Kostenzusage für Miete falls ein Umzug

ich möchte von der Wohnung des Eltern umziehen, Gründe:
Habe kein zimmer zu verfügung und bin seit 1 und halbs jahr in die Küche angewiesen wegen mangelnde Platz.
Meine beider brüdern haben ihre zimmer und sind leider auch sehr eng und daher ist leider auch abgeschlossen da ich auch in die selber zimmer von meine bruder schlafe.
Da ich schon insicht eine neue wohnung gibs und dass ich ALG 2 plus Eingliederungentschädigung (1 euro job) beziehe kennt sich jemand aus bis wie hoch wird von Landratsamt oder Sozialamt das Mietgeld gewährt?
Gibs eine bestimmte grenze wie hoch soll die Miete sein?
Habe ich auch gehört dass wenn die Miete zu teuer ist die Miethilfeleistung nicht gewährt wird,gilt auch wenn man das zimmerwohnung Durch die Immobilien gefunden ist?

kennt
sich jemand aus bis wie hoch wird von Landratsamt oder
Sozialamt das Mietgeld gewährt?
Gibs eine bestimmte grenze wie hoch soll die Miete sein?

Hallo smile, das ist sehr unterschiedlich. Da gibt es keinen einheitlichen wert. Vielleicht findest du in dieser Liste auch deine Stadt/Wohngebiet http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…

Habe ich auch gehört dass wenn die Miete zu teuer ist die
Miethilfeleistung nicht gewährt wird,gilt auch wenn man das
zimmerwohnung Durch die Immobilien gefunden ist?

Du musst das sowieso mit der Behörde absprechen (sozusagen eine Erlaubnis einholen, dass du in diese Wohnung ziehen darfst). Ob die Kosten für einen Makler bezahlen…???..bin ich überfragt.

MfG