Kostenvoranschlag - Zustimmung - in Eigentümerversammlung ?

Hallo

ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Verwaltung. Jetzt wird eine EV  einberufen ( wie jedes Jahr ) in dieser legt der Verwalter - da im vorigen Jahr nachgefragt wurde -unter TOP  Kostenvoranschläge dreier Firmen vor - die den Austausch der gesmaten Fenster des Hauses anbieten- Es soll nun auch direkt entschieden werden - welche Firma den Zuschlag erhält.

Frage :

Bin ich berechtigt vom Verwalter vorab - die Kostenvoranschläge in Kopie anzufordern ? Gerne möchte ich ja zuvor - diese vergleichen und mir entsprechende Auskünfte über die Firmen holen. Kann ich.  sollte ich diese KOV nicht erhalten- in der EV - Veto einlegen - also  keine Zustimmung zu diesem TOP geben - später den Beschluß sollte die Mehrheit - zustimmen - eine Firma zu beauftragen - anfechten ?
Hintergrund ist das wir vor einigen Jahren - mit einer anderen Hausverwaltung - Renovierungen auf Grund von Kostenvoranschlag beschlossen - die 77TSD€ kosten sollten - im Nachgang dann 117 TSD€ kosteten  und von der HV direkt bezahlt wurden. HV und Firma gingen unmittelbar danach in Konkurs - Arbeiten waren unsachgemäß ausgeführt - gehaftet hat niemand - Nachbesserungen wurden auch nicht ausgeführt - na klar - HV hat die erster Rechnungen " bar " gezahlt - Nachtigall ich hör dir trapsen.
Das Spiel möchte ich diesmal - so vermeiden.

Danke füt Auskünfte
Pema 18

Nach jahrelanger Arbeit in einer Wohnungsverwaltung kenne ich es nur so, dass die Angebote der Firmen dem Eigentümer bereits in der Einladung zur Eigentümerversammlung beigelegt werden. Gerade auch damit sich die Eigentümer damit vor der Versammlung beschäftigen können und die Versammlung dann nicht bis 23.00 Uhr dauert.

Daher würde ich diese beim Verwalter anfordern und die Gründe hierfür angeben.

Hallo,

bei Projekten in dieser Größenordnung sollte man erwarten können, dass „freie“ Angebote von der HV im Vorfeld nicht nur vorgelegt, sondern auch ein detaillierter inhaltlicher Vergleich hinsichtlich Leistungsumfang beigefügt wird. Weiter sollte man zur Vermeidung früherer negativer Erfahrungen grundsätzliche Dinge wie eine Vertragserfüllungsbürgschaft, nach Beendigung und Abnahme der Arbeiten eine Bürgschaft für Mängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistung (5 Jahre) mit der ausführenden Firma vereinbaren. Eine Bonitätsprüfung der in Frage kommenden Firmen sollte von der HV ebenso vorgelegt werden.

Das Spiel möchte ich diesmal - so vermeiden.

Vorab einen Brief an die HV senden, in welchem die Wünsche angetragen und als Tagesordnungspunkt der EV aufgenommen werden. Während der EV hat man noch das Recht zu Wortmeldung, um alle Beteiligten über und auf die Risiken aufzuklären und hinzuweisen, so dass kein übereilter und unbedachter Mehrheitsbeschluss getroffen wird.

Gruß
nasziv

Falls ein Verwaltungsbeirat besteht, diesen einschalten!
Ansonsten die Mehrheit der Eigentümer vor der Eigentümerversammlung überzeugen.

Meines Wissens nach müssen die Kostenvoranschläge nicht vorab zugestellt werden. Es reicht, wenn auf der Versammlung diese vorgestellt werden. Dadurch ist sicher gestellt, dass alle Eigentümer die gleichen Informationen zur Beschlussfassung besitzen.

Ob solch ein Vorgehen des Verwalters klug ist, steht auf einem anderen Blatt.

http://www.justanswer.de/eigentumsrecht/3m11s-a-wiev…

Es ist gut dass Sie kritisch nachfragen und selber Erkundigungen einholen von möglichen Handwerksfirmen.

Die Hausmann Hausverwaltung schickt mit der Einladung immer die Kostenvoranschläge mit oder bietet an, bei Interesse, diese anzufordern.

Die sollte kein Problem sein für eine guit aufgestellte Hausverwaltungsfirma.

Thorsten Hausmann
Geschäftsführer
Hausmann Hausverwaltung GmbH
[email protected]
http://www.Hausmann-hausverwaltung.de

Guten Tag Pema 18
Ich schließe mich meinen schon auf die Frage geantworttete Kollegen an.
Die Hv soll die Angebote einscannen und per Mail alle Eigentümern zustellen.
Auch klären, ob  die Maßnahme aus den Instandhaltungsrücklagen zu bezahlen ist, oder ob die Eigentümer einen Eigenanteil zuschießen müssen.
mfg Heidecke  RSH Immobilienservice

Ja, Sie können diese Voranschläge auch als ganz gewöhnlicher Eigentümer bekommen. Ggf.müssen sie die Kopierkosten bezahlen.

Nach Beschlussfassung können Sie den Beschluss anfechten wenn Sie glauben, dass etwas nicht in Ordnung ist. Aber Sie sind beweispflichtig und müssen den Kostenvorschuss vorab bei Gericht einzahlen. Die Frage ist dann auch, wie groß die Mehrheit für eine ggf. Zustimmung war.

Sie müssen dann beweisen, dass es nicht im Sinne der Mehrheit war, den Beschluss zu fassen - sehr schwierig. Etwas einfach dürfte es sein Ihre Meinung in der Versammlung kund zu tun, damit dieser möglicherweise falsche Beschuss erst gar nicht gefasst wird.

Sollten Sie dann wirklich anfechten wollen, unbedingt einen guten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Danke - habe ich vor 14 Tagen angefordert - aber bisher nicht erhalten.

Danke - werde ich sofort machen.

Viele Grüße

Peter Vreys

Danke - Ratschläge werde ich bei der EV - beachten.

Viele Grüße

Pema 18

Danke - werde mir den Link ansehen - die Ratschläge auch der anderen beachten und die EV - abwarten

Viele Grüße

Pema 18

Danke - ich gehe nicht davon aus- das bei der HV und deren Einholung der KV etwas nicht stimmt - sondern bin nur der Meinung das den Eigentümern vor der Versammlung die Gelegenheit gegeben werden soll - sich mit den KV auseinanderzusetzen - in der EV diese mit der Kostenhöhe , als sozusagen " Überraschung " einzubringen und diese dann beschliessen zu lassen halte ich nicht für richtig. Bisher hat die HV gute Arbeit geleistet.

Bin jetzt auf die EV gespannt werde aber vorher noch die anderen Ratschläge berücksichtigen und einbringen. Ihre dann eventuell nach der EV.

Viele Grüße

Pema 18