Kostenvoranschlagskosten?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mein Motorrad in eine Motorradwerkstatt gegeben mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag. Auf wiederholtes nachfragen in der Werkstatt wurde mir gesagt, dass die Reparatur ca.380€ kosten solle, darauf sagte ich, ich hole mein Motorrad wieder ab, weil ich das Geld zu zeit nicht zur Verfügung habe…Dann wurde mir gesagt, dass ich doch sowieso schon für den Kostenvoranschlag zahlen müsse und es doof wäre das auseinandergebaute Motorrad wieder unrepariert zusammen zu bauen. Der Kostenvoranschlag soll ca. 87,–€ kosten. Das wurde mir vorher nicht gesagt! Kann das sein??? So viel??? Ich habe immer gedacht ein KOSTENVORANSCHLAG währe kostenlos???
Ich bitte um schnelle Antwort.
L.G. Diana

Es ist Gang und Gäbe, dass Kostenvoranschläge kostenpflichtig sind, aber meist die daraus entstehenden Kosten mit der Reperatur verrechnet werden können.
Auch mündliche Abreden haben Rechtskraft.
Wurde mündlich nichts oder anderes vereinbart so ist das strittig und zu belegen.
Normalerweise unterschreibt aber jemand einen Untersuchungsauftrag oder irgend etwas anderes, woraus kostenpflichtige Gebühren hervorgehen.

Kostenvoranschläge sind meist mit Arbeit einer Untersuchung verbunden. Diese daraus entstehenden Werte dürfen nach Codierung der Werte berechnet werden.

Wenn man wissen will, was z. B. an einem Motor alles Defekt ist, muss man ihn zerlegen. Man kann nicht erwarten, dass diese recht aufwendige Arbeit jemand umsonst machen kann.
Soll das Motorrad wieder mit Altteilen zusammen gebaut werden, darf eine Rechnung gestellt werden, als wäre eine Reparatur erfolgt, - allerdings ohne Berechnung der Neuteile.

Ja da wirst Du Zahlen müssen, die haben ja einige Zeit für die Kontrolle gebraucht !!!

Die machen kein Handschlag umsonst ! Aber mach dich noch mal bei Google Wikipedia schlau…

Lg. W.W.

hier walter,2 ich antworte nach sachverhaltsschilderung
und sagte, der „Kostenvoranschlag“ ist eine kaufmänische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist.
Der Kostenvoranschlag dient dazu, um eine Vorstellung im voraus zu haben, was ein Auftrag kostet.
In Deutschland werden -keine- Entgelte- ohne besondere Vereinbarung fällig (§632 Abs.3 BGB,Bürgerliches Gesetzbuch).
Häufig handelt es sich um „Pauschalen“ als AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingung), die bei einer Auftragserteilung zu Gunsten des Kunden verrechnet werden.
Gruss walter 2

Hallo Diana,

leider ist das mit den Kostenvoranschlägen so eine Sache:

1:
Ich besorge mir einen Kostenvoranschlag - möglichst noch schriftlich - und erteile dann keinen Auftrag ( Dein Fall )

2:
Ich besorge mir eine Kostenvoranschlag und lasse dann die Arbeiten woanders ausführen.

3:
Im Versicherungsfall nutze ich den Kostenvoranschlag zur Abrechnung mit der Versicherungsgesellschaft und repariere selbst.

Hier wollen und haben sich die Werkstätten geschützt und verlangen Kosten für Kostenvoranschläge.

Nur diese Kosten müssen Dir vorher genannt werden.

Oftmals hängen diese aber auch einfach in den Verkaufsräumen aus.

Oder hast Du sogar etwas unterschrieben; Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag ??

Dann lese das Kleingedruckte !!!

Das Problem ist: Die Werkstatt hat Dein Motorrad und wird es Dir nur gegen Zahlung aushändigen.

Wenn Du etwas unterschrieben hast, kannst Du es mir als PDF - Datei zusenden und ich prüfe weiter:
[email protected]

Ansonsten die Werkstatt schriftlich und mündlich auffordern, das Motarrad bis zum … herauszugeben.

Ich empfehle:

Das Schreiben persönlich zu übergeben

Das schriftliche Begehren mündlich zu wiederholen

In beiden Fällen:

Zeugen mitnehmen: Mindestens 1 Person ( möglichst keine Familien oder engste Freunde ), je mehr desto besser.

Keine Angst, wenn Du mit 3 Begleitern dort auftauchst.

Ob es eine richterliche Entscheidung zu diesem Thema gibt, weiss ich nicht. Hier können vielleicht andere Fachleute helfen.

MfG

Stefan Seidel

hallo,

ja, diese kostenpflichtigen Kostenvoranschläge kann man machen. Meist wird solches in den ausgehängten Geschäftsbedingungen geregelt.
Aber mal anders herum: Wenn man einen Artikel stark demontieren muss, um die erforderlichen Maßnahmen zur Reparatur überhaupt erkennen zu können? Dann kann sich keine Werkstatt einen Kostenvoranschlag überhaupt leisten"

Sie als Verbraucher müssen solches vorher klären! Mit Zeugen oder schriftlich, um solche Überraschungen auszuschließen.

mfg

JK

Hallo Stefan,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Bei Abgabe meines Motorrad wurde mir weder gesagt, was der Kostenvoranschlag kosten soll, noch in schriftlicher Form. Ich habe also nichts Unterschrieben. Ausserdem ist mein Motorrad jetzt schon seit einer Woche in der Werkstatt, anstatt, wie abgesprochen, einen Tag.
Ich habe tel. eine Ratenvereinbarung (insg.260,-) mit der Werkstatt geschlossen, wo ich, bei Abholung 160,- und später 100,- zu zahlen habe.
Wenn ich dann etwas schriftliches habe, schicke ich dir dieses zu kontrolle,ok?
L.G. Diana

Hallo Diana,

ok und wieder gute Fahrt

MfG

Stefan Seidel