Kostenvoranschlag zu Unrecht?

Hallo zusammen, ich hätte da mal ein Frage zu der Durchsetzung eines Kostenvoranschlags.
Herr A hat seine Kamera fallenlassen, die nun einen Fehler aufweist. Er gibt sie in einem Laden ab, unterzeichnet einen Zettel (den er kurz überflog), ohne jedoch auf irgendwelche Kosten, bzw. die Höhe hingewiesen zu werden, bzw. nichtmal, dass es sich um eine Kostenvoranschlagszustimmung handelt. Der Ladenbesitzer verwickelte Herrn A in auffallend konstante Gespräche und löcherte ihn mit trivialen Fragen, wahrscheinlich um ihm vom ruhigen Durchlesen abzulenken/abzuhalten.
Herr A ist im Glauben geblieben, dass es sich lediglich um eine Bestätigung handele, um zu bezeugen, dass die Kamera zum „Check“ in dem Laden verbleiben darf.
Nach 3 Tagen kam eine Rechnung des Kostenvoranschlags mit den Reparaturkosten über 280 Euro, in dem sämtliche Teile aufgetauscht werden sollten, was illusionär scheint, da Herr A zuvor bei der offiziellen Werkstatt von Canon die Kamera überprüfen liess und der Schaden für grade mal 80-130 Euro hätte behoben werden können.
„Bei Nichtausführung berechnen wir Ihnen 65 Euro + 19% MWST (=106,60 Euro)“ liest Herr A erstaunt.
Herr A ist nach seinem BWL Studium (mit Jurateil) ins Grübeln gekommen. Eine Person, die im falschen Glauben ist, kann nicht rechtlich gebunden sein, womit der Vertrag eigentlich auch nicht zustande gekommen ist, da er ihn ja nicht wissentlich eingegangen wäre. Zumal er im Vorhinein bereits den Ladenbesitzer von den 80-120 Euro Reparaturkosten bei Canon hinwies, scheint diese Reparatur hier unverhältnismässig in Form und Kosten zu sein ( die „angebotenen“ Reparaturdienstleitungen Displayaustausch, Schutzklappen reparieren, reinigen etc. unnötig, da nicht beschädigt).

Was sagen Sie dazu?
Wie sollte Herr A sich bei diesem Fall verhalten?

Nachtrag: Auf dem "Rep. - Auftrag u. Empfangbestätigung"s-Zettel, der von Herrn A unterschrieben wurde (er bekam eine Kopie mit) steht kleingedruckt „Sollte der von mir gewünschte Kostenvoranschlag nicht zur Ausführung kommen, bin ich damit einverstanden, dass der Aufwand, der für die Fehlerermittlung und Erstellung des Kostenvoranschlags nötig ist, mir in Rechnung gestellt wird. Bei Nichtausführung des Kostenvoranschlages erheben wir einen Betrag, der dem uns entstandenen Aufwand entspricht, plus Versandkosten. Bitte beachten Sie die umseitigen Reparaturbedingungen! Wegen der bei einer Reparatur oftmals erforderlichen Spezialkenntnisse, bin ich damit einverstanden, dass die Reparatur gegebenfalls auch von einer Spezialfirma ausgeführt wird.“

als Herr A sich nun das Kleingedruckte auf der Rückseite durchliest, fand er unter dem Punkt -Preise-: „Die in unserem Kostenvoranschlag angeführten Preise enthalten keine Versandkosten und MwST. Sie sind unverbindlich, wobei bei einer Abweichung von mehr als 15% von der Weiterverarbeitung die Zustimmung des Auftragsgebers eingeholt wird. (…)“

Die Kamera hat wahrscheinlich einen Wert von 200 Euro.

Hallo,

„Bei Nichtausführung berechnen wir Ihnen 65 Euro + 19% MWST (=106,60 Euro)“ liest Herr A erstaunt.

Bei der Summe wäre ich auch erstaunt und hätte die Batterie des Taschnrechners gewechselt.

LG Bollfried

Hallo

„Bei Nichtausführung berechnen wir Ihnen 65 Euro + 19% MWST (=106,60 Euro)“ liest Herr A erstaunt.

Bei der Summe wäre ich auch erstaunt

Bei der Summe wäre richtig: 65 Euro + 64 % MWSt

Gehts noch?
Hallo,

Er gibt sie in einem Laden ab, unterzeichnet einen
Zettel ( den er kurz überflog )[…]

Herr A ist im Glauben geblieben , dass es sich lediglich um
eine Bestätigung handele […]

Herr A ist nach seinem BWL Studium (mit Jurateil) ins Grübeln
gekommen.

Wie sollte Herr A sich bei diesem Fall verhalten?

BWL Studium, insbesondere den Jurateil wieder holen!

Unfassbar, dass Leute, die sich für gebildet halten, ungelesen irgend etwas unterschreiben und dann meinen, sich nicht daran halten zu müssen.

Und nicht nur bei der Einschätzung der Rechtslage hapert es hier gewaltig, auch ein BWL Studium, nicht zuletzt die übliche Lebenserfahrung sollte einen wissen lassen, dass keiner umsonst eine Dienstleistung erbringt. Wenn die Kamera in dem Laden verbleiben sollte, liegt es auf der Hand, dass für die Kalkulation der Reparaturkosten eine Leistung erbracht wird.

Also immer schön nach dem Prinzip „Input -> Processing -> Output“, also Vertrag lesen, verstehen und dann entscheiden, ob man diesen eingehen möchte.

Und dann gilt da noch „Pacta sunt servanda“. Wo kämen wir hin, wenn man sich nicht mehr an Verträge zu halten hätte, wenn man vorgibt, den Inhalt aus Desinteresse nicht zu Kenntnis genommen zu haben?

Gruß

S.J.

Mein Fehler: 77,35 Euro wären es wohl. Die 44 Euro MWST wären angefallen bei tatsächlichem Reparaturvorgang, nicht bei dem Kostenvoranschlag.

Was könnte man also machen? Diesen „Vertrag“ in Form eines unterschriebenen Zettels anfechten (da unklare Preisgestaltung, siehe zusätzliche Vertragsinformationen in einem meiner Beiträge hier, oder wegen Unverhältnismässigkeit)?

Hi

Was könnte man also machen?

das ganze als relativ günstiges Lehrgeld ansehen, damit man beim nächsten Mal erstmal genau durchliest was man unterschreibt.

Gruß
Edith

2 „Gefällt mir“

Mein Fehler: 77,35 Euro wären es wohl. Die 44 Euro MWST wären
angefallen bei tatsächlichem Reparaturvorgang, nicht bei dem
Kostenvoranschlag.

Das kommt trotzdem nicht hin. Ich würde nicht nur den Rechtsteil des Studiums noch mal wiederholen, sondern den Matheteil auch noch mal wiederholen.

4 „Gefällt mir“

Hallo

Er gibt sie in einem Laden ab, unterzeichnet einen Zettel …

Herr A ist im Glauben geblieben, dass es sich lediglich um eine Bestätigung handele, um zu bezeugen, dass die Kamera zum „Check“ in dem Laden verbleiben darf.

Ist ihm das so gesagt worden?

Viele Grüße

Ja, Verträge durchlesen, wenn man den Eindruck hat, dass es sich um einen solchen handelt. Nirgends stand irgendetwas von irgendeiner Summe, die gezahlt werden sollte, alles in hell grauer Schrift auf der Rückseite auf hauchdünnem Papier. Nicht eindeutig zu erkennen was hier eingefordert werden sollte (auch nach dem lesen nicht, da ich keinen Eindruck von irgendeiner zu bezahlenden Summe hatte).
Also sagt der Vertrag aus, dass jede noch so abstruse/willkürliche Summe an Aufwandskosten/Kostenvoranschlag/Reparaturkosten aufgestellt werden kann?
Bei anderen Anbietern habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein bestimmter Betrag vereinbart wird).
280 Euro würde doch kein Mensch bezahlen, wenn die Kamera selber diese Summe nicht wert ist. Somit entsteht bei mir der Eindruck, dass der Inhaber des Ladens also regelmässig „Stonierungsgebühren“ in Form von Kostenvoranschläge einnimmt, da die Reparaturkosten jeglicher Realität widersprechen und sie niemand ernsthaft in Betracht ziehen würde.
Ist diese Klausel der willkürlichen Schadenseinschätzung rechtens? Der Schaden scheint nicht mit den aufgelisteten Mängeln übereinzustimmen (Display ist nicht kaputt, muss nicht gereinigt werden, etc).
Kann man das Gerät zum offiziellen CanonService schicken lassen, und sich den tatsächlichen Mangel dokumentieren lassen und den besprochenen Laden anschliessend verklagen? :wink:

Ja, Verträge durchlesen, wenn man den Eindruck hat, dass es
sich um einen solchen handelt. Nirgends stand irgendetwas von…

In Deinem Beitrag weiter unten schreibst Du aber, dass alles detailliert erwähnt wird.

Ja was denn nun?

S.J.

Detailiert wird keine bestimmte Summe genannt. Nur schleierhafte Andeutungen, die man kaum nachvollziehen kann, siehe Auszug aus dem Text:

als Herr A sich nun das Kleingedruckte auf der Rückseite durchliest, fand er unter dem Punkt -Preise-: „Die in unserem Kostenvoranschlag angeführten Preise enthalten keine Versandkosten und MwST. Sie sind unverbindlich, wobei bei einer Abweichung von mehr als 15% von der Weiterverarbeitung die Zustimmung des Auftragsgebers eingeholt wird. (…)“
Die Kamera hat wahrscheinlich einen Wert von 200 Euro.

Dennoch macht sich die Werkstatt die Mühe eine Rechnung von 280 Euro (130 Material, 105 Euro Arbeits,-Fahrkosten) zu erstellen plus 45 Euro MWST + Versand.
Abgesehen davon, dass Reparaturen vorgenommen werden, die nicht nötig sind.

Was kann man als Bürger tun, der so einen undurchsichtigen Vertrag ohne jegliche Preisvorstellungen unterschrieben hat, und sich vor einem unrealistischem Schadensbericht stehen sieht?
Keinerlei Rechte für den Endkunden?

Detailiert wird keine bestimmte Summe genannt. Nur

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Kostenvoranschlag erst dann detailliert erstellt werden kann, wenn das fehlerhafte Gerät untersucht wurde.

schleierhafte Andeutungen, die man kaum nachvollziehen kann,
siehe Auszug aus dem Text:

als Herr A sich nun das Kleingedruckte auf der Rückseite
durchliest, fand er unter dem Punkt -Preise-: „Die in unserem
Kostenvoranschlag angeführten Preise enthalten keine
Versandkosten und MwST. Sie sind unverbindlich, wobei bei
einer Abweichung von mehr als 15% von der Weiterverarbeitung
die Zustimmung des Auftragsgebers eingeholt wird. (…)“

Was ist daran schleierhaft? Der Dienstleister verpflichtet sich einen konkreten Kostenvoranschlag zu erstellen. Die 15% Abweichung sind üblich. Siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/650.html

Die Kamera hat wahrscheinlich einen Wert von 200 Euro.

Ja und? Wenn der Kunde der Meinung ist, die Kamera wäre nichts mehr wert, ist das doch sein Problem. Wäre die Kamera nicht mehr als 10 Euro wert, müsste die Werkstatt dann auch alles für unter 10 Euro erledigen? Was ist denn das für eine Logik?

Dennoch macht sich die Werkstatt die Mühe eine Rechnung von
280 Euro (130 Material, 105 Euro Arbeits,-Fahrkosten) zu
erstellen plus 45 Euro MWST + Versand.

Ich dachte, der KVA lautet über diese Summe???

Abgesehen davon, dass Reparaturen vorgenommen werden, die
nicht nötig sind.

Kann ich nicht beurteilen. Interessant ist natürlich, dass der Kunde das beurteilen zu können meint. Wenn er das so genau weiß, warum lässt er das dann von einem Fachmann prüfen?

Was kann man als Bürger tun, der so einen undurchsichtigen
Vertrag ohne jegliche Preisvorstellungen unterschrieben hat,
und sich vor einem unrealistischem Schadensbericht stehen
sieht?
Keinerlei Rechte für den Endkunden?

In dem hier geschilderten Fall sehe ich lediglich Versäumnisse des Kunden. Er war es, der einen Vertrag geschlossen hat, ohne den genauen Inhalt zu kennen. Was für Auswirkungen hätte es auf das gesamte Rechtssystem, wenn sich Verbraucher grundsätzlich nicht an geschlossene Verträge zu halten hätten? Es wird ja keiner gezwungen mit der Werkstatt einen Vertrag zu schließen.

Eine Lösung wäre, dass man das Alter der vollen Geschäftsfähigkeit deutlich (zB. von 18 auf 35 Jahre) erhöht und/oder die volle Geschäftsfähigkeit von einem abzulegenden Test abhängig macht.

M.E. keine gute Idee. Wer als mündiger Mensch etwas unterschreibt, sollte sich vorher durchlesen, was er unterschreibt.

Mangelnden Verbraucherschutz zu reklamieren empfinde ich als völlig absurd.

Gruß

S.J.

3 „Gefällt mir“

Kann man das Gerät zum offiziellen CanonService schicken
lassen, und sich den tatsächlichen Mangel dokumentieren lassen

Ja kann man. Wenn man es bezahlt.
Die Chose wird so halt immer teurer.

und den besprochenen Laden anschliessend verklagen? :wink:

Wegen Einhaltung eines geschlossenen Vertrags?

Warum ist es eigentlich so schwer, zuzugeben dass man Mist gebaut hat?

Jo