Hallo zusammen, ich hätte da mal ein Frage zu der Durchsetzung eines Kostenvoranschlags.
Herr A hat seine Kamera fallenlassen, die nun einen Fehler aufweist. Er gibt sie in einem Laden ab, unterzeichnet einen Zettel (den er kurz überflog), ohne jedoch auf irgendwelche Kosten, bzw. die Höhe hingewiesen zu werden, bzw. nichtmal, dass es sich um eine Kostenvoranschlagszustimmung handelt. Der Ladenbesitzer verwickelte Herrn A in auffallend konstante Gespräche und löcherte ihn mit trivialen Fragen, wahrscheinlich um ihm vom ruhigen Durchlesen abzulenken/abzuhalten.
Herr A ist im Glauben geblieben, dass es sich lediglich um eine Bestätigung handele, um zu bezeugen, dass die Kamera zum „Check“ in dem Laden verbleiben darf.
Nach 3 Tagen kam eine Rechnung des Kostenvoranschlags mit den Reparaturkosten über 280 Euro, in dem sämtliche Teile aufgetauscht werden sollten, was illusionär scheint, da Herr A zuvor bei der offiziellen Werkstatt von Canon die Kamera überprüfen liess und der Schaden für grade mal 80-130 Euro hätte behoben werden können.
„Bei Nichtausführung berechnen wir Ihnen 65 Euro + 19% MWST (=106,60 Euro)“ liest Herr A erstaunt.
Herr A ist nach seinem BWL Studium (mit Jurateil) ins Grübeln gekommen. Eine Person, die im falschen Glauben ist, kann nicht rechtlich gebunden sein, womit der Vertrag eigentlich auch nicht zustande gekommen ist, da er ihn ja nicht wissentlich eingegangen wäre. Zumal er im Vorhinein bereits den Ladenbesitzer von den 80-120 Euro Reparaturkosten bei Canon hinwies, scheint diese Reparatur hier unverhältnismässig in Form und Kosten zu sein ( die „angebotenen“ Reparaturdienstleitungen Displayaustausch, Schutzklappen reparieren, reinigen etc. unnötig, da nicht beschädigt).
Was sagen Sie dazu?
Wie sollte Herr A sich bei diesem Fall verhalten?
