Hallo Diana,
leider ist das mit den Kostenvoranschlägen so eine Sache:
1:
Ich besorge mir einen Kostenvoranschlag - möglichst noch schriftlich - und erteile dann keinen Auftrag ( Dein Fall )
2:
Ich besorge mir eine Kostenvoranschlag und lasse dann die Arbeiten woanders ausführen.
3:
Im Versicherungsfall nutze ich den Kostenvoranschlag zur Abrechnung mit der Versicherungsgesellschaft und repariere selbst.
Hier wollen und haben sich die Werkstätten geschützt und verlangen Kosten für Kostenvoranschläge.
Nur diese Kosten müssen Dir vorher genannt werden.
Oftmals hängen diese aber auch einfach in den Verkaufsräumen aus.
Oder hast Du sogar etwas unterschrieben; Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag ??
Dann lese das Kleingedruckte !!!
Das Problem ist: Die Werkstatt hat Dein Motorrad und wird es Dir nur gegen Zahlung aushändigen.
Wenn Du etwas unterschrieben hast, kannst Du es mir als PDF - Datei zusenden und ich prüfe weiter:
[email protected]
Ansonsten die Werkstatt schriftlich und mündlich auffordern, das Motarrad bis zum … herauszugeben.
Ich empfehle:
-
Das Schreiben persönlich zu übergeben
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Das schriftliche Begehren mündlich zu wiederholen
In beiden Fällen:
Zeugen mitnehmen: Mindestens 1 Person ( möglichst keine Familien oder engste Freunde ), je mehr desto besser.
Keine Angst, wenn Du mit 3 Begleitern dort auftauchst.
Ob es eine richterliche Entscheidung zu diesem Thema gibt, weiss ich nicht. Hier können vielleicht andere Fachleute helfen.
MfG
Stefan Seidel