ Begleit-Leist. 420,-
    Material u Labor: 800,-
    abzgl. d Festzuschuss 240,-
    gesamt also um die 1600,- Euro für zwei kronen.

das kommt mir irgendwie viel zu viel vor.
die sind doch auch hinten, reicht da nicht auch eine normale krone,
und wäre das dann günstiger?

herzlichen dank im voraus
sara

Hallo Sara

Bema 30 € - sind die Provisorien
GOZ 660 € - sind die Kronen mit Faktor 4,5
GOZ-Begleitleistungen für 420 € - Welche sollen das sein?

Mat./Labor - kommt auf das gewünschte Material an

Mir kommen die Begleitleistungen so hoch vor. Da es ja keine andersartige Versorgung ist, werden Anästhesie, einfache Aufbaufüllungen etc. eigentlich über die Krankenkasse abgerechnet.
Funktionsanalytische Leistungen (FAL Pos. 800 ff) sind jedoch privat abzurechnen. Um welche Positionen geht es denn genau?

LG Kathi

Hallo Kathi,
Danke für Deine Antwort,
was diese Begleitleistungen für 400 Euro sein sollen weiss Ich nicht.
Aber die 800 Euro für die 2 Kronen wundern mich eben auch, das erscheint mit sehr hoch.
Wie gesagt, Die sind ja hinten, aber hier steht auch nichts von Material. Ich hab zur Zeit nicht soviel Geld deshalb zielt meine Frage darauf ab, ob das nun der Mercedes unter der Kronen ist, oder ob das preisliche eben immer so in diesem Rahmen liegt. Für mich würde es eben der kleine Golf auch tun :smile:

Danke

Hallo Kathi,

Hallo, auch wenn ich nicht Kathi bin,

Danke für Deine Antwort,
was diese Begleitleistungen für 400 Euro sein sollen weiss Ich
nicht.

Sollte aber mit aufgeführt sein im Anhang des Kostenvoranschlages.

Aber die 800 Euro für die 2 Kronen wundern mich eben auch, das
erscheint mit sehr hoch.

800 Euro sind die Laborpreise haben also nichts mit dem Zahnarzt direkt zu tun. Es sei den er hat sein eigenes.

Wie gesagt, Die sind ja hinten, aber hier steht auch nichts
von Material. Ich hab zur Zeit nicht soviel Geld deshalb zielt
meine Frage darauf ab, ob das nun der Mercedes unter der
Kronen ist, oder ob das preisliche eben immer so in diesem
Rahmen liegt.

Laborpreise werden Meist geschätzt, da es bei dir im hinterem Seitenzahnbereich ist und so wie ich den Preis dafür sehe, handelt es sich wirklich um so etwas, 1. kann es daran liegen das es Goldkronen sind (Der Goldpreis ist hoch) 2. kann es aber auch sein das es Gold ist mit einer zahnfarbenen Verblendung.
Für mich würde es eben der kleine Golf auch tun

)

Wenn es der kleine Golf auch tun würde und es dich nicht stört das es da hinten Silberfarben rausblitzt dann kannst du deinem Zahnarzt sagen du möchtest bitte die Kronen haben die in der Regelversorgung sind. Das wären dann welche aus NEM ( Nichtedelmetall).

Was die zusätzlichen Begleitleistungen GOZ sollen verstehe ich auch nicht, oder handelt es sich bei dir etwa um die Suprakonstukion auf Implantaten?
Schau nochmal den HKP an was dort aufgelistet ist.

Eine Krone aus NEM wie ich sie dir Vorgeschlagen habe kommt auf einen Preis von ca 150 Euronen bei einem normalem Festzuschuss ohne Bonus.
Wenn Begleitleistungen nach 800ff gemacht werden kann es da auch teurer werden, gehen wir mal von dem 2,3 fachen Satz aus dann beträgt hierbei dein Eigenanteil für eine Krone ca 310 Euronen.
Wären also für zwei 620 Euronen, Schwankungen kann es an den Laborkosten geben oder an der Satzsteigerung.

So wie in deinem HKP haben die die Krone verblendet also Zahnfarben, aber hier ist der Knackpunkt, bei einem 4,5 fachen Satz angerechnet.
Alles was über den 2,3 fachen Satz geht bedarf einer Begründung.
Alles was über den 3,5 fachen Satz geht bedarf auch einer Begründung, aber es muss mit dem Patienten privat vereinbart werden.

Bist wohl an einen Abrechnungskünstler geraten.

Danke

Gruß

hallo und danke,

im HKP stehen nur die gleichen summen eingetragen wie auf dem KV.
28,- BEMA+ 650,- GOZ + 800,- Labor = ca 1400.
aber da fehlen diese Begleit-Leistungen für 400 euronen…

ich werde da meinen zahnarzt mal direkt drauf ansprechen.

danke für eure mühe!

Dann vermute ich, dass es eben solche FAL-Leistungen sind. Diese müssen dir aber auch mitgeteilt werden.

Kronen auf Implantaten können es nicht sein, da wäre der Festzuschuß anders und es gäbe keine Provisorien nach Bema.

Zu den Materialien hat dir Lucie ja schon etwas geschrieben. Wie wäre es mit NEM vollverblendet? Das sollte die Kosten reduzieren. Ist bei vielen Praxen Standard.

Am besten, du fragst nochmal genau bei deinem ZA nach. (Wäre mir ehrlich gesagt auch zu teuer)

LG Kathi

Hallo Sara,

so etwas verschlägt mir immer wieder die Sprache!!

Zu Deiner Information: ein üblicher Preis für 2 vollverblendete Kronen in diesem Bereich liegt je nach Bonussituation zwischen 700,- und 800,- (falls von Dir ausdrücklich gewünscht zuzüglich der Kosten für die Verwendung einer Edelmetalllegierung). 1600,- als Eigenanteil für 2 Kronen würde man daher als Wucher bezeichnen können.

Ausnahme: Du persönlich hast ausdrücklich in Kenntnis aller anderen Versorgungsformen auf einer Kronenversorgung mit eingearbeiteten Brillanten bestanden.

Wenn Du Deinem Zahnarzt gesagt hast, daß für Dich auch eine einfache Versorgungsform in Frage kommt und er Dir trotzdem diese Variante vorgeschlagen hat, würde ich an Deiner Stelle mal nach anderen Zahnärzten Ausschau halten.

Alle Arten von Kronen, angefangen von der einfachsten Edelstahlvariante bis hin zur der Variante mit den Brillanten erfüllen ihre Funktion gleichermaßen und halten auch gleich lange. Es gibt lediglich materialtechnische bzw. kosmetische Unterschiede.

Gruß
Gero

Hallo Lucia,

Wenn Begleitleistungen nach 800ff gemacht werden kann es da
auch teurer werden, gehen wir mal von dem 2,3 fachen Satz aus
dann beträgt hierbei dein Eigenanteil für eine Krone ca 310
Euronen.

das wäre schon ein ziemlich ungewöhnlicher Preis. Bei einer Einzelkrone käme wenn überhaupt nur eine Gesichtsbogenübertragung in Frage und die liegt bei ca. 100,- (801,802,804 jeweils einmal)

Wären also für zwei 620 Euronen, Schwankungen kann es an den
Laborkosten geben oder an der Satzsteigerung.

Diese Leistungen hängen nicht von der Zahl der zu versorgenden Zähne ab. Mithin würde sich der Preis bei zwei Kronen nicht verdoppeln.

Alles was über den 3,5 fachen Satz geht bedarf auch einer Begründung,

das stimmt nicht. Begründungen erfordert die GOZ nur innerhalb des 2,3 bis 3,5fachen Gebührenrahmens.

Bist wohl an einen Abrechnungskünstler geraten.

das stimmt mit Sicherheit und ist darüber hinaus noch sehr freundlich formuliert.

Gruß
Gero

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hallo,

habe eben nachgefragt.
die antwort war mehr oder weniger „naja das kostet halt so viel“.

was die begleit-leistungen für 400 euro sind konnte mir nicht näher erklärt werden, „das sind halt die sachen die wir machen die die kasse nicht bezahlt“.
und lediglich bei den material/laborkosten wäre noch spiel drin, indem man das material verändert, dann würde es 200 euro günstiger.
damit bin ich aber nun auch noch bei 1400,-euro für zwei kronen.
(-zusatzversicherung 30%) also bei ca 1000,- eigenbeteiligung für zwei kronen. dnachwievor erscheint mir das deutlich zu hoch.

mfg
sara

Hallo Sara,

diese Aussagen sind mehr als fragwürdig. Offenbar scheint da jemand seine Aufklärungspflicht nicht so ganz ernst zu nehmen.

Ich würde mir einen anderen Zahnarzt suchen.

LG Kathi

Hallo Sara,
frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach, ob die auch einen solchen Service wie die TK anbieten : vor Beginn der Behandlung Prüfung des Kostenvoranschlags durch einen derer Vertragsärzte.
Gruß
Karl

hallo,
danke für den vorschlag,
ich bin bei der TK, gute idee

mfg

diese Aussagen sind mehr als fragwürdig. Offenbar scheint da
jemand seine Aufklärungspflicht nicht so ganz ernst zu nehmen.

Ich würde mir einen anderen Zahnarzt suchen.

Servus,

dem ist nichts hinzuzufügen. Es gäbe höchstens noch eine Variante:

Die Behandlung vornehmen lassen (setzt voraus, dass der ZA bei der eigentlichen Behandlung die Interessen der Patientin wesentlich stärker im Auge hat, als die Planung vermuten lässt), dann die Bezahlung verweigern. Bei dieser miserablen Aufklärung und bei dem mutmaßlich vorschriftswidrigen Heil- und Kostenplan kriegt der Zahnarzt

a) bei Gericht nicht Recht, und damit gar kein Geld
b) von seiner KZV vermutlich eine auf den Deckel

. . . ist halt eine Nervenfrage :wink:

Gruß

Kai Müller

Hallo Kai,

dem ist nichts hinzuzufügen. Es gäbe höchstens noch eine
Variante:

Die Behandlung vornehmen lassen (setzt voraus, dass der ZA bei
der eigentlichen Behandlung die Interessen der Patientin
wesentlich stärker im Auge hat, als die Planung vermuten
lässt), dann die Bezahlung verweigern. Bei dieser miserablen
Aufklärung und bei dem mutmaßlich vorschriftswidrigen Heil-
und Kostenplan kriegt der Zahnarzt

a) bei Gericht nicht Recht, und damit gar kein Geld
b) von seiner KZV vermutlich eine auf den Deckel

ein solches Vorgehen seitens des Patienten nennt man juristisch einen Eingehungsbetrug und den Vorschlag vermutlich Anstiftung zum Eingehungsbetrug.

Warum sollte man sich als Patient auf das gleiche niedrige Niveau eines solchen Behandlers begeben?

Viel klüger wäre es doch - und vor allem juristisch nicht angreifbar - dem Zahnarzt sein Vertrauen zu entziehen und sich einen seriösen Behandler zu suchen.

. . . ist halt eine Nervenfrage :wink:

eher wohl eine ethische Frage?!

Gruß
Gero

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Servus Gero,

touchée!

Gruß

Kai Müller